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Sauerstofftherapie: Nebenwirkungen beachten!

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Bremen (rd_de) – Wann und wie viel Sauerstoff benötigt ein Notfallpatient? War längere Zeit generell die hoch dosierte Sauerstoffgabe das Maß aller Dinge, hat mittlerweile ein Umdenken eingesetzt. Es wird ein differenzierteres Vorgehen empfohlen. Das Motto scheint zu lauten: Sauerstofftherapie? Nebenwirkungen beachten!

So scheint die hoch dosierte Sauerstoffgabe bei Patienten mit einem unkomplizierten Myokardinfarkt für den Patienten schädlich zu sein. Die Datenlage hierzu ist allerdings beschränkt. Dennoch empfiehlt das ERC bei Patienten mit unkompliziertem Myokardinfarkt eine Sauerstoffsättigung von 94 bis 98 Prozent oder 88 bis 92 Prozent Sauerstoffsättigung bei Patienten, bei denen das Risiko einer Atemdepression aufgrund eines zu hohen Kohlendioxidpartialdruckes (Hyperkapnie) besteht.

Sauerstofftherapie: Nebenwirkungen beachten!

Das bedeutet, dass nicht mehr umgehend bei jedem Patienten mit einem unkomplizierten Myokardinfarkt Sauerstoff appliziert werden sollte. Vielmehr ist zunächst die Sauerstoffsättigung zu messen und nur einem solchen Patienten ist dann Sauerstoff anzubieten, wenn seine Sättigung unter 94 Prozent liegt.

Im Rahmen der kardiopulmonalen Reanimation empfiehlt das ERC weiterhin die Beatmung mit hoch dosiertem Sauerstoff bei Erwachsenen. Sobald der Patient allerdings wieder einen Spontankreislauf erlangt, soll auch hier eine Überversorgung mit Sauerstoff vermieden werden.

Im Gegensatz dazu wird bei der Reanimation von Neugeborenen die Verwendung von Raumluft empfohlen. Erst wenn trotz optimaler Ventilation und Oxygenierung keine akzeptablen Werte erreicht werden, wird zur Verwendung von hoch dosiertem Sauerstoff geraten.

Die American Heart Association (AHA) empfiehlt zur Therapie des akuten Schlaganfalls die Sauerstoffgabe nur bei hypoxischen Patienten (Sauerstoffsättigung < 94 Prozent) oder wenn die Sauerstoffsättigung unbekannt und nicht zu ermitteln ist.

Und auf noch etwas sei hingewiesen: Der Rat, Patienten mit einer akuten Verschlechterung einer COPD oder einem Asthmaanfall nur wenig Sauerstoff zu verabreichen, da ansonsten die Gefahr eines Atemstillstandes droht, ist schon lange als Ammenmärchen entlarvt worden. Dennoch wird der Hinweis weiterhin in einigen Lehrbüchern aufgeführt.

(Text: Thomas Semmel, Dozent im Rettungsdienst, ERC ALS-Instruktor, PHTLS-Instruktor; Symbolfotos: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 21.08.2018) [1791]


SAMPLER-Anamnese: Dem Notfall auf den Grund gehen

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SAMPLER_Anamnese erhebenBremen (rd–de) – Dient das ABCDE-Schema der schnellen, strukturierten Beurteilung eines (Notfall-)Patienten, gehen Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter mit Hilfe der SAMPLER-Anamnese einen Schritt weiter. Sie versuchen – allein mit Fragen –, den Zustand des Betroffenen auszuloten. Deshalb wird das SAMPLER-Schema auch als Secondary Survey (zweite Übersicht) oder Assessment (Bewertung) bezeichnet.

Das SAMPLER-Schema ist also ein anderer Begriff für eine sehr gründliche Untersuchung des Patienten und stellt insofern die Ergänzung zum ABCDE-Schema dar. Primär wird das SAMPLER-Schema bei internistischen Patienten angewandt. Handelt es sich um einen Trauma-Patienten, kann die reduzierte Form des AMPLE-Algorithmus genutzt werden.

Bei dem Namen SAMPLE handelt es sich um ein so genanntes Akronym, also eine Abkürzung, die sich aus den Anfangsbuchstaben der einzelnen Kriterien bildet. Nebenbei lässt sich der englische Begriff (to sample = abfragen) leicht merken.

Aus Zeitgründen kann eine SAMPLER-Anamnese – anders als das ABCDE-Schema – nicht bei jedem Patienten durchgeführt werden. Mitunter hindern dringende, das heißt lebensrettende Maßnahmen das Rettungsteam daran, das SAMPLER-Schema anzuwenden. Sofern möglich, sollte aber daran gedacht und beispielsweise bei einem bewusstlosen Patienten als Fremdanamnese erhoben werden.

SAMPLER-Schema: S wie Signs and Symptoms (Befunde und Symptome)

Im ersten Schritt werden alle bereits festgestellten Befunde und Symptome zusammengefasst. Hierfür bietet sich wiederum das OPQRST-Schema an. Dabei können die subjektiven Beschwerden des Patienten nochmals genauer erfragt werden.

„Notfall kompakt“Serie Notfall kompakt nennt sich eine beliebte und erfolgreiche Serie im Rettungs-Magazin. In ihr werden alle klassischen Notfälle vorgestellt, mit denen sich Rettungskräfte im Einsatz konfrontiert sehen. Die Serie steht auch in elektronischer Version zur Verfügung. So lässt sich „Notfall kompakt“ als preiswertes Nachschlagewerk zum Beispiel auch auf dem Smartphone lesen.

SAMPLER-Schema: A wie Allergies (Allergien)

Leidet der Betroffene unter ihm bekannten Allergien? Diese relativ simple Frage zielt vor allem auf zwei Punkte ab: 1. muss eine Allergie bei der eventuell nachfolgenden Medikation berücksichtigt werden. 2. könnte die Allergie der (Mit-)Auslöser für den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten sein.

SAMPLER-Schema: M wie Medication (Medikation)

Die Frage nach der Medikation sollte sogfältig geschehen. Zum einen will der Notfallsanitäter erfahren, ob der Patient regelmäßig (verschreibungspflichtige) Medikamente einnimmt. Gerinnungshemmer, Schmerzmittel oder Blutdrucksenker lassen wichtige Rückschlüsse auf Vorerkrankungen zu. Außerdem wird geklärt, ob eventuell vergessen wurde, das Medikament zur vorgeschriebenen Zeit einzunehmen, oder ob es womöglich zu hoch dosiert worden ist. Handelt es sich wiederum um ein Antibiotikum, könnte eine Unverträglichkeitsreaktion die Ursache für den akuten Zustand sein.

Andererseits darf das Rettungsteam nicht nur an klassische Medikamente denken. Auch die Frage nach rezeptfreien Präparaten, Nahrungsergänzungsmitteln (Allergie-Risiko) oder Drogen gehört unter dem Punkt M im Rahmen des SAMPLER-Schemas abgeklärt.

