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8 Tipps, damit Retter gesund bleiben

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Gesundheitsfoerderung im RettungsdienstBremen (rd.de) – Prävention und Gesundheitsförderung werden immer noch von vielen Rettungsdienst-Mitarbeitern vernachlässigt. Wir geben acht einfach umzusetzende Tipps, wie sich persönliche Fitness und Wohlbefinden auch im Rettungsdienst-Alltag erzielen lassen.

Selbstlos, Nichtraucher und durchtrainiert – so sieht er aus – der klassische „Retter“ im Film und Fernsehen. Egal ob Polizist, Feuerwehrmann oder Paramedic: In diversen TV-Serien aus dem US-amerikanischen Raum werden Einsatzkräfte gerne als Athleten dargestellt, die auch körperlich herausforderndste Situation meistern.

Wer in der präklinischen Notfallrettung tätig ist, dem wird jedoch bewusst sein, dass körperliche Grenzerfahrungen keine Seltenheit im Einsatzgeschehen sind. Zeit zum Zubereiten gesunder Mahlzeiten oder für das Ausüben von Dienstsport während des Schichtbetriebs ist für viele Kollegen eine reine Utopie. Negative gesundheitliche Folgen bleiben da nicht aus. So weisen Einsatzkräfte unter anderem ein deutlich erhöhtes Risiko für Übergewicht und kardiovaskuläre Erkrankungen auf.

Rettungsdienst-Mitarbeiter verbringen einen Großteil ihres Arbeitstages im Sitzen. Sei es beim Warten auf der Wache oder im RTW auf dem Weg zum Einsatz. Wird das Team zu einem Einsatz alarmiert, erfolgt nach der Anfahrt häufig eine Versorgung des Patienten in körperlich beanspruchenden Positionen, beispielsweise im Knien oder in gebückter Haltung. Der anschließende Transport des Patienten und der Ausrüstung durch ein enges Treppenhaus stellt eine weitere Belastung dar.

Rettungsdienst

Rettungsdienst-Mitarbeiter sind im Einsatz hohen physischen Belastungen ausgesetzt. Foto: AOK Mediendienst

Bereits hier zeigt sich, welchem Mix aus den Risikofaktoren Bewegungsmangel und hohen physischen Belastungen die Rettungsfachkräfte ausgesetzt sind. Unregelmäßige Mahlzeiten, der Griff in die Chips-Tüte als Zeitvertreib, Schlafunterbrechungen und die Konfrontation mit psychisch belastenden Situationen sind weitere Aspekte, die der Gesundheit zu schaffen machen. Es stellt sich die Frage: Wie kann man diesen Problemen begegnen?

Auch wenn einige der genannten Risikofaktoren – wie das Heben schwerer Lasten – an sich nicht beseitigt werden können, so lässt sich dennoch der Umgang mit diesen Faktoren positiv gestalten.

Die folgenden acht Tipps zum gesundheitsförderlichen Arbeiten im Rettungsdienst verfolgen zwei Ziele: 1. Zum einen sollen Ressourcen, mit denen die eigene Gesundheit gefördert werden kann, geschaffen und ausgebaut werden. Stichwort: Gesundheitsförderung. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn die eigene physische Fitness durch regelmäßiges Sporttreiben verbessert wird. 2. Zum anderen sollen gesundheitlichen Risiken, die typischerweise im Rettungsdienst bestehen, vorgebeugt bzw. reduziert werden. Stichwort: Prävention. So kann beispielsweise starken körperlichen Belastungen vorgebeugt werden, indem zu tragende Lasten auf mehrere Personen verteilt werden.

In den folgenden Hinweisen werden Ansätze der Gesundheitsförderung mit Maßnahmen der Prävention kombiniert.

1. Warm-up zu Dienstbeginn

Dass vor sportlicher Aktivität der Körper aufgewärmt werden muss, ist allgemein bekannt. Verschiedene Tätigkeiten im Einsatzgeschehen sind nicht weniger körperlich anstrengend als Sporttreiben. Man denke nur an Thoraxkompressionen oder das Tragen von Patienten. Daher empfiehlt es sich, zu Dienstbeginn den eigenen Körper auf Betriebstemperatur zu bringen. Kreisende Armbewegungen, Kniebeugen und das leichte Dehnen der großen Muskeln kann hierzu als „Ritual“ ergänzt werden. Quasi als Ergänzung zum täglichen Fahrzeugcheck. Durch das Aufwärmen sollen bei der anschließenden Beanspruchung Verletzungen vorgebeugt und die Leistungsfähigkeit gesteigert werden.

2. Bewegungspausen

Um Bewegungsmangel vorzubeugen und einen gesundheitsförderlichen Anteil an körperlicher Aktivität zu erreichen, sollte sich jeder Rettungsdienst-Mitarbeiter täglich für mindestens 30 Minuten moderat bewegen. Mit moderat ist gemeint, dass man bei der Bewegungsausführung leicht ins Schwitzen gerät und das Atemzugvolumen zunimmt.

Zwischen den Einsätzen können Bewegungspausen etwa durch Tischtennis- oder Federballspielen eingeschoben werden. Die Anschaffung der nötigen Geräte ist meist leicht und kostengünstig zu organisieren. Alternativ kann auch der gemeinsame Spaziergang um das Wachgebäude das tägliche Bewegungspensum sicherstellen – wenn dies das Einsatzaufkommen zulässt.

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Joggen ist eine der beliebtesten Ausdauersportarten. Foto: AOK Mediendienst

3. Präventives Sporttreiben

Selbst ein etabliertes Gesundheitsmanagement wird einige gesundheitliche Risikofaktoren im Rettungsdienst nicht ausschalten können. So bleibt die körperliche Belastung durch das Tragen von Ausrüstung und Patienten unvermeidbar. Doch auch wenn die Last gleich bleibt, kann die körperliche Beanspruchung beeinflusst werden. Kräftigungsübungen für die Bein-, Rumpf- und Armmuskulatur können so beispielsweise dazu beitragen, dass Lasten einfacher gehoben werden können.

Neben dem Training im Fitnessstudio bieten Sportarten wie Volleyball, Schwimmen oder Judo einen förderlichen Effekt auf jene Muskulatur, die im rettungsdienstlichen Einsatzgeschehen besonders beansprucht wird.

Spezielle Rückenschul-Kurse bieten eine zusätzliche Möglichkeit, sich präventiv auf körperlich belastende Situationen vorzubereiten. Generell wird empfohlen einen wöchentlichen Trainingsaufwand von drei Ausdauertrainingseinheiten (20 – 60 Minuten) sowie zwei Kräftigungs- und Beweglichkeitstrainingseinheiten anzustreben.

4. Arbeitshilfen nutzen

Schnell mal eben den Patienten zu zweit umlagern – was häufig nur wenige Sekunden in Anspruch nimmt, kann in der Summe eine gravierende Belastung für Wirbelsäule und Gelenke von Rettungsdienst-Mitarbeitern darstellen. Es empfiehlt sich daher, vorhandene Hilfsutensilien zu nutzen.

Rollbretter ermöglichen beispielsweise ein weitgehend rückenschonendes Umlagern von Patienten im Krankenhaus. Die Indikation für Tragehilfe durch ein anderes Rettungsmittel sollte großzügig und frühzeitig gestellt werden.

An dieser Stelle sei neben dem Gesundheits- auch auf den Arbeitsschutz hingewiesen: Überschreitet das Gewicht des Patienten bei dessen Bergung mittels Tragetuch das Kraftvermögen der Rettungsdienst-Mitarbeiter, sind Stürze beim Tragen nicht unwahrscheinlich. Hierbei kann das Patientengewicht beim Anheben (Maximalkrafteinsatz) für das anschließende Tragen (Kraftausdauereinsatz) unterschätzt werden.

Das Transportieren von Notfallequipment sollte auf die zur Verfügung stehenden Personen aufgeteilt werden. Hierbei ist auf eine ausgeglichene Lastenverteilung zu achten. Beispielsweise sollten zwei ähnlich schwere Gerätschaften mit je einer Hand getragen werden.

5. Diensttaugliche Mahlzeiten

Um auch bei Diensten mit einer Dauer von bis zu 24 Stunden allzeit leistungsfähig zu sein, muss dem Körper in regelmäßigen Abständen Nahrung zugeführt werden. Dies steht im krassen Gegensatz zu der weit verbreiteten Praxis auf deutschen Rettungswachen. Da gibt es ein Frühstück zu Dienstbeginn und eine üppige Mahlzeit in den Abendstunden, die den angesammelten Hunger beseitigen und bis zum Dienstende fernhalten soll.

Fast Food. Pommes Frites mit Mayonnaise und Ketchup und Currywurst.

Klassiker im Einsatzalltag: Currywurst mit Pommes Frites. Foto: AOK Mediendienst

Bei der Auswahl der Mahlzeiten sollten die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung beachtet werden. So sollten die Mahlzeiten eine vollwertige, ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen. Zugleich ist darauf zu achten, dass die Nahrungszunahme stets von Einsätzen unterbrochen werden könnte. Mahlzeiten, die sowohl kalt als auch warm eingenommen werden können, empfehlen sich daher besonders. Schwerverdauliche Nahrungsmittel und große Mengen sollten im Schichtdienst eher gemieden werden.

Es empfiehlt sich, die Nahrungsaufnahme auf mehrere kleine Mahlzeiten zu verteilen. Um den Blutzuckerspiegel stets auf einem leistungsfähigen Niveau zu halten, kann die Vorgabe, fünf Mal täglich Obst und Gemüse einzunehmen, eine sinnvolle Option darstellen. So können kleine Snacks aus Bananen, Äpfeln oder Gemüsestreifen dem Körper in regelmäßigen Abständen neue Energie liefern.

Wird der Lieferservice dem eigenen Zubereiten der Mahlzeiten vorgezogen, lassen sich auch dort meist gesunde Gerichte wie Putenbrustsalat oder gemüsehaltige Wraps finden. Die Faktoren „guter Geschmack“ und „gesund“ können hier leicht kombiniert werden.

6. Handlungssicherheit herstellen

Die Konfrontation mit Leid und Tod gehört für Rettungsdienst-Mitarbeiter zum Arbeitsalltag. Um die psychische Belastung möglichst gering zu halten, sollte für die eigene Tätigkeit ein maximales Maß an Handlungssicherheit hergestellt werden. Jede Rettungsfachkraft wird sich nach dem Einsatz schon gefragt haben, ob man wirklich alles getan hat, was möglich war, um den Patienten bestmöglich zu versorgen. Lautet die Antwort „Ja!“, beugt das Selbstzweifeln und Stress vor.

Algorithmen, Handgriffe und der Umgang mit Geräten sowie Technik sollten auch aus diesem Grund sicher beherrscht werden. Die Wahl der zu besuchenden Fortbildungsveranstaltungen orientiert sich daher am besten an den Fragen: „Wo habe ich Wissenslücken?“ und „Wo fühle ich mich unsicher?“

Wer sich beispielsweise im Umgang mit Medikamenten nicht vollständig sicher fühlt, sollte bei der Planung seiner Fortbildungen die Thematik Pharmakologie auf die erste Priorität stellen. Das ist sinnvoller, anstatt seine Zeit für ein Thema zu verwenden, in dem man sich fit fühlt. Was anfänglich mühsam erscheint, wird sich in einer höheren Handlungssicherheit im Einsatz und damit verbunden mit weniger Stress auszahlen.

7. Die Woche planen

Dienste in unregelmäßigen Abständen machen einen regelmäßigen Arbeitsrhythmus undenkbar. Damit die Vereinbarkeit von Freizeit bzw. Familie und Beruf, regelmäßiges Sporttreiben und Zeit zum Entspannen nicht zu kurz kommen, empfiehlt es sich, jede Arbeitswoche grob vorzuplanen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Tage nach 24-Stunden- oder Nachtdiensten zur Regeneration genutzt werden können. Fixe Termine wie Zahnarztbesuche sollten mit ausreichend Abstand zu den Dienstenden terminiert werden, um einen Puffer für Schlaf und Erholung zu gewährleisten.

Da sich nach einem anstrengenden Dienst gerne der altbekannte „Schweinehund“ bemerkbar macht, sollten im Wochenplan geplante Termine zum Sporttreiben niedergeschrieben und auch eingehalten werden.

8. Nachhaltigkeit schaffen

Es besteht die Gefahr, dass die genannten Tipps zur Gesundheitsförderung nur ein kurzes „Aufflammen“ bewirken. Damit sie nachhaltig Teil des täglichen Arbeitslebens werden, sollten im Rettungsdienst-Unternehmen die hierfür notwendigen Strukturen geschaffen werden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement verbindet sämtliche Einzelmaßnahmen zur Förderung der Gesundheit. Es kann als Teil der Unternehmenskultur wesentlich dazu beitragen, dass Krankheitstage reduziert werden. Die Mitarbeiter im Rettungsdienst können auf gesunde Weise ihrer wichtigen Arbeit nachgehen.

Jedoch sind diese Aspekte nur ein Teil des Gewinns. Unternehmen, die sich um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter kümmern, sind nachgewiesen erfolgreicher. Am ehesten ist dies an der steigenden Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter abzulesen. Das hat am Ende wiederum maßgeblichen Einfluss auf die Patientenzufriedenheit.

Aus diesen Gründen ist es auch aus ökonomischer Sicht nicht nachzuvollziehen, warum im Rettungsdienst nur wenige Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen. Insofern kann nur jedem Rettungsdienstbetreiber empfohlen werden, sich eingehend und professionell mit dem Thema Mitarbeitergesundheit zu beschäftigen. Hier liegt noch viel ungenutztes Potenzial – für Mitarbeiter und Arbeitgeber!

(Text: Johannes Schillings, Sport- und Gesundheitswissenschaftler, Rettungsassistent, sowie Christian Jager, Medizin- und Gesundheitsökonom, Rettungsassistent; Symbolfotos: AOK Mediendienst; zuletzt aktualisiert: 23.11.2016)


Traumatologie: Amputationsverletzungen versorgen

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10/39 Replantatbeutel Replantatset Amputat AmputatversorgungBremen (rd_de) – Die Voraussetzungen für eine Replantation können bereits bei der Erstversorgung der Amputationsverletzung wesentlich beeinflusst werden. Entscheidend für das Ergebnis ist die korrekte Behandlung von Amputaten und Amputationsstümpfen am Einsatzort und während des Transportes.

Trotz Aufklärungskampagnen und guter Schulung des Rettungsfachpersonals gelangen immer wieder falsch behandelte Amputate in die Klinik. Eine Replantation kann dann trotz ansonsten möglicherweise günstiger Voraussetzungen nicht mehr vorgenommen werden.

Im Vordergrund der medizinischen Versorgung am Unfallort stehen Sicherung und Verbesserung der vitalen Funktionen des Verletzten. Das heißt: Kontrolle von Atmung und Kreislauf sowie Schockbekämpfung bei größerem Blutverlust. Über einen, besser zwei großlumige venöse Zugänge können 500 bis 1000 ml Ringer-Laktat-Lösung infundiert, über eine Maske bedarfsweise Sauerstoff verabreicht werden.

Bei den weitaus meisten Amputationsverletzungen handelt es sich jedoch um isolierte Wunden im Handbereich. Daher ist der Allgemeinzustand des Verletzten in der Regel gut. Indiziert ist bereits am Unfallort dennoch eine suffiziente Analgesie. Beispielsweise kann 0,125 – 0,25 mg/kg Körpergewicht Ketanest S eingesetzt werden, kombiniert mit einer adäquaten Sedierung, beispielsweise 2,5 – 5 mg Midazolam.

Den Amputationsstumpf versorgen

Der Amputationsstumpf wird trocken und sauber verbunden. Sämtliche Manipulationen, wie das Setzen von Klemmen oder Unterbindungen, Säuberungsmaßnahmen oder Desinfektion sind zu unterlassen. Auch bei stärkeren Blutungen reicht in den allermeisten Fällen eine Kompression des Stumpfes mittels sterilem Druckverband und Hochlagerung der Extremität aus.