SAMPLER-Schema: Past Medical History (Anamnese)

Der Notfallsanitäter erkundigt sich auch nach der medizinischen Vorgeschichte des Patienten. Das heißt, er möchte zum Beispiel wissen, ob und ggf. welche Vorerkrankungen bekannt sind, ob in letzter Zeit Operationen durchgeführt wurden und ob sich der Betroffene augenblicklich wegen einer akuten Erkrankung in ärztlicher Behandlung befindet.

Im Rahmen dessen sollte nicht vergessen werden, den Patienten zu fragen, ob er die gleichen oder sehr ähnliche Beschwerden wie jetzt auch früher bereits schon einmal hatte.

SAMPLER-Schema: L wie Last Meal (letzte Mahlzeit)

Genaugenommen geht es hier nicht um das letzte Essen, das der Patient eingenommen hat, sondern die letzte Nahrungsaufnahme insgesamt – also auch, wann und was er zum Beispiel getrunken hat. Bestimmte Nahrungsmittel können klassische Symptome auslösen, sodass das Rettungsteam über eine bestimmte Speise womöglich der Ursache von Beschwerden auf die Spur kommt (Koliken zum Beispiel).

Das ist der primäre Grund, weshalb man sich nach der letzten Nahrungsaufnahme erkundigt. Eher sekundär ist diese Information für eine mögliche Narkose. Heute werden Notfallpatienten in der Regel grundsätzlich als nicht-nüchtern behandelt.

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SAMPLER-Schema: E wie Events Prior to Incident (Ereignisse vor den Notfall)

Welches Ereignis ist dem Notfall unmittelbar vorangegangen? Gab es unter Umständen einen auslösenden Faktor? Kann sich der Patient daran erinnern? All dies ist für die behandelnden Rettungsdienst-Mitarbeiter wichtig zu wissen. So lassen sich womöglich die Ursachen für einen Krampfanfall, Sturz oder Verkehrsunfall ergründen.

SAMPLER-Schema: R wie Risk Factors (Risikofaktoren)

Die Frage nach den Risikofaktoren zielt darauf ab, herauszufinden, ob der Patient einer bestimmten Risikogruppe zuzuordnen ist. Ist er zum Beispiel Diabetiker, Alkoholiker, schwanger, übergewichtig oder hat er einen zu hohen Blutdruck?

Tipp: Manche Erkrankungen sind vererbbar, sodass es Sinn ergibt, sich nach bekannten Krankheiten innerhalb der nächsten Verwandten zu erkundigen.

(Text: Lars Schmitz-Eggen, Rettungsassistent, Chefredakteur Rettungs-Magazin; Symbolfoto: Markus Brändli; 22.08.2018) [1719]

Rettungssanitäter: Ausbildung für Haupt- und Ehrenamt

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Symbolbild_Rettungssanitäter_BrändliBremen (rd_de) – Eine Rettungssanitäter-Ausbildung eröffnet einem derzeit gute Job-Perspektiven. Nach der Umstellung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter herrscht im Rettungsdienst vielerorts Personalnot (wir berichteten). Deshalb werden Rettungssanitäter aufgrund des Fachkräftemangels dringend gesucht. Wie aber läuft die Rettungssanitäter-Ausbildung? Die wichtigsten Punkte rund um die Ausbildung zum Rettungssanitäter für Haupt- und Ehrenamt.

Rettungssanitäter-Ausbildung: Was mache ich in diesem Beruf?

Rettungssanitäter gehören zum Rettungsdienst-Personal. Sie werden in der Notfallrettung, im Krankentransport und im Bevölkerungsschutz eingesetzt. Zusammen mit anderen Fachkräften in der Notfallrettung – wie Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Notärzten – stellen sie die medizinische Erstversorgung sicher und führen – falls erforderlich – lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Rettungssanitäter helfen mit, die Transportfähigkeit der Patienten herzustellen, und betreuen sie im Krankentransport.

Die Besetzungsvorgaben der Einsatzfahrzeuge richten sich nach dem jeweiligen Landesrettungsdienstgesetz. In der Regel werden Rettungssanitäter als Fahrer eines Rettungswagens (RTW) eingesetzt. Außerdem assistieren sie Notfallsanitätern im Einsatz und sind für die Dokumentation (Einsatzberichte und Notfallprotokolle) zuständig.

 Ehrenamtlicher Rettungssanitäter: Welche Aufgaben habe ich im Ehrenamt?

Als ausgebildeter Rettungssanitäter kann auch in ehrenamtlichen Einheiten des Rettungsdienstes mitgearbeitet werden. Hierbei können die Aufgaben vielfältig sein:

  • Behandlung und Betreuung von Verletzten und Erkrankten
  • Planung und Vorbereitung von Einsätzen (zum Beispiel Sanitätsdienste)
  • Verstärkung / Erweiterung des öffentlichen Rettungsdienstes durch zusätzliche Kräfte
  • Regionale und überregionale Krankentransporte

 Voraussetzungen: Wer kann Rettungssanitäter werden?

Rettungssanitäter sollte werden, wer gerne Menschen hilft, Stress aushält und keine Probleme mit unregelmäßigen Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Wochenendarbeit) hat.

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Bildungsträger legen eigene Zugangskriterien fest. In der Regel wird für die Ausbildung mindestens der Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Das Mindestalter liegt bei 17 Jahren.

Welche Eigenschaften sollte ich für die Ausbildung zum Rettungssanitäter mitbringen?

Bewerber sollten teamfähig und kontaktfreudig sein. Gerade im Umgang mit Patienten ist Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen gefragt. Grundsätzlich von Vorteil sind auch körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit. Für die Rettungssanitäter-Ausbildung wird ein ärztliches Attest erforderlich (nicht älter als drei Monate), das die physische und psychische Eignung für den Rettungsdienst bestätigt. Häufig wird auch die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe–Kurs verlangt.

 Schulbildung: In welchen Schulfächern sollte ich gut sein, wenn ich Rettungssanitäter werden will?

Die klassischen Schulfächer spielen in der Rettungssanitäter-Ausbildung keine so große Rolle. Eine gute Note in Biologie ist mit Blick auf das Verständnis des menschlichen Körpers von Vorteil. Um Einsätze adäquat protokollieren zu können und die Kommunikation mit den Patienten sicherzustellen, sind fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sehr wichtig.

Ein Rettungsassistent beim Zwischengespräch während seiner Ausbildung. Foto: Markus BrändliAusbildungsinhalte: Wie läuft die Ausbildung zum Rettungssanitäter ab?