Der Versuch, die Blutung durch Abbinden der Extremität zu stoppen, sollte unterbleiben. Auch die Verwendung einer Blutsperre für den Transport, beispielsweise durch Anlegen der Blutdruckmanschette und aufpumpen derselben, bis es aus dem Amputationsstumpf nicht mehr blutet, macht eine für die Operation notwendige Blutleere entweder unmöglich oder gefährdet die Extremität.

Die Versorgung des Amputats

Auch das Amputat muss unbehandelt bleiben. Alle aufgefundenen Teile müssen ins Replantationszentrum mitgegeben werden. Primär nutzlos erscheinende Teile können eventuell als Spender für Haut, Knochen, Sehnen, Nerven, Gefäßinterponate oder zur Überbrückung von Defekten verwendet werden.

Das Amputat wird in ein sauberes, trockenes, möglichst steriles Tuch eingewickelt. Amputat und Tuch werden gemeinsam in einen ersten Plastikbeutel gegeben. Dieser wird verschlossen und in einen zweiten Beutel gegeben, in dem sich Wasser und Eis befinden. Die ideale Transporttemperatur liegt bei vier Grad Celsius. Besser sind spezielle Amputat-Beutel. Auf keinen Fall darf das Amputat direkten Kontakt zu Wasser und/oder Eis haben. Dies würde durch Quellung der Strukturen oder Erfrierungen zu irreversiblen Gewebeschäden führen und eine Replantation unmöglich machen.

Anoxämie-Zeit
Ein besonders wichtiger Faktor im Zusammenhang mit Amputationsverletzungen ist die Anoxämie-Zeit. Diese beschreibt die Zeitspanne zwischen der vollständigen Unterbrechung der Blutzufuhr und der Wiederherstellung der ersten funktionstüchtigen arteriellen Gefäßverbindung. Während dieser Phase findet keine Durchblutung des abgetrennten Körperteils statt. Die Dauer der Anoxämie-Zeit beeinflusst sowohl die primäre Wiedereinheilung des Amputates als auch die später wiedergewonnene Funktionstüchtigkeit der replantierten Gliedmaße.

Durch optimale präoperative Kühlung kann die tolerable Anoxämie-Zeit – also die maximale Zeitspanne zwischen Amputation und Wiederherstellung der Blutzirkulation – erheblich verlängert werden. Für Makroreplantationen wird eine maximal tolerierte Anoxämie-Zeit von sechs Stunden angenommen. Für Mikroreplantationen liegt sie bei zirka 15 Stunden. Ohne Kühlung beträgt die tolerierte Anoxämie-Zeit jedoch drei Stunden (Makroreplantationen) bzw. sechs Stunden (Mikroreplantationen).

Bei inkompletten Amputationen ist eine präoperative Kühlung zu vermeiden. Dadurch würde eine möglicherweise noch bestehende Restdurchblutung eingeschränkt oder ganz aufgehoben. In diesen Fällen sollte lediglich ein steriler Verband angelegt werden. Eine Ruhigstellung durch Schienung ist sinnvoll. So wird verhindert, dass das Gewebestück versehentlich abknickt.

Makro- und Mikroreplantationen

Unterschieden werden muss bei der Replantation vor allem zwischen Makro- und Mikroreplantationen sowie zwischen oberer und unterer Extremität. Die Begriffe „mikro“ bzw. „makro“ beziehen sich hierbei nicht so sehr auf Gefäß- oder Nervendurchmesser. Vielmehr ist die Gesamtmasse des Amputates gemeint. Insbesondere ist die im Amputat enthaltene Muskelmasse entscheidend, die am empfindlichsten auf Anoxie reagiert.

 

Zu den Mikroreplantationen werden alle Replantationen im Hand- und Fußbereich bis unmittelbar proximal des Hand- bzw. Sprunggelenks gemeint. Hierbei muss wegen fehlender oder nur kleiner Muskelmasse durch einen eventuell Ischämie-Reperfusions-Schaden nicht mit der Möglichkeit vitaler Komplikationen gerechnet werden.

 

Bei den proximalen – auch „Makroreplantationen“ genannten – Formen können jedoch durch die entsprechend großen Muskelmassen Ischämie-Reperfusions-Schäden auftreten. Sie können für den Patienten lebensbedrohliche Ausmaße annehmen. Außerdem sind Verletzungsmechanismen, die zu proximalen Amputationen führen, durch große Gewalteinwirkungen charakterisiert.

(Text: Dr. Ingo Blank, Chirurg und Notarzt/LNA, Dozent, Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 25.11.2016)

Berufshaftpflicht für Mitarbeiter im Rettungsdienst

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Recht im Rettungsdienst ArbeitsrechtBremen (rd_de) „Wenn mal was schiefgeht – kein Problem, dafür sind Sie über uns versichert.“ Diese Worte hat schon mancher Rettungsdienst-Mitarbeiter gehört. Eine Berufshaftpflichtversicherung, wie sie beispielsweise Ärzte oder Anwälte nachweisen müssen, wäre sinnvoller. Aber nur eine Minderheit der Notfallsanitäter und Rettungsassistenten dürfte sie besitzen.

Das Schreiben der Versicherung lag unerwartet im Briefkasten von Rettungsassistentin Sarah B. (fiktiver Name). Als Betriebshaftpflichtversicherung von Sarahs Arbeitgeber habe man an einen Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen. Sarah habe den Patienten durch unsachgemäßes Umlagern von der Trage fallen lassen. Dies stelle eine grob fahrlässige Pflichtverletzung dar. Deswegen müsse die Rettungsassistentin die 50.000 Euro im Wege des Regresses innerhalb von 14 Tagen an die Versicherung zahlen.

Kein Einzelfall. Eine Ärztin war bereits im Jahr 1997 vom Bundesarbeitsgericht in einem Fall falscher Blutkonservengabe zum Regress verurteilt worden.

Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers

Richtig ist, dass Hilfsorganisationen sowie kommunale und private Rettungsdienste in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Eine solche Versicherung sichert das Unternehmen vor Vermögensschäden, die aufgrund von Personen- oder Sachschäden verursacht wurden. Darüber hinaus sind Schäden, die durch das alleinige Verschulden eines einzelnen Mitarbeiters entstehen, abgedeckt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet daher finanziellen Schutz sowohl vor Personen- und Sachschäden als auch vor Vermögensschäden.

Die Versicherung stellt den Versicherungsnehmer – also den Arbeitgeber des Rettungsdienst-Mitarbeiters – von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab. Aber Achtung, gleichzeitig beginnt bereits bei der Schadenmeldung immer auch die Prüfung der Versicherung, ob im Falle einer Zahlung ein Mitarbeiter, der den Schaden verursacht hat, voll oder teilweise in Regress genommen werden kann. Versicherungsunternehmen sind wirtschaftlich orientierte Firmen. Wohltaten gehören nicht zu ihrem Business.

Hintergrund für diese Recherchen gegen einen Rettungsdienst-Mitarbeiter ist der Grundsatz des Forderungsübergangs. So heißt es in Paragraph 86 des Versicherungsvertragsgesetzes: „Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.“

Anders ausgedrückt: Steht dem Rettungsdienst als Arbeitgeber ein Regressanspruch gegen den Mitarbeiter zu, macht die Versicherung davon Gebrauch. Sie schont den Mitarbeiter nicht, wie dies vielleicht der Arbeitgeber noch täte.

Gerade junge Rettungsdienstmitarbeiter sollten sich über ausreichenden Verischerungsschutz informieren. Symbolfoto: Markus Brändli

Auch junge Rettungsdienstmitarbeiter sollten sich über ausreichenden Versicherungsschutz informieren. Symbolfoto: Markus Brändli

Dieser Regressanspruch steht den Versicherungen sicher bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu. Bei einigen Rettungsdienst-Anbietern sogar bereits ab mittlerer Fahrlässigkeit, je nachdem, welcher Tarif- oder Arbeitsvertrag Anwendung findet. Das ist gerade bei Betriebsübergängen nach Ausschreibungen ein Problem. Welcher Rettungsdienst-Mitarbeiter prüft schon, ob sich in diesem Punkt beim neuen Arbeitgeber sein persönliches Haftungsrisiko verändert?

Wer jetzt an seine Privathaftpflichtversicherung denkt und glaubt, damit fein raus zu sein, der irrt. Die Privathaftpflichtversicherung sichert den privaten Versicherungsnehmer und dessen Familie vor Forderungen Dritter bei privaten Angelegenheiten. Also beispielsweise, wenn beim Fußballspielen Nachbars Fensterscheibe zu Bruch geht.

Zahlt die Privathaftpflicht auch für Rettungsfachkräfte?

Vor beruflichen Fehlern und der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber – oder dessen Versicherung – schützt die Privathaftpflicht nicht. Hier greift nur eine Berufshaftpflicht- oder Diensthaftpflichtversicherung. Sie ist für Berufe sinnvoll, die ein erhöhtes Risiko besitzen, also Ärzte und Anwälte, aber auch Feuerwehrmänner und Rettungsdienst-Mitarbeiter.

Aber selbst bei diesen Versicherungen gilt es, im Kleingedruckten genau nachzulesen. Wurde hier der Fall der groben Fahrlässigkeit ausgenommen, werden hohe Versicherungsbeiträge gezahlt, ohne für den Fall abgesichert zu sein, der relevant wird: den der groben Fahrlässigkeit.

Hier hat sich in den letzten Jahren viel getan. Diensthaftpflichtversicherungen schließen oftmals zu günstigen Konditionen den Rettungsdienst-Mitarbeiter ein. Außerhalb des öffentlichen Dienstes sind allerdings in der Regel nur Berufshaftpflichtversicherungen im Angebot, die für einen Notfallsanitäter, Rettungsassistenten oder -sanitäter kaum bezahlbar sein dürften. Die einschlägigen Berufsverbände und Gewerkschaften haben sich deshalb bemüht, für ihre Mitglieder entsprechende Versicherungspakete zusammenzustellen.

(Text: Bernd Spengler, Rettungssanitäter, Rechtsanwalt u.a. mit Schwerpunkt Rettungsdienst, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Foto: Sebastian Duda/fotolia; zuletzt aktualisiert: 28.11.2016)

Höhenkrankheit vorbeugen – Symptome erkennen

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Bremen (rd_de) – Die Höhenkrankheit ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schnell gelangen auch durchschnittliche Touristen in Regionen über 2.500 Meter. Treten dann die typischen Höhenkrankheit-Symptome auf, ist es wichtig, schnell und angemessen zu reagieren. Besser noch, man kann der Höhenkrankheit vorbeugen. Was Besucher in den Bergen wissen müssen.

Ende Mai 2014 wiesen Mediziner des Südtiroler EURAC-Instituts für Alpine Notfallmedizin anlässlich eines Kongresses in Bozen (Italien) darauf hin, dass die Höhenkrankheit bereits ab 2.500 Metern auftreten kann. In Deutschland kommen hier zum Beispiel die Zugspitze (2962 m) und der Watzmann (2713 m) in Betracht.

Charakteristisch für die Höhenkrankheit sind leichte Beschwerden wie Kopfschmerzen und Schwindel. Schwere Formen der Krankheit können indes zum Tod führen.

Höhenkrankheit: Symptome beginnen mit Kopfschmerz

Als Leitsymptom der akuten Höhenkrankheit gilt der Kopfschmerz. Er tritt in Kombination mit einer der nachfolgenden Symptome auf:

  • Müdigkeit,
  • Schwäche,
  • Appetitlosigkeit,
  • Übelkeit,
  • Erhöhung der Herzfrequenz in Ruhe > 20 %,
  • Belastungsdyspnoe,
  • Schlaflosigkeit,
  • häufige nächtliche Apnoephasen,
  • Apathie,
  • periphere Ödeme oder
  • Flüssigkeitsretention (verringerte 24-Stunden-Urinmenge).

Typisch für die Erkrankung ist das Auftreten der Symptome sechs bis zwölf Stunden nach der Ankunft in großer Höhe.

Besteht der Verdacht auf Höhenkrankheit, sollte eine Pause eingelegt werden. Besser noch, der Betroffene wird wieder hinunter auf ein Niveau gebracht, auf dem keine Probleme bestanden. Die weiteren Maßnahmen im Einzelnen:

  • Hyperventilation, um die Sauerstoffversorgung zu verbessern und den Hirndruck zu senken,
  • körperliche Aktivität vermeiden; andernfalls könnte das Krankheitsbild verstärkt werden,
  • hinsetzen; Oberkörper 30 Grad erhöht lagern,
  • Ruhe; vielfach klingen die Beschwerden dann nach 24 – 48 Stunden vollständig ab,
  • Sauerstoffgabe über Maske; anfangs 6 – 10 l/min, später 2 – 4 l/min über O2-Brille.

Höhenkrankheit vorbeugen

Noch nicht vollständig geklärt ist, welche Faktoren die akute Höhenkrankheit hervorrufen. Es handelt sich dabei um eine schwere Form der Höhenkrankheit, bei der ein Hirn- oder Lungenödem eintreten kann. Sie gehört zur häufigsten Todesursache unter Höhenbergsteigern.

Neueste Studien lassen die Vermutung zu, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Höhenkrankheit und der Vergrößerung des Sehnervs gibt. Dies konnte mithilfe von Ultraschall nachgewiesen werden. Eventuell lässt sich auf diesem Weg frühzeitig das Risiko der Höhenkrankheit diagnostizieren und so eine Höhenkrankheit vorbeugen.

Kleiner Trost: Auch Menschen, die in Bergregionen leben und arbeiten, können unter Höhenkrankheit leiden. Höhenmedizinische Studien belegen, dass rund 15 Prozent der Bevölkerung in den südamerikanischen Anden unter chronischer Höhenkrankheit mit schweren Beeinträchtigungen des alltäglichen Lebens leiden.

Die Menschen in Nepal und Tibet scheinen hingegen weitgehend resistent gegen die Höhenkrankheit zu sein. Eine genetische Anpassung, die über viele Generationen erfolgt ist, wird als Grund vermutet.

Höhenkrankheit: Medikamente helfen

Neben einer ausreichenden Akklimatisation gibt es auch Medikamente, die einer Höhenkrankheit vorbeugen. Als Mittel der Wahl gilt Acetazolamid, unter anderem als „Diamox“ im Handel erhältlich. Eine Alternative ist Dexamethason. Es kommt vor allem bei Unverträglichkeit von Acetazolamid zum Einsatz. Um ein Höhenlungenödem zu vermeiden, werden auch Nifedipin, Tadalafil oder Dexamethason verschrieben.

(Text: Lars Schmitz-Eggen, Chefredakteur www.rettungsdienst.de, und Dr. Ingo Blank, Notarzt; zuletzt aktualisiert: 06.01.2016)

Rettungsdienst: Aufgabenverteilung an der Einsatzstelle

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Aufgabenverteilung_Rettungsdienst_Notfallsanitäter_IIBremen (rd_de) – An einer Einsatzstelle treffen oftmals verschiedene Kräfte und Einheiten aufeinander. Nicht immer kennt man sich; die Aufgabenverteilung zwischen den Einsatzkräften ist mitunter unklar: Welche Aufgaben sollte beispielsweise ein Notfallsanitäter bzw. Rettungsassistent übernehmen, und welche kann auch ein Rettungssanitäter bewältigen? Die Antworten erhalten Sie hier.

Hapert es mit der Absprache im Team, fehlt gar eine abgestimmte Aufgabenverteilung, gefährdet das den Einsatzerfolg. Die Einsatzkräfte arbeiten dann möglicherweise neben- statt miteinander. Das Vorgehen und die einzelnen Maßnahmen werden untereinander nicht abgeglichen.