Rettungssanitäter besitzen im Gegensatz zu Notfallsanitätern keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist abhängig vom jeweiligen Bundesland geregelt. Die Rettungssanitäter-Ausbildung wird an Schulen der Hilfsorganisationen oder privater Anbieter (Rettungsdienstschulen) absolviert. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 520 Stunden mit schulischen und praktischen Anteilen. Sie gliedert sich in vier Teile:

  1. Die theoretische Ausbildung, die in manchen Bundesländern auch als Rettungshelfer-Kurs bezeichnet wird (160 Stunden).
  2. Das Klinik-Praktikum (160 Stunden).
  3. Das Rettungswachen-Praktikum (160 Stunden).
  4. Der Abschlusslehrgang (40 Stunden) mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.

Die Prüfung orientiert sich an den landesrechtlichen Vorgaben.

Ausbildungsdauer: Wie lange dauert die Rettungssanitäter-Ausbildung?

In der Vollzeitausbildung beträgt die Ausbildungsdauer zirka drei Monate, während die Teilzeitausbildung bis zu neun Monate dauern kann.

Ausbildungsstellen: An wen wende ich mich, um die Rettungssanitäter-Ausbildung zu absolvieren?

Wer an der Ausbildung zum Rettungssanitäter interessiert ist, sollte sich an die im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, Johanniter und Malteser) oder private Rettungsdienstschulen wenden.

Mehr zum Thema:

Rettungssanitäter: Gehalt – Was verdienen Rettungssanitäter während der Ausbildungszeit?

Für die Ausbildung wird kein Gehalt gezahlt. Dagegen können Kosten anfallen, zum Beispiel für Anmelde- und Lehrgangsgebühren sowie Fachliteratur und Arbeitsmittel. Je nach Anbieter kostet die Rettungssanitäter-Ausbildung zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Für ehrenamtliche Rettungssanitäter trägt in der Regel die Hilfsorganisation die Ausbildungskosten, sofern sich der ausgebildete Rettungssanitäter bereit erklärt, für die entsprechende Hilfsorganisation tätig zu werden.

Das Gehalt eines Rettungssanitäters liegt laut ausbildung.de zwischen 1.900 und 2.200 Euro (Brutto).

(Text: Ann-Christin Westphal; Quellen: ausbildung.de, Berufenet und Malteser Rettungsdienst; Symbolfotos: M. Brändli; zuletzt aktualisiert: 20.07.2017) [1259]

Erste Hilfe: Notruf-Ortung über das Smartphone

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Erste Hilfe, Ersthelfer, Leitstelle, Notruf, RettungsdienstBremen (rd_de) – Tritt ein medizinischer Notfall ein, gilt in den meisten Ländern Europas: den Notruf 112 wählen. Häufig sind Ersthelfer aber in ihnen unbekannten Gebieten unterwegs und können nicht genau beschreiben, wo der Einsatzort sich befindet. Die Anrufer nehmen an, die Leitstelle könne sie genau orten. Doch dies ist ein Irrtum. Hier unsere Tipps, wie Sie in dieser Situation Ihre Position mit Ihrem Smartphone bestimmen können.

Inhalt:

Ortung über den Mobilfunksender
Ersthelfer muss GPS-Koordinaten selbst durchgeben
Erste Hilfe durch kostenlose GPS-Apps
DGzRS: Sicherer Törn mit SafeTrx
(Noch) Keine einheitliche Notruf App vom Bund
Leitstelle Freiburg mit eigener Lösung
AML: Die Zukunft heißt “Advanced Mobile Location”
Stichwort: Datenschutz

Ein Mountainbiker stürzt im Wald und bleibt regungslos liegen. Zufällig beobachtet ein Spaziergänger den Vorfall und setzt über die 112 einen Notruf ab. Doch als der Disponent ihn nach der Einsatzstelle fragt, muss der Spaziergänger passen. Der Mann weiß nicht, wo er sich befindet.

Situationen wie diese ereignen sich häufig. Was also tun, wenn der Standort nicht ermittelt werden kann?

Mehr zum Thema Notruf

Notruf: Ortung über den Mobilfunksender

Zunächst ist es der Leitstelle möglich, die Funkzelle des Anrufers auszumachen. Die “Verordnung über Notruf Verbindungen” (NotrufV) nimmt den Mobilfunk-Anbieter bei einem Notruf in die Pflicht, der Leitstelle den Mobilfunksender mitzuteilen, über den der Ersthelfer oder die verletzte Person anruft.

Diese Ortung via GSM (Global System for Mobile Communications) ist allerdings häufig ungenau. Grund: Außerorts kann die Funkzelle eines Mobilfunksenders mehrere Quadratkilometer betragen. Zur Erinnerung: Ein Quadratkilometer entspricht der Größe von etwa 140 Fußballfeldern! Weiterhin verfügen noch nicht alle Leitstellen über die Möglichkeiten, diese Daten direkt abzurufen.

Notruf: Ersthelfer muss GPS-Koordinaten selbst durchgeben

Gesetzlich nicht festgelegt, aber wesentlich genauer ist das Global Positioning System (GPS). Zudem ist in nahezu allen neueren Mobiltelefonen ein GPS-Empfänger verbaut, mit dessen Hilfe ein Ersthelfer der Leitstelle seinen Standort auf wenige Meter genau mitteilen kann.

Noch genauer kann eine Position bestimmt werden, wenn sich in der Nähe mehrere öffentliche WLAN-Spots befinden. Dann kann das Smartphone anhand der Signalstärke der verfügbaren kabellosen Netze und zusammen mit den GPS-Koordinaten eine so genannte “hybride Lokalisierung” berechnen.

Wer Erste Hilfe leistet beziehungsweise sich in einer Notsituation befindet, muss seinen Standort jedoch selbst ermitteln und der Leitstelle durchgeben. Auch die Polizei kann lediglich eine GSM-Ortung beim Netzanbieter beantragen.

Erste Hilfe durch kostenlose GPS-Apps

Auf dem Markt existiert eine Vielzahl kostenloser Apps für diesen Zweck. Beispielhaft erwähnt werden hier die App “Einfach hier” (iOS) oder die App “Standort” (Android). Beim iPhone ist es ferner möglich, sich die GPS-Koordinaten über den integrierten Kompass anzeigen zu lassen.

Anleitung für iPhone:

Eigentlich als Datenkrake in Verruf geraten, hat WhatsApp einen großen Vorteil: Mehr als 35 Millionen Menschen nutzen Medienberichten zufolge den Nachrichtendienst in Deutschland. Daher setzen einige Leitstellen die App auch ein, um Ersthelfer oder Hilfsbedürftige zu orten, die einen Notruf abgesetzt haben. Zum Beispiel die Leitstellen Düsseldorf und Brandenburg. Der Disponent hat dort ein Gerät zur Verfügung, auf dem WhatsApp installiert ist. Geht ein Notruf bei ihm ein, leitet er das Unfallopfer oder den Ersthelfer an, sein Smartphone richtig einzustellen und die Standortkoordinaten zu senden.