Schnell können solche Situationen entstehen, wenn verschiedene Einheiten erstmalig an einer Einsatzstelle zusammentreffen. Unter den besonderen Bedingungen eines medizinischen Notfalls zusammenzuarbeiten, ohne die Fähigkeiten und Qualifikationen des anderen zu kennen, ist schwierig. Gleichwohl ist es ein alltägliches Problem. Grund: Unterschiedliche Rettungsmittel und Rettungsfachkräfte treffen von verschiedenen, räumlich getrennten Standorten an der Einsatzstelle aufeinander: Besatzungen von Rettungsfahrzeugen und -hubschraubern, Voraushelfer, Feuerwehrkräfte und beispielsweise Polizeibeamte.

Für den Erfolg des Einsatzes – und insbesondere für die Versorgungsqualität der Notfallpatienten – ist es wichtig, dass eine eindeutige Aufgabenverteilung zwischen den Rettungskräften hergestellt wird.

Aufgabenverteilung: Wer ist wofür zuständig?

Bereits zu Dienstbeginn klärt das Rettungsteam unter sich, wer welche Aufgaben übernimmt und wofür der einzelne zuständig ist. Mitunter ergibt sich die Einteilung bereits aufgrund der Qualifikation. So ist der Rettungsassistent oder künftig der Notfallsanitäter für die korrekte Durchführung der geforderten Tests gemäß Medizinproduktgesetz, die Überprüfung der Vollständigkeit der Ausstattung sowie die Schichtanmeldung bei der Leitstelle verantwortlich.

Der Rettungssanitäter kümmert sich um die Verkehrssicherheit des Rettungsfahrzeugs. Er inspiziert den Rettungswagen während eines Rundgangs äußerlich. Dabei achtet er vor allem auf mögliche Schäden oder andere Auffälligkeiten. Ferner hat er die Tankanzeige zu kontrollieren. Dieser Punkt wird häufig sehr locker gehandhabt. Auch wenn nur 20 Liter im Tank fehlen, ist dies ein Grund, das Fahrzeug unverzüglich voll zu tanken und dies nicht auf später zu verschieben. Weil das erfahrungsgemäß nicht jeder so sieht, regeln viele Rettungswachen diese Frage mittels Dienstanweisung.

Ist ein Praktikant an Bord, muss dieser ausführlich über seine Aufgaben und Verhaltensweisen aufgeklärt werden. Das kann, muss aber nicht zwingend der Rettungsassistent beziehungsweise Notfallsanitäter erledigen. Auch ein erfahrener Rettungssanitäter kann diese Aufgabe übernehmen. Es geht bei diesem Gespräch nämlich nicht darum, dem Neuling in dessen erster Schicht zum Beispiel die Einstellungsmöglichkeiten eines Beatmungsgerätes oder die Ableitung eines 12-Kanal EKGs vorzustellen. Elementare Dinge sind erst mal wichtiger:

  • Wie steige ich an der Einsatzstelle sicher aus dem Fahrzeug aus?
  • Wie funktioniert das Handling des klappbaren Betreuersitzes?
  • Wie lässt sich die Innenraumbeleuchtung bedienen?
  • Wie geht man richtig mit der Fahrtrage um?

Rückt die Besatzung nach einem Einsatz wieder ein, fallen bestimmte Arbeiten an. Der Fahrer (Rettungssanitäter) ist für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Kleinere Mängel – falscher Luftdruck; eine defekte Glühbirne im Scheinwerfer –, die aus Bequemlichkeit nicht gleich behoben werden, können sich später nachteilig bemerkbar machen.

Das Desinfektions- und Reinigungsarbeiten sowie die Fahrzeugpflege nicht zu den Lieblingstätigkeiten von Rettungsdienst-Mitarbeitern gehören, ist bekannt. Sie sind aber für einen reibungslosen Einsatz genauso wichtig und notwendig wie ein funktionsfähiges EKG-Gerät. Insofern ist nicht nur das beim letzten Einsatz verbrauchte Material wieder aufzufüllen, sondern auch das Einsatzfahrzeug zu reinigen.

Der Schichtführer (Rettungsassistent/Notfallsanitäter) kümmert sich derweil um die vollständige Dokumentation. Im Hinblick auf das Qualitätsmanagement nimmt sie eine immer wichtigere Rolle im Einsatzalltag ein. Im selben Arbeitsschritt erfolgt gleich auch die Abrechnung. Fehlende Angaben können jetzt noch durch einen kurzen Anruf zum Beispiel in der aufnehmenden Klinik erfragt werden. Später kann das schwierig und zeitaufwändig sein.

Im Notfalleinsatz kennt jeder seinen Platz

Die sinnvolle Aufgabenverteilung ist aber noch lange nicht alles, damit die Teamarbeit funktioniert. Jeder im Team kennt seinen Platz – sowohl im Fahrzeug als auch an der Einsatzstelle. Beim Eintreffen am Notfallort ist es daher Aufgabe des Fahrers (Rettungssanitäter), die Einsatzstelle abzusichern. Befindet sich der Patient in einem Gebäude, genügt es in der Regel, am Fahrzeug die Warnblinkanlage einzuschalten. Liegt die Einsatzstelle im Freien, zum Beispiel auf der Straße, kann es angebracht sein, zusätzlich das Blaulicht eingeschaltet zu lassen.

Kommunikation im Einsatz. Absprache erleichtert die Aufgabenverteilung und trägt zum Einsatzerfolg bei.

Kommunikation im Einsatz. Absprache erleichtert die Aufgabenverteilung und trägt zum Einsatzerfolg bei.

Beim Notfallpatienten angekommen, führt der Rettungssanitäter das Monitoring und die Basismaßnahmen durch. Der Rettungsassistent oder Notfallsanitäter als Kopf des Rettungs-Teams übernimmt derweil den diagnostischen Block. Er gibt den Ablauf aller Maßnahmen vor, weist also beispielsweise an, dass der Patient 12 Liter Sauerstoff pro Minute mittels Highflow-Maske erhält.

Für den ausführenden Kollegen – zum Beispiel der Rettungssanitäter – ist diese Aufgabe nicht damit abgeschlossen, dass er dem Patienten die Sauerstoffmaske aufsetzt. Er hat zudem zu kontrollieren, ob der Schlauch mit der Sauerstoffflasche richtig verbunden und die Flasche aufgedreht ist. Erst wenn ein kompletter Vorgang überprüft und abgeschlossen ist, signalisiert er dem Rettungsassistenten deutlich, dass der Auftrag erledigt wurde.

Trivial? Keineswegs! Im Einsatzalltag ist immer wieder zu beobachten, wie einem Patienten zwar die Sauerstoffmaske aufgesetzt, aber nicht das Flaschenventil aufgedreht wird. Oder der Sauerstoffschlauch unbemerkt vom Konnektor der Maske rutscht.

Kommunikation im Einsatz ist wichtig – Diskussion aber unerwünscht

Auch bei der EKG-Ableitung treten immer wieder solch banale Fehler auf: Die Elektroden werden aufgeklebt, das Patientenkabel ist an den Elektroden angeschlossen – aber nicht mit dem EKG-Gerät verbunden.

Gründe für solche Pannen sind unter anderem mangelnde Kommunikation im Rettungs-Team und nicht abgestimmte Maßnahmen. Dies passiert, wenn zwei Teammitglieder, ohne sich zu besprechen, die gleichen Tätigkeiten machen möchten. Man wird durch die aktuelle Situation abgelenkt und vergisst die erste Aufgabe einfach. Wird ein Schritt angefangen, aber nicht zu Ende gebracht, kann dies die Versorgung negativ beeinflussen.

Die Kommunikation im Rettungsdienst-Einsatz ist an klare Vorgaben gebunden. Die vorgeschriebenen Algorithmen, anhand derer Notfälle abgearbeitet werden, bieten wenig Spielraum für Diskussionen. Daher ist der Ablauf in der Kommunikation von Auftrag und Rückmeldung durch den Durchführenden wichtig.

Bei einem Großteil der Rettungsdienst-Einsätze sind die meisten Abläufe sehr ähnlich. Hierdurch kommt es zu einem standardisierten Vorgehen, wozu auch die Aufgabenteilung im Rettungs-Team zählt. Ein auf dem RTW eingeteilter Praktikant ist hierbei ins Team einzubeziehen.

Sind Angehörige am Einsatzort, werden diese ebenfalls in die Versorgung einbezogen. Sie können sowohl die Krankenkassenkarte oder einen Medikationsplan herbeiholen bzw. Fragen im Rahmen der Fremdanamnese beantworten.

Aufgaben-Verteilung: Wenn der Notarzt dazukommt

Das Vorgenannte gilt auch für Notfall-Einsätze, bei denen ein Notarzt hinzukommt. Dieser trifft in der Regel mit einem Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) oder Rettungshubschrauber (RTH) ein und bringt einen weiteren Notfallsanitäter, Rettungsassistenten bzw. -sanitäter mit.

Sobald das Notarzt-Team eingetroffen ist, hat der Schichtführer des RTW eine klare Übergabe durchzuführen. Hierbei ist darauf zu achten, dass nur zwei Personen – Rettungsassistent beziehungsweise Notfallsanitäter des RTW und Notarzt – miteinander reden. Jeder am Einsatz beteiligte mag seine eigene Meinung haben, hat sie an dieser Stelle aber nicht kundzutun. Dies würde das Übergabegespräch (unnötig) in die Länge ziehen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass wesentliche Informationen vergessen würden und Missverständnisse entstünden.

Jede Rettungsfachkraft im Notfalleinsatz sollte ihr Aufgabengebiet kennen. Foto: fotolia/Kzenon

Jede Rettungsfachkraft sollte im Notfalleinsatz ihr Aufgabengebiet kennen. Foto: fotolia/Kzenon

Bei dieser Übergabe wechselt die Verantwortung für den medizinischen Notfalleinsatz vom Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter des RTW auf den Notarzt. Letztgenannter wird damit zum neuen Teamleiter und gibt die weiteren Versorgungsschritte vor. Während die RTW-Besatzung dem Notarzt bei der Versorgung des Patienten assistiert, kümmert sich der NEF-Fahrer um die Dokumentation und Voranmeldung des Patienten in der Klinik.

Die Aufgabenteilung im Rettungs-Team ist von Wache zu Wache und je nach Rettungsdienstbereich unterschiedlich. Gleich ist jedoch an allen Standorten, dass eine klare Aufgabenteilung und Kommunikation die Grundlage für eine gute Patientenversorgung bildet.

Ist ein Rettungshubschrauber eingebunden, müssen sich alle Beteiligten gut absprechen. Von einem Hubschrauber gehen im Vergleich zu bodengebundenen Rettungsmitteln mehr Gefahren aus. Bergen die Rotoren schon eine große Unfallgefahr in sich, können auch aufgewirbelte Gegenstände bei Umstehenden zu Verletzungen führen. Um sich nicht unnötigen Risiken auszusetzen, sollte die Rettungsfachkräfte im Umfeld des Hubschraubers immer nur nach Rücksprache mit der Crew gearbeitet werden. Das gilt zum Beispiel für die Entnahme von Ausrüstungsgegenständen und das Einschieben der Trage.

Einsatz in der Arztpraxis

Befindet sich die Einsatzstelle in einer Arztpraxis, einer Privatklinik oder einem Pflegeheimen, ist es unerlässlich, das Personal der Einrichtung einzubinden. Sie kennen die Krankengeschichte „ihres“ Patienten und dessen Besonderheiten.

Gerade in der heutigen Zeit, in der sich Kliniken zunehmend spezialisieren, werden Maßnahmen an den Patienten vorgenommen, die Rettungsfachkräften unbekannt sind. Teilweise handelt es sich dabei um Hochrisikopatienten. Deshalb ist ein abgestimmtes Vorgehen unabdingbar, um den Patienten nicht unnötig zu gefährden.

Anhand des Überleitungsprotokolls werden Besonderheiten durchgesprochen. Es zeugt von Verantwortungsgefühl, wenn das Rettungsfachpersonal an Stellen, die nicht verstanden wurden, nochmals nachfragt. Einen Patienten hingegen zu übernehmen, obwohl wissentlich noch Unklarheiten bestehen, ist fahrlässig und unprofessionell. Bei Rückfragen gibt das Pflegepersonal Auskunft. Es erläutert beispielsweise nochmals eine bestimmte Lagerungstechnik oder wichtige Aufgaben während des Transports.

Bei der Versorgung des Notfallpatienten kann die medizintechnische Ausstattung der jeweiligen Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim) hinzugezogen werden. So leisten fahrbare Infusionsständer oder Bettenlifte beim Umlagern und für den Transport des Patienten gute Dienste. Hierbei zeigt sich einmal mehr, wie wertvoll eine klar abgestimmte Aufgabenteilung im Einsatz sein kann.

Aufgabenverteilung bei Großschadenslagen

Neben dem so genannten Tagesgeschäft ereignen sich auch Einsätze, die – neben der Versorgung von Notfallpatienten – auch operativ-taktische Überlegungen erfordern. Hier ist dann eine besondere Abstimmung zwischen den Rettungskräften erforderlich.

In diese Kategorie von Einsätzen fällt unter anderem der Massenanfall von Verletzten (MANV) genauso wie Katastropheneinsätze. Neben dem Rettungsdienst sind dann weitere Fachdienste wie Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk sowie verschiedene Schnell-Einsatz-Gruppen oder Berg- und Wasserrettung beteiligt.

Auch die Aufgabenverteilung zischen unterschiedlichen Hilfsorganisationen ist geregelt. Foto: fotolia/benjaminnolte

Auch die Aufgabenverteilung zwischen unterschiedlichen Fachdiensten ist geregelt. Foto: fotolia/benjaminnolte

In solchen Lagen geht es um die Aufgabenverteilung sowie die taktischen Strukturen. Verantwortlich sind die entsprechenden Personen mit Führungsaufgaben: Einsatzleiter Rettungsdienst, Feuerwehrkommandant oder Einsatzabschnittsleiter. Sie ordnen den Raum und legen fest, wo beispielsweise die Patientenablage oder der Rettungsmittelhalteplatz eingerichtet werden. Zu erkennen sind diese Führungskräfte an entsprechenden farbigen Westen.

Auch in solchen Situationen ist kein Platz für Diskussionen. Weist der Einsatzleiter oder dessen Führungsassistent einem Rettungswagen einen Patienten zu, ist dieser von der RTW-Besatzung ohne Debatte zu übernehmen. Eine Diskussion ist hier insofern nicht angebracht, als dass nur die Führungskraft den Gesamtüberblick hat und für die richtige Aufgabenverteilung verantwortlich ist. Kritik kann im Rahmen einer Nachbesprechung geübt werden.

Die Zahl an Personen und Einheiten an einer Einsatzstelle ist nahezu unendlich erweiterbar. Hierunter fallen Funktionsträger genauso wie Mitarbeiter von Behörden und der Straßenmeisterei, Pressevertreter oder sich zufällig an der Einsatzstelle befindliche Ersthelfer. Sind die Aufgaben auch noch so unterschiedlich, dennoch ist auf einen guten Informationsaustausch zu achten. Nur durch eine klar strukturierte Kommunikation und Aufgabenverteilung an der Einsatzstelle können komplexe Lagen erfolgreich gemeistert werden.

Die beschriebenen Empfehlungen funktionieren nur dann, wenn nach dem Einsatz das Rettungs-Team gemeinsam den Ablauf bewertet. Sicherlich gibt es bei einem alt eingespielten Team meist weniger Probleme, als wenn man in dieser Konstellation erstmals zusammengearbeitet hat. Gleich ist aber bei allen, dass eine Reflektion nicht nur im Team, sondern auch für sich selbst dazu beiträgt, Wiederholungsfehler zu vermeiden.

(Text: Uwe Kippnich, Dozent im Rettungsdienst, Krankenpfleger, OrgL, Örtlicher Einsatzleiter, EU-Team-Leader; Symbolfotos: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 19.12.2016)

Medizinische Abkürzungen helfen bei der Versorgung

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Bremen (rd_de) – Mit Einführung standardisierter Versorgungskonzepte hat auch die Zahl so genannter Merkhilfen rapide zugenommen. APGAR, SAMP-LE(R) und nicht zuletzt das ABCDE-Schema dürften bekannte medizinische Abkürzungen sein. Jeder Buchstabe steht dabei für ein Symptom oder Charakteristikum. Doch es gibt weitaus mehr Akronyme, die einem Notfallsanitäter, Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter helfen können, wichtige Dinge im Einsatz nicht zu übersehen.

Internationale medizinische Abkürzungen

Schon bei der ersten Annäherung an den Patienten unterstützt zum Beispiel das AVPU-Schema die Einsatzkräfte. Es dient dazu, den Wachheitsgrad zu beurteilen. A steht für „alert“, was bedeutet, dass der Patient wach und ansprechbar ist. Alle Befunde, die ungünstiger als „alert“ sind, sollten die Helfer veranlassen, nach den Gründen zu suchen.

V steht beim AVPU-Schema für „verbal response“, das heißt, der Patient reagiert erst auf laute Ansprache. P bedeutet „painful stimuli“. Der Patient reagiert erst auf Schmerzreize. Und U ist gleichbedeutend mit „unresponsive“, also nicht ansprechbar.

Gerade in Notfallsituationen ist es wichtig, die Anamnese zügig zu erheben. Wichtige Details dürfen dabei nicht vergessen werden. Hier gibt es gleich mehrere medizinische Abkürzungen, zum Beispiel SAMPLE(R) und OPQRST.

Bei SAMPLE(R) geht es mit „signs and symptoms“, also Zeichen und Symptome, los. A erinnert die Rettungsfachkraft, nach möglichen Allergien (allergies) zu fragen. Die M-Frage erkundigt sich nach Medikamenten (medications), die vom Patienten regelmäßig eingenommen werden. „Past medical history“ (P), die Krankengeschichte des Patienten, gibt Aufschluss über durchgemachte Erkrankungen, frühere Operationen, Verletzungen oder eine mögliche Schwangerschaft. Auch das L – „last oral intake“ – ist wichtig, weil sich der Helfer hiermit nach der letzten Nahrungsaufnahme erkundigt. Blieben noch die „events prior to illness/injury“ (E), also Ereignisse bzw. Handlungen, die der Patient vollzog, als die Beschwerden einsetzten, und „risk factors“ (R). Damit sind Risikofaktoren wie beispielsweise Vorerkrankungen, Nikotin- und Alkoholkonsum, aber auch familiäre Vorbelastungen gemeint.

Während SAMPLE(R) eher die Vergangenheit abfragt, hilft OPQRST dabei, die aktuellen Beschwerden oder Schmerzen besser einzuschätzen.

Der Buchstabe O steht bei OPQRST für „onset“ – Beginn oder Ausbruch einer Erkrankung. So erfährt das Rettungsfachpersonal beispielsweise, ob die Beschwerden plötzlich oder eher langsam aufgetreten sind. Hinter P stecken „provocation“ und „palliation“. Damit wird zum einen gefragt, was die Beschwerden verschlimmert (provoziert), zum anderen, was sie lindert. Q steht für „quality“ (Qualität). Hierbei geht es darum zu erfragen, welcher Art beispielsweise die Schmerzen sind (stechend, brennend, krampfartig…). R erinnert an „radiation“ – Ausstrahlung – und soll helfen herauszufinden, wo sich der Schmerz genau befindet. „Severity“ verbirgt sich hinter dem S von OPQRST und heißt übersetzt „Schwere“. Damit wird umschrieben, wie stark die Schmerzen bzw. Beschwerden sind. Das T (time) klärt schließlich, wie lange die Beschwerden schon bestehen.

DCAP-BTLS gehört zu den medizinischen Abkürzungen, um Verletzungen bei der Patientenuntersuchung aufzuspüren. DCAP-BTLS steht für:

•    Deformities (Deformierungen)
•    Contusions (Prellungen)
•    Abrasions (Abschürfungen)
•    Penetrations (Eintrittswunden)
•    Burns (Verbrennungen)
•    Tenderness (Empfindlichkeit)
•    Lacerations (Risswunde)
•    Swelling (Schwellung)

Medizinische Abkürzungen: ein Überblick

ABCDE (Schema zur Beurteilung von Notfallpatienten)
AEIOU-TIPS (Ursachen für Bewusstseinsstörungen)
APGAR (Neugeborenenbeurteilung)
AVPU (Beurteilung des Bewusstseinsgrades)
BONES (Indikator für eine schwierige Maskenbeatmung)
CARDIO (beta-mimetische Wirkungen am Herzen)
CIAMPEDS (Anamneseerhebung bei Kindernotfällen)
DCAP-BTLS (Hinweise auf Verletzungen)
DOPE (Hinweise auf eine inadäquate Ventilation oder Oxygenierung bei intubierten Patienten)
FAST (Erkennung initialer Schlaganfallsymptome)
LEMON (Indikatoren für eine schwierige Intubation)
MONA (Therapieschema bei ACS)
OPQRST (Beurteilung der aktuellen Beschwerden bzw. Schmerzen)
PERRL (Beurteilung der Pupillen)
SMASHED (Beurteilung von akuten Veränderungen des neurologischen Status)
SNOT (Initiale Beurteilung eines veränderten neurologischen Status)
TICLS (Beurteilung des Erscheinungsbildes bei Kindern; pädiatrisches Beurteilungsdreieck)
TICS (Hinweise auf Verletzungen)

Im Rettungs-Magazin, Ausgabe 2/2012, finden Sie Erläuterungen zu den hier genannten Abkürzungen. Die Digitalausgabe finden Sie hier.

(Text: Thomas Semmel, Dozent im Rettungsdienst, ERC ALS-Instruktor, PHTLS-Instruktor; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 02.06.2016)

TECC: Taktische Verwundetenversorgung in Terror-Lagen

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TECC_290Offenbach/Queich (rd_de) – Taktische Verwundetenversorgung in Terror-Lagen: Nach den Vorfällen am 19. Dezember 2016 in Berlin fragen sich viele Rettungsfachkräfte, wie bzw. ob sie auf solch eine Situation vorbereitet sind. Die Akademie des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst (DBRD) vermittelt seit 2015 in einem zweitägigen Kurs das erforderliche Know-how.

Tactical Emergency Casualty Care-Guidelines“ (TECC) nennt sich ein Konzept, das die DBRD-Akademie ihren Kursteilnehmern näherbringt. Es leitet sich aus militärischen Versorgungsstrategien der US-Army ab (TCCC – Tactical Combat Casualty Care) und wurde unter anderem für zivile Rettungsdienste sowie Feuerwehren modifiziert. Es handelt sich insofern um in der Praxis bewährte Leitlinien, keine starren Protokolle.

TECC: Taktische Verwundetenversorgung

„Gerade die Erfahrungen, die während der Anschläge um den Boston-Marathon gemacht wurden, haben gezeigt, dass IEDs (improvisierte Sprengkörper) auch außerhalb militärischer Gefechtszonen zu finden sind“, erklärt Marco K. König, 1. Vorsitzender des DBRD und Nationaler Koordinator TCCC Deutschland. Deshalb wolle man mit den TECC-Kursen auch taktisch nicht ausgebildetes Rettungsfachpersonal ansprechen. Die zivilen Notärzte, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten unterstützen die Polizei vielfach in solchen Lagen und sind für die Versorgung der Verletzten zuständig. Deshalb lernen die Teilnehmer, wie sie in diesen speziellen Situationen adäquat zu reagieren haben und medizinisch lebensrettende Maßnahmen durchführen können (taktische Wundversorgung).

Die Teilnehmer des TECC-Kurses lernen, wie sie in Gefahrenlagen adäquat zu reagieren haben und medizinisch lebensrettende Maßnahmen durchführen können. Foto: DBRD

Die Teilnehmer des TECC-Kurses lernen, wie sie in Gefahrenlagen adäquat zu reagieren haben und medizinisch lebensrettende Maßnahmen durchführen können. Foto: DBRD

Zum Lehrstoff gehört unter anderem:

 

  • Verwundete aus der Gefahrenzone retten.
  • Blutstillung mittels Tourniquet.
  • Durchführung eines adäquaten Atemwegsmanagements bis hin zur Koniotomie.
  • Versorgung von Thoraxverletzungen bis hin zur Entlastungspunktion.
  • Einsatz von Hämostyptika und Packing zur Blutungskontrolle.
  • Etablierung eines adäquaten Zuganges (i.v./i.o.) und Bestückung.
  • Management des hämorrhagischen Schocks (Volumengabe, Gabe von Tranexamsäure).
  • Therapiestrategien: Gabe von Analgetika, Antibiotika.
  • Evakuierung und zielgerichteter Abtransport.

Das Board der National Association of Emergency Medical Technicians (NAEMT) führe die TECC-Kurse unter der Schirmherrschaft ihres PHTLS-Programms durch. Die Teilnehmer des Kursformats würden nach den laufend aktualisierten TECC-Guidelines ausgebildet und trainiert, heißt es auf der Website der DBRD-Akademie.

„Der Kurs kombiniert auf diese Weise die Prinzipien von PHTLS und TCCC mit den TECC-Guidelines und den Empfehlungen aus dem ‚Hartford Consensus Document‘ zu Amok- und Scharfschützenlagen“, erläutert König.

Weitere, ähnlich gelagerte Kurse bieten in Deutschland zum Beispiel folgende Institutionen an:

•    Tactical Rescue & Emergency Medicine Association (TREMA),
•    Sanitätsschule Nord,
•    Trainingszentrum für Erste Hilfe & Notfallmedizin, Hamburg,
•    Tactical Responder,
•    CTC Medical.

(Text: Lars Schmitz-Eggen, Rettungsassistent, Chefredakteur www.rettungsdienst.de; Symbolfotos: DBRD; zuletzt aktualisiert: 21.12.2016)

Infusionstherapie bei brandverletzten Kindern

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Brandverletzte-Kinder_580Bremen (rd_de) – Einen besonderen Fall im Zusammenhang mit Hypovolämie stellen Verbrennungen bei Kindern dar. Präklinisch besteht leicht die Gefahr einer Überinfusion.

Als „schwer“-brandverletzt wird ein Patient mit einer verbrannten Körperoberfläche (VKOF) von über 20 Prozent bezeichnet. Wegen der erhöhten Thermo- und Hydrolabilität besteht bei Kindern jedoch bereits ab fünf bis acht Prozent VKOF Schockgefahr.

Um das Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche abzuschätzen, wird die so genannte „9er-Regel“ angewendet. Dabei wird bei der 9er-Regel zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden:

9er Regel

Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit, bei einem Notarzteinsatz auf einen Schwerbrandverletzten zu treffen, bei unter einem Promille. Entsprechend gering – speziell bei Kindern – ist meist die Erfahrung des Rettungsteams und umso größer die therapeutische Unsicherheit. Dabei wird der Handlungsdruck oft überschätzt und schlägt sich beispielsweise in einer oft zu beobachtenden Überinfusion nieder.

Es existieren zwar Formeln zur Berechnung des Flüssigkeitsbedarfs, diese werden aber in der Regel falsch angewandt. Auch der VKOF wird oftmals überschätzt.

Darüber hinaus ist die Anwendung derartiger Formeln aufgrund der kurzen Rettungszeit entbehrlich. Die Folgeerscheinungen der Verbrennung sind ohnehin erst nach mehreren Stunden voll ausgeprägt. Ein sich bereits am Unfallort abzeichnender Schock muss das Rettungsteam deshalb darauf aufmerksam machen, dass womöglich Begleitverletzungen vorliegen.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt; Symbolfoto: Markus Brändli; 30.12.2016)


Anamnese: Rezeptfreie Medikamente nicht vergessen!

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Rezeptfreie Medikamente_580Bremen (rd.de) – Wer sich das Angebot von Internetapotheken anschaut, findet eine breite Palette an rezeptfreien Medikamenten. Zu den frei verkäuflichen Präparaten gehören zum Beispiel auch Blutdrucksenker sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel. Die angebotene Beratung beim Kauf wird vielfach nicht wahrgenommen. Zeigen sich Inkompatibilitäten oder gefährliche Nebenwirkungen, tritt der Rettungsdienst auf den Plan.

Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter lernen, Patienten grundsätzlich nach dem ABCDE-Schema zu beurteilen und zu behandeln. Hierzu gehört auch eine Kurzanamnese gemäß der SAMPLER-Regel. Das „M“ steht dabei für die Frage nach der Medikation. Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • Dauermedikation,
  • Bedarfsmedikamenten und
  • vorübergehender Medikation.

Wichtig ist, dass sich der Rettungsdienst nicht nur nach Medikamenten erkundigt, die von einem Arzt verschrieben worden sind. Rezeptfreie Medikamente dürfen nicht vergessen werden! Grundsätzlich gilt: Rezeptfreie Medikamente können – genauso wie rezeptpflichtige Präparate – einen Hinweis auf die Erkrankung bzw. das aktuelle gesundheitliche Problem des Patienten geben.

Weiterhin sollte auch nach Nahrungsergänzungsmitteln, rezeptfreien Getränken und Tees gefragt werden. Deren Inhaltstoffe können zu Inkompatibilitäten mit anderen, vom Patienten eingenommenen Wirkstoffen führen. Sie können aber auch der Auslöser für anaphylaktische Reaktionen sein.

Rezeptfreie Medikamente: Gefahr für Kinder

Nicht immer erhalten Kinder die Medikamente, die für sie geeignet sind. Dies gilt sowohl für rezeptpflichtige als auch für rezeptfreie Medikamente. Mögliche Folgen sind Intoxikationen.

Bei den meisten Vergiftungen im Kindesalter handelt es sich um Unfälle. Medikamente stellen hierbei die zweithäufigste Vergiftungsursache im Kindesalter dar. Medikamente, die normalerweise für einen Erwachsenen verschrieben wurden, sind dann zur Behandlung von kindlichen Beschwerden eingesetzt worden. Deshalb sollte bei der Anamnese-Erhebung immer danach gefragt werden, ob das verabreichte Medikament für den betreffenden Patienten (hier: das Kind) verordnet wurde.

Diphenhydramin, Dimenhydrinat und Doxylamin sind auch in rezeptfreien Medikamenten für Kinder enthalten. Diese Präparate werden als Schlafmittel, Antiemetika oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen als Husten- oder Erkältungsmittel eingesetzt. Die Präparate tragen so harmlose Namen wie „Halbmond“ oder „Sediat“. Doxylamin befindet sich zum Beispiel auch in dem Erkältungssirup „Wick MediNait“.

Neben der antihistaminischen und antiallergischen Wirkung kommt es durch diese Wirkstoffe zu zentralnervösen und anticholinergen Effekten. Die allergische Symptomatik wird durch die Blockade der peripheren Histamin-1-Rezeptoren hervorgerufen. Über eine Blockade der zerebralen Histamin-1-Rezeptoren kommt es möglicherweise zu zentralvenösen Symptomen. In therapeutischer Dosierung tritt bereits eine über 24 Stunden anhaltende Sedierung ein. Diese führt bei älteren Kindern unter anderem zu Benommenheit. Leichte Vergiftungen äußern sich in Form von:

  • Desorientiertheit,
  • Angst,
  • Halluzinationen,
  • weiten Pupillen,
  • Schwindel,
  • Muskelzittern,
  • leichter Tachykardie,
  • leichter Hypertension und
  • erhöhter Temperatur.

Bei einer schweren Vergiftung kommt es zu Bewusstseinsveränderungen bis hin zum Koma, Krampfanfällen, Blutdruckabfall oder -anstieg, Herzrhythmusstörungen, einer respiratorischen Insuffizienz und womöglich Atemstillstand.