Anleitung für WhatsApp:

Es gibt sogar eine App speziell für Waldgebiete: “Hilfe im Wald”. Diese zeigt nicht nur die eigene GPS-Position an, sondern zusätzlich die in der Nähe befindlichen Rettungspunkte. Rettungspunkte sind Anfahrtsstellen für Rettungsfahrzeuge. Sie sind in vielen Wäldern Deutschlands vorhanden und durch Schilder mit einer speziellen Nummer markiert (wir berichteten). Allerdings weicht das optische Design der Schilder regional stark ab. In einigen Bundesländern sind zudem bislang keine Rettungspunkte vorhanden.

Anleitung für Hilfe im Wald

Ähnlich wie die Rettungspunkte, existiert im Schwarzwald seit August 2017 ein Netz von Wegepunkten für Wanderer. Die Punkte sind auf den öffentlichen Schildern für die Wanderrouten zu sehen. Telefoniert ein Ersthelfer mit der Leitstelle, kann er einen Wegepunkt durchgeben. Der Disponent findet den Punkt samt Koordinaten in seinem System und kann dann den Rettungsdienst zu der Stelle leiten.

DGzRS: Sicherer Törn mit SafeTrx

Die Kreuzpeilung von Funkgeräten in Seenot geratener Personen ist in Zeiten von GPS-Plottern auf den meisten Schiffen selten geworden. Derweil verfügen kleinere Boote oder Wassersportler wie zum Beispiel Surfer, Kayakfahrer, Kiter oder auch Wattwanderer und Angler nicht über diese Geräte. Um diese Lücke zu schließen, gibt es seit Jahresbeginn 2017 die App “SafeTrx” von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Die App ist kostenlos und für iOS sowie Android verfügbar.

Wie funktioniert die Software? Antke Reemts von der DGzRS: “SafeTrx ist eine App, mit der wir die Position von Menschen bestimmen können, die in Seenot geraten sind. Nutzer der App, also zum Beispiel Wassersportler, können im ‘Routenplan-Modus’ eine Strecke vorgeben, die sie zurücklegen möchten. Unterwegs sendet die App dann regelmäßig GPS-Positionen an uns. Ist mal keine Mobilfunkanbindung vorhanden, werden die Daten auf dem Gerät gespeichert und bei der nächsten Netzverfügbarkeit gesendet.”

Monitoring Konsole des MRCC Bremen für SafeTrx. Für jeden Wegpunkt lassen sich die Koordinaten aufrufen. (Live-Bildausschnitt) Foto: DGzRS

Erreicht der Nutzer sein Ziel nicht in der vorher festgelegten Zeit, wird er selbst erinnert. Er kann dann eine neue Ankunftszeit angeben. Macht er dies nicht, wird 15 Minuten später eine SMS an eine Person geschickt, dessen Nummer der Nutzer für den Notfall hinterlegt hat. Dieser Notfall-Kontakt meldet sich dann beim Nutzer. Erreicht der Kontakt den Nutzer nicht, kann er daraufhin die Seenotleitung informieren.

“Wir können dann die festgelegte Route sowie die gesendeten GPS-Positionen nachvollziehen und uns auf die Suche machen”, so Reemts weiter. “Mithilfe der App kann man selbstverständlich auch selbst einen Notruf absetzen. Mit der Notruf-Funktion werden zeitgleich die GPS-Koordinaten sowie Kurs und Geschwindigkeit an die Seenotleitung übermittelt.”

Theoretisch funktioniert SafeTrx auch für Notfälle auf Binnengewässern oder bei Spaziergängen im Wald. Ein Notruf, der über die App bei der Seenotleitung ankommt, wird dann samt der Koordinaten an die zuständige Behörde beziehungsweise Leitstelle weitergeleitet.

Die App hat sich bereits als zuverlässig erwiesen. “Wir konnten mit SafeTrx einen Havaristen mit einem Motorschaden auf der Ostsee orten und sogar eine Suchaktion verhindern: Ein Augenzeuge hatte einen Kayakfahrer gesehen, der auf einer Sandbank festsaß, und setzte einen Notruf ab. Die Seenotleitung stellte daraufhin fest, dass der Wassersportler die App nutzte. Der Disponent konnte ihn direkt anrufen und feststellen, dass alles in Ordnung ist”, berichtet Antke Reemts. “Außerdem kann man die App überall auf der Welt nutzen.”

Anleitung SafeTrx

(Noch) Keine einheitliche Notruf App vom Bund

Eine für alle Situationen ideale und vor allem einheitliche Lösung existiert bislang nicht. Eine App für den “barrierefreien Notruf”, wie ursprünglich von SPD und CDU im Koalitionsvertrag 2013 vereinbart, fehlt bis heute. Insbesondere Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind auf Grund dessen bislang auf kostenpflichtige Notruf-Apps angewiesen.

Allerdings ist eine Notruf-App vom Bund in einer Erprobungsphase. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen ausgewählte Leitstellen einen Prototyp der Notruf-App bis Frühjahr 2018 testen. Die Software soll für alle gängigen Smartphone-Plattformen verfügbar und in jeder Leitstelle Deutschlands einsetzbar sein.

Mehr zu den Themen eCall, Notruf Apps und GPS-Ortung für Erste Hilfe

Leitstelle Freiburg mit eigener Lösung

Grundsätzlich besteht der Nachteil einer App – einfach gesagt – darin, dass viele Nutzer sie nicht installiert haben. Für den Notruf setzt die Integrierte Leitstelle Freiburg daher auf eine hauseigene Lösung: Ist ein Ersthelfer während des Notrufs nicht in der Lage, seinen Standort exakt zu bestimmen, kann die Leitstelle ihm eine SMS schicken.

“Wenn der Notrufende auf den Link in der SMS klickt, öffnet sich der Webbrowser und versucht über die eingebaute Geolocation-Funktion – eventuell nach vorheriger Zustimmung beziehungsweise Sicherheitsabfrage – die aktuelle Position zu ermitteln”, erläutert Henning Schmidtpott, Disponent und Systemadministrator der Leitstelle sowie Entwickler des Systems. “Es ist lediglich ein handelsübliches Smartphone notwendig, und es muss keine App installiert werden”, so Schmidtpott weiter.

Bei zirka 110.000 Notrufen, die jährlich in der Leitstelle Freiburg eingehen, hat die Methode sich bewährt. Schmidtpott: “Wir konnten einen Fahrradfahrer lokalisieren, der in Freiburg gestürzt war. Er war auf dem Dreisamuferweg unterwegs und wusste nicht, auf welcher Höhe er sich befand. Die Straße zieht sich durch die komplette Stadt. Durch die Positionsbestimmung konnten wir ihn in kürzester Zeit auf 12 Meter genau verorten.”