(Text: Thomas Semmel, Dozent im Rettungsdienst, ERC Educator und ALS-Instruktor; Symbolfoto: ABDA; zuletzt aktualisiert: 02.01.2017)

Arterieller Gefäßverschluss: Bein tief lagern

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Gefaessverschluss-Bein_580Bremen (rd_de) – Der akute arterielle Gefäßverschluss ist als schwerwiegende Erkrankung einzustufen, die schnellstmöglich einer klinischen Behandlung bedarf. Statistisch stirbt jährlich einer von 10.000 Patienten mit dieser Erkrankung. Das Wichtigste zu Ursachen, Symptome und Maßnahmen.

Gefäßverschluss: Bein tief lagern

Wer sich die normale Physiologie des Blutstromes vergegenwärtigt, wird sofort verstehen, weshalb die betroffene Extremität – zum Beispiel ein Bein – nach unten hängend gelagert wird. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass so möglicherweise zumindest eine geringe Durchblutung aufrechterhalten werden kann.

Gefäßverschluss: Ursachen

Die häufigste Ursache für eine Embolie ist ein kardialer Embolus aus dem linken Herzen. Er ist über die Aorta in die Extremitätenarterien geschwemmt worden.

Ein solcher Embolus entsteht meist im Rahmen eines unbehandelten bzw. ungenügend behandelten Vorhofflimmerns oder im Rahmen von Herzklappenerkrankungen sowie in Folge einer Herzklappen-OP. Aber auch die klassische Arteriosklerose kann eine solche akute Komplikation hervorrufen.

Gefäßverschluss: Symptome

Typisch für den akuten arteriellen Gefäßverschluss ist der plötzlich einschießende, heftige Schmerz in der entsprechenden Extremität, begleitet von weiteren ischämiebedingten Symptomen. Diese sind als die „6 Ps“ bekannt:

•    Pain (Schmerzen),
•    Paleness (Blässe),
•    Pulselessnes (nicht tastbare Pulse distal des Verschlusses),
•    Prostration (Schock)
•    Paralysis (Lähmung) und
•    Paraesthesian (Gefühlsstörungen).

Diese durchaus als Notfall einzustufende Erkrankung kann über die beschriebenen Symptome in der Regel diagnostiziert werden.

Gefäßverschluss: Maßnahmen

Besteht der Verdacht auf eine Embolie, muss der Transport unbedingt schnellstmöglich in die nächste Klinik mit gefäßchirurgischer Interventionsmöglichkeit erfolgen. Bis dahin zählt zu den wichtigsten therapeutischen Maßnahmen eine ausreichende Analgesie. Hier sollte auch nicht vor Opiaten zurückgeschreckt werden. Zum einen sollte jeder Patient möglichst schnell von seinen Schmerzen befreit werden. Zum anderen besteht eine nicht unerhebliche Schockgefahr, die durch die Ausschüttung von Stresshormonen verstärkt werden kann. Zusätzlich zu weiteren kreislaufstabilisierenden Maßnahmen sollte auch die Heparingabe erfolgen.

Im Krankenhaus wird dann entsprechend der Befunde versucht, das Gefäß wieder zu öffnen. Hierfür stehen verschiedene Verfahren wie zum Beispiel die lokale Firbinolyse oder die Embolektomie zur Verfügung. Bei dem letztgenannten Verfahren handelt es sich um eine offene chirurgische Entfernung des Gerinnsels.

(Text: Dr. Philipp Prause, Facharzt für Allgemeinmedizin, Notfallmedizin und Chirotherapie; Symbolfoto: Markus Brändli; 03.01.2017)

Kinder besuchen den Rettungsdienst: So wird’s ein Erfolg

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RDESNT Rewa Kirchheim Kazi PR-Arbeit ÖffentlichkeitsarbeitBremen (rd_de) – Rettungswagen haben auf viele Kinder eine faszinierende Wirkung. Die Mischung aus Neugierde und heimlicher Furcht führt dazu, dass sie sich von den „schnellen roten Autos mit dem Blaulicht“ angezogen fühlen. Kein Wunder, dass bei Kindern ein Besuch der örtlichen Rettungswache äußerst beliebt ist. Der bevorstehende Besuch junger Gäste konfrontiert die Verantwortlichen des Rettungsdienstes allerdings mit der Frage: Was, um Himmels willen, können wir den Kindern zeigen?

Welche Ziele verfolgt der Wachenbesuch?

Zunächst gilt es, sich zu fragen, was mit dem Besuch der Rettungswache bezweckt werden soll. Klar, die Kinder finden das Thema „spannend“ und möchten gerne mal „gefahrlos“ einen Rettungswagen von innen sehen.

Aus Sicht Erwachsener dürfte die Notfallpädagogik die wichtigere Rolle spielen. Die Kinder sollen unverkrampft an das Thema „Erste Hilfe“ herangeführt werden. Sie können sich bei solch einem Besuch mit dem Rettungsdienst vertraut machen, und man kann ihnen spielerisch die möglicherweise vorhandene Berührungsangst nehmen. Darüber hinaus gelingt es einem vielleicht, „Helfer von Morgen“ zu gewinnen und – je nach Alter – zur Gründung bzw. Mitarbeit in einem Schulsanitätsdienst zu motivieren. In jedem Fall bietet sich die Chance, sie schon frühzeitig für soziale Verantwortung zu sensibilisieren.

Vorbereitung, die sich lohnt

Ohne etwas Vorbereitung wird der Besuch einer Kindergartengruppe oder Schulklasse auf der Rettungswache kaum zum Highlight werden. Insofern ist etwas Planung erforderlich. Steht das Programm aber erst mal, lässt sich bei weiteren Besuchen anderer Kindergruppen darauf zurückgreifen.

Erfahrungsgemäß ist von einer Besuchsdauer auszugehen, die zwei bis drei Stunden beträgt. Der Rettungsdienst- oder Wachenleiter muss zwei Mitarbeiter bestimmen, die sich um die Gäste kümmern sollen – es sei denn, er übernimmt diese Aufgabe selbst. Die „Gästeführer“ sollten sich freiwillig zur Verfügung stellen und nicht nur Spaß, sondern auch etwas Erfahrung im Umgang mit Kindern haben. Je nach Konstellation kann es sinnvoll und hilfreich sein, Mitglieder der eigenen Jugendabteilung (zum Beispiel Jugendrotkreuz oder Malteser-Jugend) hinzuzuziehen.

Zu unterscheiden ist, von wem die Initiative für den Besuch ausgeht. Eine Hilfsorganisation oder ein privater Rettungsdienst hat die Möglichkeit, den Wachenbesuch im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses für Kinder oder als Aktion anlässlich des Sommerferienprogramms durchzuführen. Schulen oder Kindergärten können den Ausflug zur örtlichen Rettungswache ins Auge fassen, wenn sie das Thema „Erste Hilfe“ im Unterricht behandeln. In jedem Fall ist es wichtig, dass den Kindern zuvor altersgemäß in Theorie und Praxis die Erste Hilfe vermittelt wurde – sie also nicht gänzlich unvorbereitet zum Rettungsdienstbesuch aufbrechen.

Sollte ein Besuch der Wache nicht möglich sein, sich der Rettungsdienst aber dennoch den jüngsten Bürgern der Gemeinde gerne vorstellen wollen, besteht eventuell die Möglichkeit einer Kooperation. Sowohl Krankenhäuser als auch Feuerwehren empfangen immer wieder Kindergruppen, um ihnen ihre Räumlichkeiten und Geräte vorzustellen. In diesem Rahmen könnte sich der Rettungsdienst „einklinken“ und den Programmpunkt „Vorstellung eines Rettungswagens“ beisteuern.

Ablauf auf der Rettungswache

Kommt die Kindergruppe zur Rettungswache, steht als erster Programmpunkt die Begrüßung an. Man kann sich hierfür zum Beispiel im Unterrichtsraum der Wache in einem Stuhlkreis zusammensetzen. Um das Eis zu brechen, bietet es sich an, den Kindern Fragen zu stellen und sie erzählen zu lassen:

•    Was wisst ihr über den Rettungsdienst?
•    Habt ihr schon einmal Einsätze zum Beispiel in der Schule oder in der Familie erlebt?
•    Ist vielleicht einer von euch selbst schon einmal mit einem „Krankenwagen“ ins Krankenhaus gebracht worden? Wie war das für dich?

Der anschließende theoretische Teil – also zum Beispiel die Beschreibung des Zuständigkeitsgebietes und die unterschiedlichen Rettungsmittel – müssen dem Alter der Kinder angemessen erfolgen. Andernfalls droht schnell die Gefahr einer „Abstrafung“ in Form von Unruhe. Bei Kindern im Alter zwischen vier und sieben Jahren können zum Beispiel Modell- oder Spielzeugautos genutzt werden; zwischen acht und 16 Jahren darf es etwas abstrakter sein, beispielsweise in Form von Karten oder Bildern.

Nach der Begrüßungsrunde folgt die Kurzvorstellung der Rettungswache. Nicht alle Räume werden für Kinder „spannend“ sein. Lohnenswert sind aber unter anderem der Desinfektionsraum, das Materiallager und – sofern vorhanden – Vitrinen mit alten/historischen Rettungs- oder Funkgeräten. Den Abschluss des Rundgangs bildet die Fahrzeughalle. Hier wird ein Rettungswagen, der während der Zeit des Besuchs außer Dienst ist, als Vorführmodell herangezogen. Soweit möglich, kann dabei kurz auf die Unterschiede zu den anderen Einsatzfahrzeugen in der Halle hingewiesen werden.

Überraschend viele Ausrüstungsgegenstände in einem Rettungswagen lassen sich nutzen, um Kindern zu verdeutlichen, dass ein Großteil der Maßnahmen ohne Schmerzen durchgeführt wird:

•    EKG aufkleben lassen und ableiten,
•    auf der Trage festschnallen,
•    auf eine Vakuummatratze legen und von den anderen Kindern die Luft absaugen lassen,
•    ein Pulsoxymeter oder eine HWS-Schiene anlegen,
•    den Herzschlag mit einem Stethoskop hören.

Um die Arbeit des Rettungsdienstes kindgerecht vorzustellen, kann auf dem Gelände der Wache ein Einsatz simuliert werden. Dabei sollte ein harmloses Szenario gewählt werden, in das Kinder selbst geraten können, zum Beispiel der Sturz mit einem Fahrrad. Dieser Notfall kann mit den Kindern zusammen durchgespielt werden. Die jungen Besucher lernen dabei

•    wie sie am Telefon einen Notruf absetzen,
•    wie sie einen Erwachsenen zu Hilfe holen können,
•    wie sie das verletzte Kind betreuen können, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Je nachdem, wie die Leitstelle eingebunden werden kann, ist zum Beispiel auch die probeweise Auslösung eines Funkmelders denkbar.

Kinder besuchen Rettungswache_2_580

In allen Fällen sollten die Kinder die ihnen an die Hand gegebenen Geräte selbst ausprobieren dürfen. Symbolfoto: Michael Rüffer

Die Versorgung des Patienten können die Kinder unter Anleitung durchführen. Sie wenden dabei ihre zuvor im Kindergarten oder in der Schule erlernten Kenntnisse praktisch an. Größeren Kindern kann man anbieten, sich Wunden zu schminken und diese anschließend zu verbinden. Für kleinere Kinder (vier bis sieben Jahre) kann stattdessen ein „Teddy-Krankenhaus“ eingerichtet werden. Hier können die Kinder ihre von zuhause mitgebrachten Kuscheltiere oder Puppen selbst behandeln. In allen Fällen sollten die Kinder die ihnen an die Hand gegebenen Geräte selbst ausprobieren dürfen. Das baut ebenfalls Berührungsängste ab und ermutigt sie, anderen zu helfen.

Nicht vergessen: Feedback der Kinder

Nach zwei bis drei Stunden wird sich der Wachenbesuch dem Ende zuneigen. Zeit, die Kinder zu fragen, wie ihnen ihr Besuch gefallen hat. So lässt sich heraushören, wie das Programm unter Umständen vor der nächsten Gruppe nachjustiert werden muss. Die „Feedbackrunde“ kann bei Saft, Keksen und eventuell Eis stattfinden. Und ein Gruppenfoto vor dem Rettungswagen sowie eventuell ein Souvenir aus dem Marketingfundus der Hilfsorganisation (Pixi-Buch, Cap oder Ähnliches) werden dazu beitragen, dass die begeisterten Erzählungen der Kinder ihre Eltern daran erinnern, wie lange deren letzter Erste-Hilfe-Kurs schon zurückliegt.

(Text: Lars Schmitz-Eggen, Rettungsassistent, Chefredakteur Rettungs-Magazin und www.rettungsdienst.de; Symbolfotos: Markus Brändli und Michael Rüffer; 05.01.2017)

Mesenterialinfarkt: Lebensgefahr bei Darminfarkt

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Mesenterialinfarkt_580Bremen (rd_de) – Bei den Mesenterialgefäßen handelt es sich um die Gefäße, die unter anderem den Darm mit Blut versorgen. Sie werden daher auch als Eingeweidearterien bezeichnet. Kommt es hier zu Durchblutungsstörungen oder einen Gefäßverschluss, ist schnelles Handeln wichtig.

Wie alle anderen Blutbahnen können Mesenterialgefäße ebenfalls von einer chronischen oder akuten Durchblutungsstörung betroffen sein. In den meisten Fällen kommt es auch hier im Rahmen einer akuten arteriellen Embolie zu einer Minderperfusion des entsprechenden Darmabschnitts. Häufig handelt es sich dann um eine Komplikation des Vorhofflimmerns oder eines zuvor stattgehabten gefäßchirurgischen Eingriffs. Durch die Minderperfusion treten eine Infarzierung („Darminfarkt“) und nachfolgend eine Nekrose des Gewebes auf.

Der Mesenterialinfarkt verläuft in drei Phasen:

1. Zunächst treten stärkste Bauchschmerzen kolikartigen Charakters auf. Bei der Palpation des Abdomens können jedoch keine gravierenden Auffälligkeiten festgestellt werden.
2. Nach einigen Stunden kommt es dann zu einer vorübergehenden Besserung der Beschwerden. In dieser Phase lässt – bedingt durch die bereits eintretende Nekrose – die Darmperistaltik nach. Man spricht hier auch häufig vom so genannten „trügerischen“ oder „faulen Frieden“.
3. Im weiteren Verlauf kommt es dann wieder zu massiven Schmerzen. Zusätzlich tritt nun eine rasch zunehmende Durchwanderungsperitonitis auf.

In diesem Stadium der irreversiblen Darmnekorse kann ein paralytischer Ileus (Darmverschluss) entstehen. Des Weiteren kann es in dieser dritten Phase zur Entwicklung eines Schocks und zu einer Sepsis kommen. Insbesondere bei Patienten mit bekanntem Vorhofflimmern sollte bei entsprechender Symptomatik immer an dieses Geschehen gedacht werden.

Analog zur Angina pectoris wird bei chronischen Engstellen der Mesenterialarterien von einer Angina abdominalis gesprochen. Die Beschwerden treten hier vielfach nach dem Essen auf, da der Darm im Rahmen der Verdauung einen größeren Blutbedarf hat. Durch die verminderte Durchblutung kann dieser aber nicht gedeckt werden.

Aufgrund der fehlenden präklinischen Möglichkeit der Diagnosesicherung beschränkt sich die Therapie auf die Symptomkontrolle und Kreislaufstabilisierung.

(Text: Dr. Philipp Prause, Facharzt für Allgemeinmedizin, Notfallmedizin und Chirotherapie; Symbolfoto: Markus Brändli; 10.01.2017)

Trostteddy: Der kleinste Kollege im Rettungsdienst

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Trostteddy_580Bremen (rd_de) – Trostteddy ist der landläufige Begriff für die Teddybären, die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst an Bord ihrer Fahrzeuge mitführen. Die plüschigen Gesellen kommen immer dann zum Einsatz, wenn es gilt, Kinder in Notsituationen zu beruhigen oder zu trösten. Wer seinen Rettungswagen ebenfalls mit einem Trostteddy der Deutschen Teddy-Stiftung ausrüsten möchte, findet in dieser 10-Punkte-Liste alles Wichtige, was es zu beachten gilt.