Außerdem ist dem Disponent noch der Notruf einer Wandergruppe in Erinnerung. Einer der Wanderer hatte einen medizinischen Notfall erlitten, und die Gruppe war weit von jeglicher Straße entfernt. “Mit unserem System gaben die Ersthelfer ihren Standort durch, und wir konnten die nötige Hilfe alarmieren.”

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Doch auch hier gibt es Grenzen. “Die Datenübermittlung funktioniert nur, wenn eine Internetverbindung vorhanden ist und Notrufende in ihrem Smartphone die Geolokationsdienste aktiviert haben. Wenn die GPS-Funktion deaktiviert ist, muss sie im Notfall dann erst in den Einstellungen aktiviert werden. Für einige Smartphone-Nutzer ist dies eine unüberwindbare Hürde. In jedem Fall kostet es aber Zeit”, betont der Systemadministrator der Leitstelle.

In der Integrierten Leitstelle Allgäu denkt man ebenfalls über ein GPS-basiertes Ortungssystem nach. Aus den knapp 92.000 Rettungsdiensteinsätzen im Jahr 2014 waren über 7.000 der Bergrettung und Wasserrettung zuzuschreiben. Einsätze, in denen die Lokalisierung der Patienten sich häufig schwierig gestaltet. Marco Arhelger, Leiter der Leitstelle: “Wir sind noch in der Markterkundung für ein geeignetes System. Ende 2017 wollen wir aber auch dementsprechend ausgerüstet sein.”

Nicht nur Rettungsleitstellen nutzen die technischen Möglichkeiten. Auch Leitstellen der Polizei rüsten auf. Die Polizei Bayern beispielsweise verfügt seit Anfang 2017 über ein ähnliches System wie die Leitstelle Freiburg.

AML: Die Zukunft heißt “Advanced Mobile Location”

Bei der Björn-Steiger-Stiftung hofft man indes auf eine ganz andere Technologie: AML (Advanced Mobile Location). “AML ist momentan auf nahezu allen Android-Geräten implementiert”, erläutert Manolito Leyeza, Projektmanager für Notruf-Informationssysteme bei der Björn-Steiger-Stiftung. Die Funktionsweise ist simpel. “Das Handy erkennt, dass jemand die nationale Notruf Nummer wählt. Automatisch werden daraufhin alle Standort-Funktionen aktiviert. Noch während ein Erste-Hilfe-Leistender oder eine verletzte Person mit dem Disponenten spricht, sammelt sein Gerät für etwa 20 Sekunden alle Informationen über GPS-Koordinaten, Mobilfunkzellen und umliegende WLAN-Netze. Dann werden die gesammelten Daten an eine zentrale Stelle einer Notrufzentrale geschickt”, erklärt Leyeza.

Die Daten können per SMS oder als Datenpaket an die jeweilige Stelle (etwa den Server einer zentralen Leitstelle) verschickt werden. Anhand der Mobilfunknummer des Anrufers kann dann der Disponent auf diese Daten zugreifen und somit seinen Standort – ohne dessen Zutun – ermitteln.

“Und AML ist dabei auch noch sehr kostengünstig und einfach umsetzbar”, so der Projektmanager weiter. “Litauen beispielsweise hat das System für das gesamte Land innerhalb von vier Monaten in seine Leitstellen integrieren können. Kostenpunkt: 50.000 Euro!”

Sogar in Sachen Datenschutz kann die Software punkten, die Google zusammen mit Smartphone-Herstellern entwickelt hat. Die über AML gesendeten Daten gehen nur an die Leitstelle und werden nicht auf dem Gerät gespeichert oder gar an Dritte übertragen.

Zudem sei AML dafür konzipiert, um Zusatzfunktionen erweitert zu werden. Leyeza: “Man könnte zum Beispiel Dinge wie einen elektronischen Notfallpass ohne Weiteres implementieren.”

Der Ortungsdienst für den Notruf wird bereits unter anderem in Großbritannien, Litauen, Estland und einigen österreichischen Bundesländern verwendet.

In Deutschland ist man hingegen noch nicht soweit. “Die Leitstellen in Deutschland sind noch nicht einmal dazu verpflichtet, ein System zu haben, womit sie GSM-Daten erfassen können”, kommentiert Manolito Leyeza. “Im Gesetz ist nur geregelt, dass eine Leitstelle telefonisch und per Fax erreichbar sein muss. Ich sehe es daher in allernächster Zukunft noch nicht, dass über AML im Bundestag diskutiert wird.”

“Dabei wäre datenschutzmäßig alles auf der sicheren Seite, wenn man die Verwendung von AML in der Notruf-Verordnung festlegen würde”, appelliert der Projektmanager für Notruf-Informationssysteme. Doch das ist noch Zukunftsmusik.

Stichwort: Datenschutz

Transportscheine, Notfallprotokolle oder sonstige Einsatzdokumente wie ärztliche Verordnungen einer Krankenfahrt oder elektronische Datenerfassungsgeräte dürfen deshalb nicht ungeschützt auf dem Armaturenbrett oder sonst für Dritte offen les- und einsehbar oder gar zugänglich im Einsatzfahrzeug liegen.

Einsatzberichte und andere Dokumente mit Patientenangaben sind stets vor den Blicken Dritter zu schützen und an einem angemessenen Ort zu verwahren. Daran ist zu denken, wenn ein Rettungswagen beispielsweise an einer belebten Straße abgestellt wird und Passanten neugierig ins Wageninnere schauen. Oder Angehörige eines Patienten im RTW mitfahren und die Dokumente der vorherigen Transporte zu Gesicht bekommen.

Sofern mit Datenfunk gearbeitet wird, sollte der letzte Einsatzplan auf dem Display geschützt werden. Ist das Display von außen einsehbar, sollte entweder die Displayanzeige abgedeckt oder deaktiviert werden.

(Text und Screenshots: Nils Sander, rettungsdienst.de; 31.08.2017; Symbolfoto: Falko Siewert/DRK ) [1203]

Herzrhythmusstörungen – was Sie wissen sollten

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Frankfurt/Main (rd_de) – Allein in Deutschland werden jedes Jahr über 400.000 Patienten aufgrund von Herzrhythmusstörungen in Kliniken eingeliefert. Laut dem “Herzbericht 2016” der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie steigt gerade bei der Herzrhythmusstörung die Sterblichkeit weiter an. Die häufigste Herzrhythmusstörung ist das Vorhofflimmern. Etwa 1,8 Millionen Menschen leiden darunter in Deutschland. Hier die wichtigsten Fakten zu Herzrhythmusstörungen.

Das Herz:

Es befördert das Blut durch unseren Kreislauf und versorgt damit die Organe unseres Körpers mit Sauerstoff, Nährstoffen und anderen lebensnotwendigen Substanzen. Das Herz ist ein Hohlmuskel, der sich regelmäßig 60- bis 90-mal pro Minute (100.000-mal pro Tag) zusammenzieht und wieder erschlafft. Dabei werden 4 – 6 Liter Blut pro Minute (rund 7.000 Liter am Tag) durch die Blutgefäße gepumpt.