1. Was unterscheidet einen Trostteddy von einem normalen Teddybären?
Der Trostteddy ist 28 cm groß und wurde von mehreren hundert Kindergartenkindern aus einer Auswahl von 125 unterschiedlichen Teddys ausgewählt. Ein Trostteddy enthält keine Schadstoffe und löst laut Gesundheitszeugnis keine Allergien aus. Ein Trostteddy ist zudem waschmaschinenfest und wurde in China, selbstverständlich aber nicht in Kinderarbeit hergestellt. Die Stiftung unterhält persönliche Kontakte zum Hersteller, um das auszuschließen. Die Bären in Deutschland herstellen zu lassen, wäre zu teuer. Jeder Trostteddy würde dann im Einkauf mindestens 13 Euro kosten.

2. Welche Uniform trägt der Trostteddy?
Gar keine! Die Deutsche Teddy-Stiftung steht auf dem Standpunkt, dass das Kind in seiner Notlage und der Trostteddy als Symbol der Liebe und Zuwendung im Mittelpunkt stehen sollten, nicht die beiläufige Werbung für eine Berufsgruppe.

3. An wen muss ich mich wenden, um solch einen Trostteddy zu bestellen?
Erste Adresse hierfür ist in Deutschland die Deutsche Teddy-Stiftung mit Sitz in Esens (Niedersachsen). Sie gehört zum international tätigen Verein „Good Bears Of The World“. Wer Interesse an ihren Trostteddys hat, kann sich formlos per Mail (teddy-stiftung@t-online.de) an die Stiftung wenden.

4. Wie läuft die Finanzierung ab?
Als gemeinnützige Stiftung kann der Bedarf an Trostteddys nicht allein aus dem Stiftungskapital finanziert werden. Deshalb werden jeweils mit Hilfe der anfragenden Rettungsdienste „Paten“ vor Ort gesucht, die bei der Finanzierung unterstützen möchten. Der Spender bekommt für sein Engagement eine Patenschaftsurkunde. Darüber hinaus weisen Gerichte der Stiftung Bußgelder zu. Der Ort des Paten bzw. Gerichts bekommt dann Trostteddys (Territorialprinzip).

teddi_logo5. Was kostet ein Trostteddy?
Die Deutsche Teddy-Stiftung kauft die Teddybären containerweise ein. Der Einkaufspreis pro Trostteddy schwankt leicht aufgrund des Wechselkurses von Dollar zu Euro. Zuletzt betrug der Einkaufspreis 3,58 Euro pro Teddy. Wenn also ein Unternehmen eine Patenschaft über 100 Teddys übernimmt, wird eine Spende in Höhe von 358 Euro erwartet. Die Versandkosten trägt dann die Deutsche Teddy-Stiftung.

6. Wenn man keinen Sponsor findet: Kann man einen Trostteddy auch direkt bei der Stiftung erwerben?
Natürlich, das geht auch. Es gibt zum Beispiel Rettungsdienste oder Feuerwehren, die über ein entsprechendes Budget verfügen und die Teddybären bei der Stiftung zu dem genannten Preis kaufen (plus 19 % MwSt.). Die Bezahlung erfolgt dann per Rechnung.

7. Wie viele Trostteddys erhält man? Gibt’s ein Limit?
Zum Kennenlernen stellt die Deutsche Teddy-Stiftung einen Karton mit 24 Teddybären plus Informationsmaterial zur Verfügung. Danach ist eine Co-Finanzierung erforderlich.

8. Geht man als Rettungsdienst damit Verpflichtungen ein?
Verpflichtungen geht keiner dabei ein. Es ist schließlich ein Miteinander zugunsten der Kinder in Notlagen.

9. Gibt’s ein paar Tipps, auf was man achten sollte, wenn man einem Kind den Trostteddy überreicht?
Seit dem Jahr 2000 hat jeder Trostteddy einen kleinen Begleitbrief am Ohr. In ihm wird das Kind zum Beispiel gebeten, dem neuen Teddy einen Namen zu geben. Darauf könnte der Rettungsdienst-Mitarbeiter zum Beispiel schon mal hinweisen. Außerdem bittet die Deutsche Teddy-Stiftung darum, dass das Kind der Stiftung kurz schreibt oder malt, was ihm passiert ist und ob der Teddy helfen konnte. Jedes Feedback motiviert die ehrenamtlichen Helfer der Deutschen Teddy-Stiftung. Insofern werden auch Rückmeldungen der Ersthelfer gerne gesehen und können Spender veranlassen, eine „Patenschaft“ zu übernehmen.

10. Ist sichergestellt, dass jedes Kind in Deutschland, dass in einer Notsituation einen Trostteddy benötigt, auch einen bekommt?
Nein, leider nicht! Die Zahl der zur Verfügung stehenden Bären hängt vom Stand der Spendengelder ab. Aktuell werden die Teddys aber bereits an über 560 Standorten bundesweit verteilt. Seit Gründung der Stiftung im Jahre 1998 wurden mehr als 220.000 Trostbären an zehntausende Kinder abgegeben. Allein im vergangenen Jahr waren es rund 30.000 Bären, hätten aber nach Informationen der Deutschen Teddy-Stiftung fast doppelt so viele sein können.

(Text: Lars Schmitz-Eggen, Rettungsassistent, Leitender Notfallseelsorger, Chefredakteur Rettungs-Magazin; Foto: Michael Rüffer; 13.01.2017)

BOS-Funk: Die Tücken hinter „Status 4“

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Status-4_580Bremen (rd_de) – Wer an seinem Funkgerät die Taste für „Status 4“ drückt, signalisiert der Leitstelle, dass die Einsatzstelle erreicht worden ist. Welche Konsequenzen es haben kann, diese Taste zu früh zu drücken, ist vielen Rettungsdienst-Mitarbeitern aber nicht klar.

Falscher Einsatzort

Beispiel 1, basierend auf einem realen Vorfall: Der Rettungswagen einer Hilfsorganisation wird beispielsweise zur Einsatzstelle „Frankfurter Straße 115“ alarmiert. Der Fahrer drückt beim Ausrücken den „Status 3“ (Einsatz übernommen/Anfahrt zum Einsatzort). Vor Ort stellt sich heraus, dass die übermittelte Hausnummer in dieser Straße nicht existiert.

Nach Rückfrage bei der Leitstelle wird der Besatzung mitgeteilt, dass sich die Einsatzstelle zwar in der „Frankfurter Straße 115“ befindet, allerdings in einem Nachbarort. Funktechnisch kein Problem: Das Rettungsfahrzeug befindet sich nach wie vor im „Status 3“, fährt die tatsächliche Einsatzstelle an und drückt hier wenig später „Status 4“ (Ankunft am Einsatzort).

An der Einsatzstelle finden die Rettungsdienst-Mitarbeiter einen reanimationspflichtigen Patienten vor. Er stirbt noch während des Einsatzes. Im Nachgang stellt sich heraus, dass die Hilfsfrist um einige Minuten überschritten wurde. Durch die zunächst falsch übermittelte Adresse konnte „Status 4“ erst verspätet gedrückt werden.

Offenbar kein Einzelfall, denn einige Leitstellen im Bundesgebiet haben unter anderem aufgrund solcher Vorfälle die Anweisung herausgegeben, den „Status 4“ möglichst früh – zum Beispiel beim Einbiegen in die Ziel-Straße – zu drücken. Das heißt, die konkrete Einsatzstelle ist noch nicht erreicht und die korrekte Hausnummer bislang nicht gefunden worden. Offensichtlich will mancher Landkreis bzw. manche Stadt so dem Vorwurf begegnen, im Zuständigkeitsgebiet würde überdurchschnittlich oft die per Gesetz vorgegebene Hilfsfrist verfehlt.

Beispiel 2: Das alarmierte Rettungsmittel biegt in die Ziel-Straße auf Höhe der Hausnummer 1 ein. Sofort wird „Status 4“ gedrückt, dabei befindet sich die Einsatzstelle bei Hausnummer 125 – zwei Kilometer entfernt. Aufgrund des Verkehrs oder der Witterung trifft das Rettungsmittel erst zwei Minuten später an der Einsatzstelle ein. Zwei Minuten, die statistisch so gewertet werden, als ob die Versorgung des Patienten bereits begonnen hätte. Dabei saßen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter zu dieser Zeit noch in ihrem Rettungswagen.

Status 4 – und dann passiert ein Unfall

Beispiel 3: Der Rettungswagen erreicht die 2,5 Kilometer lange Ziel-Straße; das Team drückt „Status 4“ und begibt sich auf die Suche nach der Hausnummer 125. Für den Leitstellencomputer hat das Rettungsteam die Einsatzstelle erreicht. Der RTW muss demnach stehen, und das Team wird sein Fahrzeug verlassen haben. Die Suche nach der Hausnummer 125 erfordert zwei Minuten, und genau in dieser Zeitspanne wird der Rettungswagen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Solch ein Fall kann gar nicht eintreten, da der RTW ja nachweislich längst am Einsatzort angekommen ist?! Die Berufsgenossenschaft wird genau darauf beharren.

Was also verbirgt sich rechtlich gesehen hinter dem „Status 4“?

Wie jedem Mitarbeiter im Rettungsdienst bekannt sein sollte, geben die Rettungsdienstgesetze vor, dass alle Einsätze dokumentiert werden müssen. Dazu zählt aber nicht nur das „Protokoll“, sondern auch die korrekte Statusmeldung.

Im Klartext bedeutet dies: Mit dem falschen – oftmals zu frühen – Drücken des „Status 4“ verstößt der Rettungsdienst-Mitarbeiter gegen seine Dokumentationspflichten, die sich aus dem jeweiligen Rettungsdienstgesetz ergeben.

Dasselbe gilt – nebenbei bemerkt – auch für ein bewusst spätes Drücken von „Status 1“ (Einsatzbereit über Funk) nach einem Einsatz, um etwas mehr Zeit bis zum nächsten möglichen Einsatz herauszuschinden.

Die Rettungsdienstgesetze sehen Hilfsfristen in der Regel zwischen 12 und 15 Minuten für die alarmierten Rettungsmittel vor. Diese Hilfsfristen werden von den Trägern der Rettungsdienste überwacht. Dabei spielt die Fahrzeit – also der Zeitraum zwischen „Status 3“ und „Status 4“ – eine wichtige Rolle.

Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Funkmeldesysteme (FMS) gibt beispielsweise vor, dass „ein Einsatzmittel [, das] an der von der Integrierten Leitstelle übermittelten Adresse angekommen ist, … dies gegenüber der Integrierten Leitstelle mit dem Status 4 zu bestätigen“ hat. Dabei ist freilich nicht die Ankunft in der Wohnung gemeint, sondern eine „dem Ziel nächst gelegene Stelle an einer öffentlichen Straße“ (vgl. Paragraph 2 Abs. 17 RettDG LSA; ähnlich Paragraph 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsLRettDPVO).

Damit drückt das ersteintreffende Rettungsmittel bei Ankunft an der übermittelten Adresse „Status 4“, auch wenn sich alsbald herausstellen sollte, dass sich die Einsatzstelle andernorts befinden muss. Nach Übermittlung der nun „richtigen“ Adresse ist wieder in den „Status 3“ zu wechseln.

Ist bei Einsatzübernahme bereits offensichtlich, dass eine falsche Adresse übermittelt wurde, muss vom Rettungsmittel sofort eine Rückmeldung zur Leitstelle erfolgen.

Folgen für die RTW-Vorhaltung

Eine falsche Handhabung hat aber nicht nur für den Einzelfall Konsequenzen. Die Standorte der Rettungswachen, Zahl der vorzuhaltenden Rettungsmittel und deren Betriebszeiten sind so zu bemessen, dass die alarmierten Rettungsmittel in der Regel Notfälle im Versorgungsbereich in der Hilfsfrist erreichen können. Für die Analysen sind die „reine Fahrzeit des ersten, (am) Einsatzort eintreffenden Rettungsmittels von Bedeutung … als wichtiges Instrument zur Beurteilung des Antwortverhaltens des gesamten Rettungsdienstes … als Planungsgröße …“ für die genannten Planungsziele, heißt es in der TRUST-Studie, die für Bayern 2004 vorgelegt wurde. Durch ein verfrühtes Drücken von „Status 4“ wird also letztlich die gesamte Rettungsdienstvorhaltung negativ verfälscht!

Aber nicht nur die Dokumentation des Einsatzes und die Vorhaltung werden beeinflusst. Letztlich wird auch die Arbeitszeit des Rettungsdienst-Mitarbeiters durch eine falsche Statusmeldung verfälscht.

(Text: Bernd Spengler, Rettungssanitäter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Johannes Treutlein, Rettungssanitäter und Rechtsanwalt, Kanzlei Spengler & Kollegen; Symbolfoto: Markus Brändli; 17.01.2017)

Überregionaler SEG-Einsatz: So wird das „Auswärtsspiel“ ein Erfolg

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Bremen (rd_de) – Naturkatastrophen und Großereignisse wie eine Fußball-WM beschäftigen in Deutschland fast jährlich zahllose Mitarbeiter des Rettungsdienstes und von Katastrophenschutz-Einheiten. Wir erklären hier, wie sich die Helfer auf den überregionalen Einsatz einer Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) vorbereiten können – von der Vorbereitung und Alarmierung über den Einsatz bis hin zur Rückverlegung an den Heimatstandort.

Die Hochwasserkatastrophen des Sommers 2013 erreichten ein so erhebliches Ausmaß, dass die regional verfügbaren Katastrophenschutzeinheiten überfordert waren. Ihre Kapazitäten reichten nicht aus, um eine flächendeckende Versorgung und Betreuung der Betroffenen sicherzustellen. Ohne überregionale Unterstützung ging da nichts mehr. Um beispielsweise den Kräften in Passau und Deggendorf zu helfen, wurden Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG) aus ganz Bayern zu Kontingenten zusammengefasst und in die Krisengebiete verlegt. Bundesweit betrachtet, reichten die Einsatzaufträge vieler Einheiten zum Teil weit über die Grenzen des eigenen Bundeslandes hinaus.

Voraussetzung für einen erfolgreichen SEG-Einsatz – egal, ob regional oder überregional – ist eine fundierte Grundausbildung. Der Sanitätsdienstlehrgang sowie der Grundlehrgang im Betreuungsdienst sind obligatorisch. Ebenso sind Grundkenntnisse in Technik und Sicherheit sowie in Information und Kommunikation wichtig, um als SEG-Helfer adäquat eingesetzt werden zu können. Um Verantwortung für andere SEG-Mitglieder übernehmen zu können, wird zudem mindestens die Ausbildung zum Truppführer benötigt.

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Die Einsatztasche sollte all das Material enthalten, das benötigt wird, um sich 48 Stunden autark zu versorgen. Foto: Maximilian Kippnich

Neben diesen theoretischen Grundlagen sind das praktische Können und der sichere Umgang mit Material sowie Patienten bzw. Betroffenen wichtig. Nur durch regelmäßige Einsatzübungen, Ausbildungstage und Besuche von Fortbildungsveranstaltungen ist dies sichergestellt. Zur Bedienung von medizinischem Gerät ist eine Einweisung nach Medizinproduktegesetz vorgeschrieben. Auch die Beschäftigung mit Funk- und Fahrzeugtechnik, die oft langweilig erscheint, sind Garanten für einen sicheren Einsatz.