Vorhofflimmern:

Blutgerinnsel im linken Vorhof.

Blutgerinnsel im linken Vorhof.

Häufigste Herzrhythmusstörung, etwa 1,8 Million Betroffene in Deutschland, in Europa etwa 9 Millionen, verursacht 30.000 Schlaganfälle pro Jahr in Deutschland.

Das Herz gerät dabei völlig aus dem Takt; es rast mit einem Puls von bis zu 160 Schlägen pro Minute, selten sogar noch schneller. Oft sind Herzstolpern und Herzrasen verbunden mit innerer Unruhe, Angstgefühlen, Abgeschlagenheit, einer Neigung zu schwitzen, Atemnot und einer Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

Herzfrequenz:

Normale Herzschlagfolge: 60 – 90 Schläge pro Minute. Bei seelischer oder körperlicher Belastung: 160 bis 180 Schläge pro Minute, Anstieg normal. Nachts sinkt die Herzfrequenz auf 45 – 55 Schläge pro Minute. Als untere Grenze zum krankhaften Befund gelten etwa 40 Schläge pro Minute. Als krankhaft gilt, wenn es zu einem schlagartigen Umspringen von normaler Herzschlagfolge auf sehr hohe/sehr niedrige Herzfrequenz kommt.

Das Risiko, von Vorhofflimmern betroffen zu werden, steigt mit dem Alter. Die Häufigkeit liegt bei Menschen unter 50 Jahren deutlich unter 1%, bei den über 60-Jährigen liegt sie bei 4-6% und bei den über 80-Jährigen bei 9-16%.

Akuter Herzinfarkt:

Ein akuter Herzinfarkt kann durch die entstandene Gewebeschädigung am Herzen eine Ursache für Herzrhythmusstörungen sein. Wenngleich die Sterblichkeit bei Herzrhythmusstörungen weiter zunimmt, geht das Risiko, an einem Herzinfarkt zu sterben, weiter zurück. Zwischen den Jahren 1990 und 2013 ist laut „Herzbericht 2015“ ein Rückgang um rund 40 Prozent festzustellen.

Dazu tragen unter anderem verbesserte therapeutische Maßnahmen wie beispielsweise ein Notfall-Kathetereingriff bei. Ebenso konnte die Zeit im Rettungswagen bis zum Erreichen des Krankenhauses verkürzt und das Notarztsystem in den letzten Jahren ausgebaut werden.

Herzschrittmacher:

Er gibt bei starker Verlangsamung des Herzschlags regelmäßig elektrische Impulse ab und erregt dadurch das Herz so, dass es sich zusammenzuzieht. Der erste Herzschrittmacher wurde im Jahre 1958 implantiert. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 108.193 Herzschrittmacher implantiert (stationär).

Defibrillator:

Mit Hilfe eines Defibrillators wird Kammerflimmern durch elektrische Schocks beendet. Bei Herzrasen und zu langsamen Herzschlagfolgen gibt er die rettenden Impulse. Bei implantierten Defibrillatoren wird ein Langzeit-EKG aufgezeichnet, das kontinuierlich auch alle Herzrhythmusstörungen seines Trägers registriert. Neuere Geräte können sich selbst überwachen. Der erste Defibrillator wurde im Jahre 1980 implantiert. Implantationen (stationär) in Deutschland: 58.677 ICD im Jahr 2014.

Katheterablation:

Hierbei werden Herzzellen mithilfe der Kathetertechnik gezielt durch Hochfrequenzstrom oder Kälte so verödet, dass Herzrhythmusstörungen nicht mehr entstehen können. Weltweit wird dieses Verfahren jährlich bei mehr als 100.000 Patienten durchgeführt.

Reizleitungssystem des Herzens.

Reizleitungssystem des Herzens.

Plötzlicher Herztod:

In Deutschland wird die Zahl der Menschen, die einem plötzlichen Herztod erliegen, je nach Definition mit 65.000 bis 200.000 (pro Jahr) angegeben. In etwa 80% der Fälle wird der Herz-Kreislauf-Stillstand durch eine sehr schnelle Herzrhythmusstörung (Kammertachykardie, Kammerflattern, Kammerflimmern) hervorgerufen. Von 100 Menschen, die einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, werden lediglich acht erfolgreich wiederbelebt. In 75% der Fälle liegt dem Plötzlichen Herztod eine koronare Herzkrankheit zugrunde, die durch Verengungen in den Herzkranzgefäßen charakterisiert ist.

Erste Hilfe:

  1. Vergewissern Sie sich, dass die betroffene Person bewusstlos ist, indem sie nicht auf lautes Zurufen, auf Zwicken oder Kneifen reagiert und nicht normal atmet. Wichtig: Schnappen und Röcheln gelten nicht als normale Atmung!
  2. Rufen Sie als nächstes den Rettungsdienst über die Nummer 112.

    Den Rettungsdienst über die Nummer 112 verständigen.

  3. Danach beginnen Sie sofort mit der Wiederbelebung. Verschwenden Sie keine Zeit damit, nach dem Puls zu suchen!
  4. Legen Sie die betroffene Person auf den Rücken auf eine harte Unterlage (am besten auf den Boden).
  5. Greifen Sie mit einer Hand an die Stirn der bewusstlosen Person und heben mit der anderen das Kinn leicht an. Prüfen Sie, ob Speisereste oder etwas anderes im Mund sind und die Atemwege blockieren. Entfernen Sie Fremdkörper.

    Der bewusstlosen Person wird das Kinn leicht angehoben.

    Der bewusstlosen Person wird das Kinn leicht angehoben.

  6. Führen Sie sofort die Herzdruckmassage durch. Dazu knien Sie sich neben die bewusstlose Person. Legen Sie einen Handballen in der Mitte zwischen den Brustwarzen auf das Brustbein. Dann legen Sie den Handballen der anderen Hand auf Ihre erste Hand und strecken die Ellbogen durch. Jetzt drücken Sie mit Unterstützung durch Ihr eigenes Gewicht das Brustbein mindestens 5 cm tief ein und lassen dann den Druck wieder nach, so dass das Brustbein wieder in seine Ausgangslage zu rückkehren kann. Darauf folgt die nächste Herzdruckmassage. Das Tempo ist optimal, wenn Sie das Brustbein pro Minute mindestens 100-mal eindrücken.
    Das Brustbein pro Minute mindestens 100-mal eindrücken.

    Das Brustbein pro Minute mindestens 100-mal eindrücken.

    Das sind fast zwei Kompressionen pro Sekunde. Setzen Sie die Herzdruckmassage fort, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sind mehrere Helfer anwesend, wechseln Sie sich alle 2 bis 3 Minuten ab, denn Herzdruckmassage ist anstrengend.

    Das Brustbein wird mindestens 5 cm tief eingedrückt.

    Das Brustbein wird mindestens 5 cm tief eingedrückt.

  7. Wenn Sie in Herz-Lungen-Wiederbelebung ausgebildet sind und die Mund-zu-Mund-Beatmung sicher beherrschen: Beginnen Sie ebenso mit der Herzdruckmassage. Nach 30-maligem Drücken werden dann zwei Atemspenden gegeben. Wiederholen Sie diese beiden Schritte aus 30-mal Herzdruckmassage und 2-mal Atemspenden so lange, bis der Rettungsdienst eintrifft.

(Informationen, Grafiken und Fotos: Deutsche Herz-Stiftung; Titelfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 29.03.2018, [2406]) 

15 Praxistipps zur Kommunikation mit Hörbehinderten

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Lauf (rd_de) – In Deutschland leben rund 14 Millionen hörbehinderte Menschen. Wenn sie Unterstützung durch den Rettungsdienst brauchen, kommt es häufig zu Problemen: Die Retter sind in der Regel nicht auf die Behinderung vorbereitet – und die Hilfesuchenden werden nervös, wenn sie sich nicht verständlich machen können.

Als bundesweit eine der wenigen Einrichtungen ihrer Art bieten die ASB-Schulen Bayern gGmbH in Lauf an der Pegnitz (Mittelfranken) entsprechende Lehrgänge an. Hier haben Notärzte, Notfallsanitäter und Rettungssanitäter die Möglichkeit, die Kommunikation mit hörbehinderten und gehörlosen Patienten zu erlernen.

In den Kursen erhalten die Schüler zunächst Basisinformationen zum Thema Hörbehinderung. Dabei wird erklärt, welche Arten von Hörbehinderung es gibt. Was und wie können Schwerhörige, Gehörlose und CI-Träger (Cochlea Implantat) hören? Im Unterricht werden Hörhilfsmittel vorgeführt, die die Schüler selbst in die Hand nehmen und ausprobieren können. Sie erfahren, wie die Hilfsmittel zum Beispiel bei einer Kopfverletzung entfernt werden können. Zudem geht es darum, ob bei CI-Trägern Röntgenaufnahme oder MRT möglich sind – und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Kommunikation mit Hörbehinderten ohne Gebärdensprache

•    Nehmen Sie Blickkontakt zum Patienten auf.
•    Schreien bringt nichts und verzerrt nur Ihr Mundbild.
•    Erklären Sie vor der Untersuchung dem Patienten langsam und deutlich, was Sie machen werden.
•    Formulieren Sie einfache und kurze Sätze, vermeiden Sie Fremdwörter.
•    Sprechen Sie Hochdeutsch, Dialekt kann man schlecht ablesen.
•    Halten Sie Blickkontakt zum Patienten, während Sie reden.
•    Benutzen Sie eine deutliche Mimik und Gestik sowie eine natürliche Körpersprache.
•    Verwenden Sie möglichst keinen Mundschutz, denn dann ist die Kommunikation unterbrochen.
•    Statt lange zu reden, konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.
•    Achten Sie auf die Lichtverhältnisse – hat Ihr Mundbild genügend Licht?
•    Stellen Sie sich nicht vor die Lichtquelle/Sonne. Es blendet den Patienten, und er kann nicht ablesen.
•    Ein Kaugummi oder ein Bonbon im Mund erschweren das Ablesen.
•    Stehen Sie hinter dem Patienten, ist keine Kommunikation möglich (auf die Schulter tippen, zum Beispiel bei Atembefehlen).
•    Erklären Sie dem Patienten das Ergebnis der Untersuchung; komplexe Begriffe sollten aufgeschrieben werden.
•    Wenn Sie bemerken, dass der Patient Sie nicht verstanden hat, wiederholen Sie Ihren Satz. Bei der Wiederholung ist wichtig, dass der Satz unverändert wiederholt wird. Da der Patient vermutlich schon einen Teil ablesen konnte, müsste er wieder von vorne beginnen, wenn der Satz verändert wird.

(Text: Moritz Wohlrab, ASB-LV Bayern; Foto: Matthias Grübel/ASB; zuletzt aktualisiert am 28.08.2018) [1909]

Reanimation: ja oder nein?

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Shootong für RettMag , Thema Todesfeststellung, mit Gaby SchwarzBremen (rd_de) – Im Rettungsdienst stellt sich bei einer Reanimation häufig die Frage: Welchen Sinn macht die Fortführung der begonnenen Maßnahmen? Wann und unter welchen Voraussetzungen sollte eine Reanimation beendet werden?

Die Leitlinien des European Resuscitation Councils (ERC) empfehlen, dass nach Applikation einer Lyse noch eine Stunde und unterkühlte Patienten bis zur Wiedererwärmung weiter reanimiert werden sollten. Außerdem kann ein Reanimationsversuch bei über 20 Minuten persistierender Asystolie abgebrochen werden. Solange Kammerflimmern vorliegt, besteht aber prinzipiell Aussicht auf Erfolg.

Außer diesen Empfehlungen gibt es keinen definierten Zeitrahmen für die Aufrechterhaltung einer Reanimation. Es lässt sich aber sagen, dass sie abgebrochen werden kann, wenn sich innerhalb von 30 bis 40 Minuten keine Lebenszeichen wie Hustenreflex, Spontanatmung oder Herzaktionen einstellen.

Schlechte Voraussetzungen für das Überleben liegen zudem vor, wenn der Kreislaufstillstand unbeobachtet war, keine Laienreanimation erfolgte und die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes mehr als zwölf Minuten betrug.

Feststellung des Todes

Die Feststellung des Todes eines Menschen muss in Deutschland durch einen Arzt im Rahmen einer Leichenschau erfolgen. Die Rechtsgrundlage dazu ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer verankert, unterscheidet sich also in einigen Details von Land zu Land.

Die Todesfeststellung setzt voraus, dass sichere Todeszeichen vorhanden sind. Diese sind:

  • Totenflecke (Livores),
  • Totenstarre und
  • Fäulnis.
  • In manchen Bundesländern zählen nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen wie die Dekapitation ebenfalls zu den sicheren Todeszeichen.
Shootong für RettMag , Thema Todesfeststellung, mit Gaby Schwarz

Notärzte können sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken. Symbolfoto: Markus Brändli

Wird eine Reanimation nicht aufgenommen bzw. abgebrochen, sollte ein zehnminütiges Ableiten eines Nulllinien-EKG erfolgen. Damit kann eine Vita reducta relativ sicher ausgeschlossen werden. Definitive Sicherheit liegt aber erst nach Ausprägung sicherer Todeszeichen vor.