Gerade für ehrenamtliche SEG-Helfer, die hauptberuflich nicht bei einer Hilfsorganisation oder einer Berufsfeuerwehr angestellt sind, sind praktische Erfahrungen in der Notfallrettung wichtig. Wer kann, sollte als Praktikant oder 2. Kraft im Regelrettungsdienst mitarbeiten. Die hier gesammelten Erfahrungen tragen dazu bei, dass man im Umgang mit Notfallpatienten sicherer wird und Handgriffe routinierter erfolgen.

Bei überregionalen SEG-Einsätzen werden weitere Fähigkeiten verlangt: unter anderem Flexibilität. Im Gegensatz zum Alltag im Rettungsdienst, bei dem man innerhalb kürzester Zeit ausrücken sollte, gibt es hier eine mehr oder weniger lange Vorlaufzeit:

  • Unter die Kategorie „planbar mit langer Vorlaufzeit“ fallen große Sanitätsdienste, wie es beim Weltjugendtag 2005 oder bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 der Fall war.
  • Im Gegensatz dazu gibt es Großschadensereignisse, bei denen überregionale Katastrophenschutz-Einheiten notfallmäßig alarmiert werden. Dann geht es zwar nicht um Minuten, die Vorlaufzeit kann aber durchaus weniger als sechs Stunden betragen.

Um für solche Einsätze gerüstet zu sein, müssen die Fahrzeuge sowie das Material rund um die Uhr einsatzbereit sein. Hierfür muss beispielsweise die Betankung der SEG-Fahrzeuge sehr großzügig durchgeführt werden. Der Fahrzeugtank sollte daher beim Einrücken in die Wache immer voll sein. Zusätzlich sind Wasser- und Ölstand, Scheibenreiniger, Reifendruck und die Lichtanlagen regelmäßig zu überprüfen.

Ebenso muss die persönliche Schutzausrüstung gepflegt werden. Jederzeit müssen Einsatzanzug, Sicherheitsschuhe, Helm sowie Einsatzkleidung griffbereit sein – und zwar sowohl für heiße Sommertage als auch für kalte Winternächte oder tagelangen Dauerregen. Optimal ist es, wenn eine komplette Ersatzgarnitur für mehrtägige Einsätze bereitliegt.

Im Idealfall besitzt jeder SEG-Mitarbeiter, der über die Voraussetzungen für überregionale SEG-Einsätze verfügt, eine gepackte Einsatztasche im Haus. Sie sollte all das Material enthalten, das benötigt wird, um sich 48 Stunden autark zu versorgen. Um wichtige Teile nicht zu vergessen, haben die Hilfsorganisationen spezielle Checklisten zusammengestellt. Mit deren Hilfe ist es einfach, sich auf längere überregionale Einsätze vorzubereiten.

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Zum Vergrößern anklicken!

Bei überregionalen SEG-Einsätzen empfiehlt es sich auch, eine persönliche Einsatzmappe für wichtige Unterlagen zusammenzustellen. In dieser sollten alle Dokumente, die der SEG-Helfer vor dem Einsatz erhält, abgeheftet sein. Wichtige Telefonnummern und die Meldekarte für Einsatzkräfte können schon vorab vorbereitet werden.

Essentieller Bestandteil einer solchen Einsatzmappe ist der Einsatzbefehl. In diesem sind in der Regel alle relevanten Informationen wie Anfahrt, Lagekarte, Einsatzauftrag, Kommunikationswege und Kontaktadressen aufgeführt. Bei entsprechender Vorlaufzeit lässt sich diese noch um Kartenmaterial ergänzen. Alle Auskünfte aus Internet, E-Mail und anderen digitalen Medien sollten ausgedruckt werden und ebenso der Einsatzmappe hinzugefügt werden.

SEG-Einsatz: Vorlaufzeit sinnvoll nutzen

Ist die Alarmierung erfolgt, läuft die so genannte Vorlaufzeit. In dieser Phase muss geklärt werden, wie lange der Einsatz dauert und wann mit einer Rückverlegung zu rechnen ist. Dieser Zeitplan muss dann mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Ebenso ist zu klären, ob ein Katastrophenfall vorliegt und dadurch mit einer Lohnfortzahlung aus dem Katastrophenfond zu rechnen ist. Dies ist wichtig, um eventuellen Problemen nach dem Einsatz vorzubeugen.

Im Realeinsatz treffen sich alle SEG-Helfer zu einem vorgegebenen Zeitpunkt beispielsweise an der Wache. Von hier aus erfolgt dann der gemeinsame Marsch in Richtung Schadensgebiet. An dieser Stelle ist genügend Vorlaufzeit für Beladung der Fahrzeuge und Überprüfung der eigenen Ausrüstung einzuplanen. Aus dem Marschbefehl gehen hervor

  • Marschroute,
  • Marschformation,
  • Marsch(funk)kanal,
  • Marschführer sowie
  • alle anderen, die Anfahrt betreffenden Informationen.

Die Besonderheit auf solchen Einsatzfahrten ist das Fahren im Verband. Im Gegensatz zu normalen Einsatzfahrten wird jedes Fahrzeug mit einer 40 x 40 cm großen Flagge vorne links ausgestattet. Die Farbe dieser Fahne ist bei allen Fahrzeugen des Verbandes blau. Ausnahme stellen das „schließende“ – also letzte – Fahrzeug der Kolonne dar. Es ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet. Defekte Fahrzeuge werden gelb beflaggt.

Fahren im Verband

Der Führer eines Verbandes ist an einer schwarz-weißen Fahne zu erkennen. Er ist allerdings nicht an die Marschkolonne gebunden und kann zum Beispiel zur Lageerkundung voraus fahren.

Besonders wichtig beim Fahren in Kolonnen ist es, auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Beim Fahren in Verbänden wird in der Regel das blaue Blinklicht eingeschaltet. Foto: Maximilian Kippnich

Besonders wichtig beim Fahren in Kolonnen ist es, auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Beim Fahren in Verbänden wird in der Regel das blaue Blinklicht eingeschaltet; Abblendlicht ist – wie auf allen anderen Einsatz- und Übungsfahrten auch – selbstverständlich. Das bzw. die Führungsfahrzeuge des Verbandes schalten ihr Funkgerät auf den 4-m-Band-Kanal 510 W/U (bundeseinheitlicher Marschkanal), um mit der jeweils zuständigen Integrierten Leitstelle bzw. der übergeordneten Führungsstelle zu kommunizieren. Wie die einzelnen Fahrzeuge des Verbandes untereinander sich verständigen, wird individuell geregelt.

Am Einsatzort angekommen, findet zunächst eine Lagebesprechung bzw. -einweisung statt. Im Rahmen dessen werden auch die konkreten Einsatzaufträge an die einzelnen SEG-Helfer verteilt. Hier empfiehlt es sich, die wichtigsten Stichpunkte zu notieren. Erfahrungsgemäß ist es hilfreich, sich auf einem Stadt- bzw. Landkreisplan die von der Einsatzleitung vorgegebene Ordnung des Raumes (Einsatzabschnitte, Fahrwege und der eigene Standort) einzuzeichnen.

Der eigene Einsatzauftrag ist strikt einzuhalten. Gerade bei Großschadenslagen, in denen eine Vielzahl von überregionalen Kräften eingesetzt wird, ist eine zu hohe Eigendynamik für die erfolgreiche Abarbeitung des Einsatzes kontraproduktiv. Umso größer die Lage, desto wichtiger sind klare Führungsstrukturen.

Ankunft der SEG am Einsatzort

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Zum Vergrößern anklicken!

Hat der SEG-Helfer ein Problem, meldet er dies an seinen SEG-Führer weiter. Die nächst höhere Führungsebene stellen die Zugführer dar, gefolgt von Verband- bzw. Kontingentführer. Dieser steht in ständiger Verbindung mit der Gesamteinsatzleitung. Auf gleichem Wege werden von der Gesamteinsatzleitung neue Aufträge, Lageänderungen und sonstige wichtige Informationen an die Einsatzkraft weitergegeben.

Bei überregionalen SEG-Einsätzen im Katastrophenfall gelten im Schadensgebiet dieselben Regeln wie bei einem „normalen“ Einsatz. Besonders hervorzuheben ist hier der Eigenschutz und somit das konsequente Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.

Wichtig sind auch die Ruhezeiten. In diesen sollte jeder versuchen, sich zu entspannen bzw. zu schlafen. Das ruhige Einnehmen von Mahlzeiten ohne Funkgerät und Handy sowie eine ausgiebige Dusche und der Kleidungswechsel sind wichtige Voraussetzungen. Diese Maßnahmen reduzieren den Stress und beugen einem möglichen posttraumatischen Belastungssyndrom vor.

Ebenso bedeutend ist die Kommunikation mit Angehörigen und Kollegen zu Hause. Zu konkrete Informationen zum Einsatz sind aber zu vermeiden. Das gilt auch für Facebook und Co. Hier haben Einsatzbilder sowie Insider-Informationen zum Einsatz nichts zu suchen. Eine Berichterstattung für die Öffentlichkeit und der Kontakt mit Medien sind Aufgaben der obersten Führungsebene bzw. der Gesamteinsatzleitung.

SEG-Rückverlegung nach Hause

Nach dem Einsatz folgt die Rückverlegung an den Heimatstandort. Dort angekommen, ist für eine ausgiebige Überprüfung von Ausrüstung und Fahrzeugen zu sorgen. Defekte Einsatzkleidung sowie -mittel sind zu melden und zu reparieren bzw. neu zu beschaffen. Die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft hat in den Tagen nach dem Einsatz oberstes Gebot.

Wie so oft, gilt besonders auch bei überregionalen SEG-Einsätzen das Motto: Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz. Insofern ist eine ausführliche Nachbesprechung ein Muss. Die Führungskräfte der jeweiligen Schnell-Einsatz-Gruppe stehen zudem in der Dokumentationspflicht. Hierzu zählt auch die Erstellung eines Einsatzberichtes, dem die Lage sowie die Einsätze der SEG tagesaktuell zu entnehmen sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein überregionaler SEG-Einsatz jeden SEG-Helfer treffen kann. Durch die bundesweite Strukturierung der Katastrophenschutzeinheiten in Medical Task Forces und die Gruppierung der regionalen Schnell-Einsatz-Gruppen in Züge, Verbände und Kontingente, sind die meisten SEGen in den nationalen und internationalen Katastrophenschutz eingebettet. Dies hat zur Konsequenz, dass die Wahrscheinlichkeit für einen SEG-Einsatz über die eigenen Gebietsgrenzen hinweg deutlich gestiegen ist.

Mit einer fundierten Grundausbildung, ständiger Fort- und Weiterbildung, der Beachtung der wichtigsten Einsatzgrundlagen und etwas Disziplin ist jeder SEG-Helfer in der Lage, erfolgreich einen überregionalen SEG-Einsatz zu meistern.

(Text: Maximilian Kippnich, Arzt in Weiterbildung, Anästhesiologie und Intensivmedizin, Feuerwehrarzt ; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 18.01.2017)


Rettungssanitäter: Ausbildung für Haupt- und Ehrenamt

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Symbolbild_Rettungssanitäter_BrändliBremen (rd_de) – Eine Rettungssanitäter-Ausbildung eröffnet einem derzeit gute Job-Perspektiven. Nach der Umstellung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter herrscht im Rettungsdienst vielerorts Personalnot (wir berichteten). Deshalb werden Rettungssanitäter aufgrund des Fachkräftemangels dringend gesucht. Wie aber läuft die Rettungssanitäter-Ausbildung? Die wichtigsten Punkte rund um die Ausbildung zum Rettungssanitäter für Haupt- und Ehrenamt.

Rettungssanitäter-Ausbildung: Was mache ich in diesem Beruf?

Rettungssanitäter gehören zum Rettungsdienst-Personal. Sie werden in der Notfallrettung, im Krankentransport und im Bevölkerungsschutz eingesetzt. Zusammen mit anderen Fachkräften in der Notfallrettung – wie Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Notärzten – stellen sie die medizinische Erstversorgung sicher und führen – falls erforderlich – lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Rettungssanitäter helfen mit, die Transportfähigkeit der Patienten herzustellen, und betreuen sie im Krankentransport.

Die Besetzungsvorgaben der Einsatzfahrzeuge richten sich nach dem jeweiligen Landesrettungsdienstgesetz. In der Regel werden Rettungssanitäter als Fahrer eines Rettungswagens (RTW) eingesetzt. Außerdem assistieren sie Notfallsanitätern im Einsatz und sind für die Dokumentation (Einsatzberichte und Notfallprotokolle) zuständig.

Ehrenamtlicher Rettungssanitäter: Welche Aufgaben habe ich im Ehrenamt?

Als ausgebildeter Rettungssanitäter kann auch in ehrenamtlichen Einheiten des Rettungsdienstes mitgearbeitet werden. Hierbei können die Aufgaben vielfältig sein:

  • Behandlung und Betreuung von Verletzten und Erkrankten
  • Planung und Vorbereitung von Einsätzen (zum Beispiel Sanitätsdienste)
  • Verstärkung / Erweiterung des öffentlichen Rettungsdienstes durch zusätzliche Kräfte
  • Regionale und überregionale Krankentransporte

Voraussetzungen: Wer kann Rettungssanitäter werden?

Rettungssanitäter sollte werden, wer gerne Menschen hilft, Stress aushält und keine Probleme mit unregelmäßigen Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Wochenendarbeit) hat.

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Bildungsträger legen eigene Zugangskriterien fest. In der Regel wird für die Ausbildung mindestens der Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Das Mindestalter liegt bei 17 Jahren.

Welche Eigenschaften sollte ich für die Ausbildung zum Rettungssanitäter mitbringen?

Bewerber sollten teamfähig und kontaktfreudig sein. Gerade im Umgang mit Patienten ist Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen gefragt. Grundsätzlich von Vorteil sind auch körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit. Für die Rettungssanitäter-Ausbildung wird ein ärztliches Attest erforderlich (nicht älter als drei Monate), das die physische und psychische Eignung für den Rettungsdienst bestätigt. Häufig wird auch die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe–Kurs verlangt.

Schulbildung: In welchen Schulfächern sollte ich gut sein, wenn ich Rettungssanitäter werden will?

Die klassischen Schulfächer spielen in der Rettungssanitäter-Ausbildung keine so große Rolle. Eine gute Note in Biologie ist mit Blick auf das Verständnis des menschlichen Körpers von Vorteil. Um Einsätze adäquat protokollieren zu können und die Kommunikation mit den Patienten sicherzustellen, sind fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sehr wichtig.

Ein Rettungsassistent beim Zwischengespräch während seiner Ausbildung. Foto: Markus BrändliAusbildungsinhalte: Wie läuft die Ausbildung zum Rettungssanitäter ab?

Rettungssanitäter besitzen im Gegensatz zu Notfallsanitätern keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist abhängig vom jeweiligen Bundesland geregelt. Die Rettungssanitäter-Ausbildung wird an Schulen der Hilfsorganisationen oder privater Anbieter (Rettungsdienstschulen) absolviert. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 520 Stunden mit schulischen und praktischen Anteilen. Sie gliedert sich in vier Teile:

  1. Die theoretische Ausbildung, die in manchen Bundesländern auch als Rettungshelfer-Kurs bezeichnet wird (160 Stunden).
  2. Das Klinik-Praktikum (160 Stunden).
  3. Das Rettungswachen-Praktikum (160 Stunden).
  4. Der Abschlusslehrgang (40 Stunden) mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.

Die Prüfung orientiert sich an den landesrechtlichen Vorgaben.

Ausbildungsdauer: Wie lange dauert die Rettungssanitäter-Ausbildung?

In der Vollzeitausbildung beträgt die Ausbildungsdauer zirka drei Monate, während die Teilzeitausbildung bis zu neun Monate dauern kann.

Ausbildungsstellen: An wen wende ich mich, um die Rettungssanitäter-Ausbildung zu absolvieren?

Wer an der Ausbildung zum Rettungssanitäter interessiert ist, sollte sich an die im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, Johanniter und Malteser) oder private Rettungsdienstschulen wenden.

Mehr zum Thema:

Rettungssanitäter: Gehalt – Was verdienen Rettungssanitäter während der Ausbildungszeit?

Für die Ausbildung wird kein Gehalt gezahlt. Dagegen können Kosten anfallen, zum Beispiel für Anmelde- und Lehrgangsgebühren sowie Fachliteratur und Arbeitsmittel. Je nach Anbieter kostet die Rettungssanitäter-Ausbildung zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Für ehrenamtliche Rettungssanitäter trägt in der Regel die Hilfsorganisation die Ausbildungskosten, sofern sich der ausgebildete Rettungssanitäter bereit erklärt, für die entsprechende Hilfsorganisation tätig zu werden.

Das Gehalt eines Rettungssanitäters liegt laut ausbildung.de zwischen 1.900 und 2.200 Euro (Brutto).

 

(Text: Ann-Christin Westphal; Quellen: ausbildung.de, Berufenet und Malteser Rettungsdienst; Symbolfotos: M. Brändli; 19.01.2017)

 

Anhänger fahren: Was es zu beachten gilt

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Anhaenger_580Bremen (rd_de) – Wer mit seinem Wagen einen Anhänger fahren bzw. einen Trailer ziehen möchte, muss einige Besonderheiten beachtet. Vor allem muss man sich mit den Gewichten und Lasten befassen und wissen, was man mit seinem Führerschein bewegen darf.

Beim Zugfahrzeug ist von der „zulässigen Gesamtmasse“ (früher: zulässiges Gesamtgewicht), von Anhänge- und Stützlast die Rede. Beim Bootstrailer kommt darüber hinaus die Achslast hinzu.

Anhänger fahren: Führerscheinklasse beachten

•    Klasse B: Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Fahrzeug Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse (Zugfahrzeug plus Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt.
•    B96: Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Kombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse bewegt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf aber 3,5 t nicht überschreiten.
•    Klasse BE: Mit dieser Klasse dürfen alle Einachsanhänger und Tandemachser bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gezogen werden.
•    Klasse 3: alle Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.

Unabhängig davon ist darauf zu achten, dass die Anhängelast des Kraftfahrzeugs nicht überschritten wird.

Anhänger fahren: Tipps für Wasserretter

Die zulässige Gesamtmasse beispielsweise eines Bootstrailers addiert sich aus dem Leergewicht (Eigengewicht) des Trailers und der Nutzlast (Bootsgewicht).

Es darf aber nicht nur das reine Bootsgewicht zugrunde gelegt werden, sondern vielmehr das Bootsgewicht im beladenen Zustand. Also beispielsweise einschließlich Motor, Batterien, Tankinhalt und Ausrüstung wie Anker, Leinen, Badeleiter und Werkzeugkasten. Alles zusammengerechnet dürfen Bootsgewicht und Ausrüstung die angegebene Nutzlast des Trailers nicht übersteigen.

Gerade das Gewicht der Ausrüstung wird häufig unterschätzt. Beim Eigengewicht des Trailers ist zu berücksichtigen, dass es auch mögliche Zusatzausrüstung wie Stützrad, Windenstand, Sliprollen, Kipprahmen oder Slipwagen umfasst. Die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse hat ernste Folgen: Die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt dann im Schadenfall nicht nur für den Bootstrailer, sondern für das gesamte Gespann.

Die Stützlast ist die vertikale Kraft, mit der das Gewicht des Trailers auf die Anhängevorrichtung – auch Kupplung genannt – des Zugfahrzeuges wirkt. Welche Stützlast maximal zulässig ist, steht in der allgemeinen Betriebserlaubnis des Trailers bzw. Anhängers.

Anhänger fahren: Vorsicht und Vorausschau erforderlich

•    Um abzubiegen, muss ein größerer Radius berücksichtigt werden.
•    Rückwärts läuft der Anhänger beim Einschlag des Zugfahrzeugs in die entgegengesetzte Richtung. Auf freier Fläche ist das schnell zu verstehen und die richtige Fahrweise zu erlernen.
•    Generell gilt für Anhänger und Trailer in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
•    Aufgrund ihrer Bauart dürfen unter bestimmten Voraussetzungen manche Anhänger und Trailer aber auch mit bis zu 100 km/h über deutsche Schnellstraßen und Autobahnen bewegt werden.

(Text: Jens Wolff, Lehrrettungsassistent, Dozent im Rettungsdienst, Verbandführer und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst; Symbolfoto: Michael Rüffer; 24.01.2017)

Meningitis: Symptome bei Kindern frühzeitig erkennen

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Meningitis_580Bremen (rd_de) – Meningitis-Symptome bei Kindern rechtzeitig zu erkennen, ist für die erfolgreiche Behandlung und folgenlose Heilung des jungen Patienten sehr wichtig. Vor allem eine bakterielle, aber auch eine virale Meningitis stellt eine schwerwiegende Erkrankung dar. Rettungsdienst-Mitarbeiter sollten daher wissen, auf welche Meningitis-Symptome sie zu achten haben.

Eine typische Begleiterscheinung bei Meningitis ist neben Kopfschmerzen unter anderem Fieber. Erhöhte Körpertemperaturen treten nicht zuletzt auf, wenn Erreger im Spiel sind, die eine bakterielle oder virale Meningitis hervorrufen. Sie stellt eine der schwerwiegendsten Infektionen im Säuglings- und Kindesalter dar. Im Falle einer Meningokokken-Meningitis können die Erreger über die Blutbahn bei einer Bakteriämie/Sepsis in den Liquorraum eindringen. Auch nach einem offenen Schädel-Hirn-Trauma ist unbedingt auf mögliche Meningitis-Symptome zu achten. Außerdem kann diese Erkrankung infolge von Infektionen wie Mastoiditis – einer akuten Entzündung im Warzenfortsatz des Schläfenbeins – oder einer Nasennebenhöhlenentzündung eintreten.

Besonders bei kleinen Kindern und Säuglingen können die Meningitis-Symptome unspezifisch sein. Die Gefahr einer Fehldeutung ist groß. So gelten als unspezifische Meningitis-Symptome

•    Trinkunlust,
•    Erbrechen,
•    Apathie,
•    Fieber und
•    vermehrtes Schlafen.

Typischer sind hingegen folgende mögliche Meningitis-Symptome:

•    Nackensteifigkeit
•    schrilles Schreien,
•    Krampfanfälle,
•    vorgewölbte Fontanelle oder
•    Bewusstlosigkeit.

Meningitis-Symptome richtig deuten

Die klassischen Zeichen einer solchen Erkrankung wie Meningismus (Nackensteifigkeit), Kopfschmerzen oder positive Zeichen nach Kernig, Lasègue und Brudzinski sind vor allem bei größeren Kindern zu finden.

Kernig-Zeichen: Patient liegt flach auf dem Rücken, Beine werden bei gestrecktem Knie im Hüftgelenk gebeugt. Das Zeichen ist positiv, wenn der Patient schmerzbedingt die Knie beugt.

Lasègue-Zeichen: Patient liegt flach auf dem Rücken. Das gestreckte Bein wird im Hüftgelenk langsam passiv um 90 Grad gebeugt. Das Zeichen ist positiv, falls die Beugung um 70 bis 80 Grad aufgrund von vorher eintretenden Schmerzen in Bein, Gesäß oder Rücken nicht durchführbar ist.

Brudzinski-Zeichen: Patient liegt flach auf dem Rücken. Der Kopf wird kräftig brustwärts gebeugt. Das Zeichen ist positiv, wenn der Patient die Knie anzieht.

Bei der Behandlung bzw. Inspektion können Petechien auffallen. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl stecknadelkopfgroßer Blutungen der Haut oder Schleimhäute. Größere, flächenhafte Blutungen deuten auf einen schlimmeren Verlauf mit schlechterer Prognose hin. Aufgrund unterschiedlicher Ursachen sollte die Fremdanamnese durch Befragung der Eltern des jungen Patienten folgende Punkte beinhalten:

•    Bestand Kontakt zu bereits infizierten Personen?
•    Wurde eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis durchgeführt?
•    Ist ein Zeckenbiss bekannt?
•    Bestanden in der Vergangenheit beim Patienten prädisponierende Erkrankungen wie Nasennebenhöhlenentzündung, Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder sind gar Immundefekte bekannt?

Die Chancen für eine erfolgreiche Behandlung und folgenlose Heilung dieser Erkrankung sind umso größer, je früher die Diagnose gestellt und eine entsprechende Behandlung begonnen wird. Die Sterblichkeitsrate bei Meningitis beträgt etwa fünf bis zehn Prozent.

(Dr. Ingo Blank, Chirurg und Notarzt; Symbolfoto: Markus Brändli; 25.01.2017)

Reanimation: ja oder nein?

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Shootong für RettMag , Thema Todesfeststellung, mit Gaby SchwarzBremen (rd_de) – Im Rettungsdienst stellt sich bei einer Reanimation häufig die Frage: Welchen Sinn macht die Fortführung der begonnenen Maßnahmen? Wann und unter welchen Voraussetzungen sollte eine Reanimation beendet werden?

Die Leitlinien des European Resuscitation Councils (ERC) empfehlen, dass nach Applikation einer Lyse noch eine Stunde und unterkühlte Patienten bis zur Wiedererwärmung weiter reanimiert werden sollten. Außerdem kann ein Reanimationsversuch bei über 20 Minuten persistierender Asystolie abgebrochen werden. Solange Kammerflimmern vorliegt, besteht aber prinzipiell Aussicht auf Erfolg.

Außer diesen Empfehlungen gibt es keinen definierten Zeitrahmen für die Aufrechterhaltung einer Reanimation. Es lässt sich aber sagen, dass sie abgebrochen werden kann, wenn sich innerhalb von 30 bis 40 Minuten keine Lebenszeichen wie Hustenreflex, Spontanatmung oder Herzaktionen einstellen.

Schlechte Voraussetzungen für das Überleben liegen zudem vor, wenn der Kreislaufstillstand unbeobachtet war, keine Laienreanimation erfolgte und die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes mehr als zwölf Minuten betrug.

Feststellung des Todes

Die Feststellung des Todes eines Menschen muss in Deutschland durch einen Arzt im Rahmen einer Leichenschau erfolgen. Die Rechtsgrundlage dazu ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer verankert, unterscheidet sich also in einigen Details von Land zu Land.

Die Todesfeststellung setzt voraus, dass sichere Todeszeichen vorhanden sind. Diese sind:

  • Totenflecke (Livores),
  • Totenstarre und
  • Fäulnis.
  • In manchen Bundesländern zählen nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen wie die Dekapitation ebenfalls zu den sicheren Todeszeichen.
Shootong für RettMag , Thema Todesfeststellung, mit Gaby Schwarz

Notärzte können sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken. Symbolfoto: Markus Brändli

Wird eine Reanimation nicht aufgenommen bzw. abgebrochen, sollte ein zehnminütiges Ableiten eines Nulllinien-EKG erfolgen. Damit kann eine Vita reducta relativ sicher ausgeschlossen werden. Definitive Sicherheit liegt aber erst nach Ausprägung sicherer Todeszeichen vor.

Mitunter wird dem anrückenden Notarzt durch die Leitstelle oder die bereits vor Ort befindliche Besatzung eines Rettungswagens gemeldet: „Patient verstorben, Sicherheit vor Schnelligkeit.“ Dieses Vorgehen ist problematisch, wenn noch keine – ohnehin nur von einem Arzt festzustellenden – sicheren Todeszeichen vorliegen oder beispielsweise Toten- mit Kältestarre verwechselt wird. Eine folglich unterlassene, aber eigentlich gebotene Reanimation würde dann zumindest den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach Paragraph 323c Strafgesetzbuch erfüllen.

Leichenschau

Die Veranlassung einer Leichenschau soll unverzüglich erfolgen und obliegt den Angehörigen, eventuell auch dem Haus- oder Wohnungseigentümer. Im öffentlichen Raum ist dafür in der Regel die Polizei zuständig.

Zur Durchführung der Leichenschau ist jeder approbierte Arzt berechtigt, so auch Notärzte. Sie haben außerhalb von Krankenhäusern die größte Routine bei einer Todesfeststellung, kennen jedoch im Gegensatz zu ihren niedergelassenen Kollegen meist die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht.

Notärzte können sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken, einer „abgespeckten“ Variante des Leichenschauscheins. Allerdings muss gesichert sein, dass ein weiterer (Haus-)Arzt die endgültige Leichenschau vornimmt.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt, Ltd. Notarzt Landkreis Unterallgäu; Symbolfotos: Markus Brändli; 26.01.2017)

10 Dinge, die Sie zur Narkose bei Kindern wissen sollten

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Kindernarkose_580Bremen (rd_de) – Selbst erfahrene Anästhesisten in der Klinik sind angespannt, wenn sie eine Narkose bei Kindern durchführen müssen. Verständlich, denn die Sterblichkeit von Kindern durch eine Narkose ist weitaus höher als bei Erwachsenen. Schon die bloße Venenpunktion oder Intubation stellt oftmals eine echte Herausforderung dar.

Narkose bei Kindern

Damit die Narkose bei Kindern an der Einsatzstelle oder zum Beispiel im Rettungswagen gelingt, hier unsere 10-Punkte-Liste:

  1. Das Kind muss mit dem Kopf achsengerecht und in Neutralstellung gelagert werden.
  2. Das Kind muss ausreichend lang präoxygeniert werden. Manchmal gelingen in dieser Phase spielerische Gespräche mit dem Kind. Der Notarzt hat Angst – das Kind und das gesamte Rettungsteam auch.
  3. Die Narkose wird eingeleitet.
  4. Bei kleinen Kindern muss in der Regel immer mit der Maske beatmet werden, auch wenn das Kind noch nicht intubiert ist. Diese Maskenbeatmung während der Narkose sollte schonend und möglichst ohne hohe Beatmungsdrucke erfolgen, um das Aspirationsrisiko klein zu halten.
  5. Wird das Kind während der Narkose bradykard, sollte zunächst kontrolliert werden, ob das Kind ausreichend mit Sauerstoff versorgt ist. Zeitgleich kann Atropin gegeben werden.
  6. Wenn die Narkose nicht tief genug ist, kann ein Stimmritzenkrampf (Stridor) oder ein Verschluss der tieferen Atemwege auftreten und die Beatmung unmöglich werden. In solchen Fällen muss die Narkose weiter vertieft werden, bis die Beatmung gut funktioniert.
  7. Nun kann intubiert werden. Der Intubationserfolg wird über die Bestimmung des Kohlendioxids in der Ausatemluft festgestellt.
  8. Trotz erfolgreicher Intubation fällt die Sauerstoffsättigung manchmal kräftig ab. Dies ist Ausdruck der geringen kindlichen Residualkapazität.
  9. Lässt sich das Kind nicht intubieren, muss es mit einem alternativen Beatmungsverfahren der Rückfallebene beatmet werden, zum Beispiel Larynxmaske oder -tubus.
  10. Die Lunge muss abgehorcht werden. Danach kann das Kind an das Beatmungsgerät angeschlossen oder von Hand mittels Beutel beatmet werden.

Noch ein Hinweis zum Schluss: Um Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden, sollten alle (Leitstelle, RTW-Team und Notarzt, Klinik) dieselbe Sprache sprechen: Von einem Neugeborenen (ca. 4 kg) spricht man zum Beispiel, wenn das Kind maximal vier Wochen alt ist. Danach ist das Kind bis zum Abschluss des ersten Lebensjahres ein Säugling (ca. 10 kg). Zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr handelt es sich um ein Kleinkind.

Kind in der Narkose. Symbolfoto: fotolia/Herjua

Kind in der Narkose. Symbolfoto: fotolia/Herjua

(Text: Dr. Gerald Bandemer, Anästhesist und Notarzt, LNA, Ärztlicher Leiter DRF-Luftrettungszentrum in Bremen; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 30.01.2017)

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