Mitunter wird dem anrückenden Notarzt durch die Leitstelle oder die bereits vor Ort befindliche Besatzung eines Rettungswagens gemeldet: „Patient verstorben, Sicherheit vor Schnelligkeit.“ Dieses Vorgehen ist problematisch, wenn noch keine – ohnehin nur von einem Arzt festzustellenden – sicheren Todeszeichen vorliegen oder beispielsweise Toten- mit Kältestarre verwechselt wird. Eine folglich unterlassene, aber eigentlich gebotene Reanimation würde dann zumindest den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach Paragraph 323c Strafgesetzbuch erfüllen.

Leichenschau

Die Veranlassung einer Leichenschau soll unverzüglich erfolgen und obliegt den Angehörigen, eventuell auch dem Haus- oder Wohnungseigentümer. Im öffentlichen Raum ist dafür in der Regel die Polizei zuständig.

Zur Durchführung der Leichenschau ist jeder approbierte Arzt berechtigt, so auch Notärzte. Sie haben außerhalb von Krankenhäusern die größte Routine bei einer Todesfeststellung, kennen jedoch im Gegensatz zu ihren niedergelassenen Kollegen meist die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht.

Notärzte können sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken, einer „abgespeckten“ Variante des Leichenschauscheins. Allerdings muss gesichert sein, dass ein weiterer (Haus-)Arzt die endgültige Leichenschau vornimmt.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt, Ltd. Notarzt Landkreis Unterallgäu; Symbolfotos: Markus Brändli; 26.01.2018) [1567]

Pilzvergiftung: Symptome erkennen und handeln

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Pilzvergiftung Symptome RettungsdienstMünchen/Göttingen (rd_de) –Die Pilzsaison hat begonnen: Wie jedes Jahr zieht es ab September viele Menschen in die Natur auf Pilzsuche. Pilzsammler werden jährlich vor möglichen Vergiftungen gewarnt. Experten des Giftinformationszentrums Nord erklären, wie man bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung die Symptome erkennen kann.

Pilzvergiftung: Symptome erkennen

Besteht der Verdacht auf eine Pilzvergiftung, sollte der Rettungsdienst alarmiert werden (Notruf 112). Die Experten des GIZ Nord (Notruf 0551/19240) benötigen anschließend zur Klärung der Situation Angaben auf folgende Punkten:

•    Welche Beschwerden bzw. Symptome liegen vor: Übelkeit? Erbrechen? Durchfall oder Bauchschmerzen? Herz-Kreislauf-Probleme? Halluzinationen?
•    Angaben zur betroffenen Person: Alter, Geschlecht und Gewicht.
•    Wann wurden die Pilze bzw. der Pilz) aufgenommen?
•    Seit wann bestehen die Beschwerden?
•    Wieviel wurde aufgenommen?
•    Sind die Pilze bzw. ist der Pilz bekannt? Falls nicht, Pilze, Pilzreste, Putzreste oder Erbrochenes aufheben und mit in die Klinik nehmen.

„Sofern die aufgenommenen Pilze (oder auch nur ein einzelner) nicht sicher identifiziert werden konnten oder möglicherweise eine toxische Dosis eines giftigen Pilzes aufgenommen wurde, wird ein Pilzsachverständiger eingeschaltet“, heißt es auf der Webseite des GIZ Nord. „Falls eine Identifizierung nicht möglich ist und der Verdacht einer Knollenblätterpilzvergiftung besteht, kann in unserem klinisch-toxikologischen Labor Amanitin gemessen werden.“

Das Amatoxin-Syndrom: Vergiftung durch den Knollenblätterpilz

Der Knollenblätterpilz ist einer der giftigsten Pilze in Deutschland und für 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen verantwortlich.

Der Knollenblätterpilz ist einer der giftigsten Pilze in Deutschland und für 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen verantwortlich.

Bayerns Gesundheitsministerin Huml riet von der Pilzbestimmung mit Büchern oder Apps ab. „Wer beim Pilze sammeln sicher gehen will, sollte sich unbedingt Rat durch erfahrene Pilzsammler einholen. Eine gute Möglichkeit ist, die gesammelten Pilze durch einen geprüften Pilzberater begutachten zu lassen. Dagegen reicht eine Bestimmung mit Büchern oder entsprechenden Apps nicht aus. Gerade bei jungen unerfahrenen Pilzsammlern kann es dann aufgrund von Verwechslungen zu“.

Besonders betroffen von Verwechslungen seien Migranten und Flüchtlinge. „Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass die Gefahr einer Pilzvergiftung auch Migranten betrifft. Grund dafür ist, dass Migranten immer wieder essbare Pilze aus ihren Herkunftsländern mit giftigen und ihnen unbekannten Doppelgängern hierzulande verwechseln. Ein Beispiel ist der Knollenblätterpilz, der schon in geringen Mengen zu einer tödlichen Vergiftung führen kann“, erläuterte Huml.

So schlugen Ende September 2015 Mediziner der Medizinischen Hochschule Hannover Alarm: Allein in einer Nacht wurden der MHH 17 Fälle bekannt, bei denen sich Flüchtlinge und Asylsuchende am Knollenblätterpilz vergiftet hatten. Innerhalb weniger Tage stieg die Zahl auf 30 Fälle. Die Patienten mit den schwersten Symptomen wurden in der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie der MHH behandelt. „Die meisten Patienten sind Flüchtlinge aus Syrien, dort scheint es einen essbaren Pilz zu geben, der dem Knollenblätterpilz zum Verwechseln ähnelt“, teilte Oberärztin Dr. Andrea Schneider mit.

Der Knollenblätterpilz (Amanita spec.) ist laut Angaben der Medizischen Hochschule Hannover einer der giftigsten Pilze in Deutschland und für 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen verantwortlich. Der Pilz sei gefährlich, da sein Gift erst mehrere Stunden nach dem Verzehr wirke. Der typische Verlauf einer Knollenblätterpilz-Vergiftung sieht so aus:

•    Zunächst treten Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auf, ähnlich einer Magen-Darm-Infektion.
•    Nach ein bis zwei Tagen kommt es zur Schädigung der Leber, die von Blutgerinnungs- und Nierenfunktionsstörungen begleitet werden kann.
•    Im schlimmsten Fall stellt die Leber ihre Funktion ein, sodass nur noch eine Lebertransplantation das Leben des Patienten retten kann.

Der Knollenblätterpilz wächst zwischen August und Oktober in Laub- und Laubmischwäldern. Zu erkennen ist er an einem 3 – 15 cm breiten Hut, der glockig bis schirmartig ausgebreitet ist. An der Unterseite befinden sich weiße Lamellen. Die Farbe des Giftpilzes ist grün, grün-gelb oder weiß.

(Quellen: Medizinische Hochschule Hannover und Giftinformationszentrum-Nord; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 30.08.2017) [1951]


Rettungswagen: Ohne Gurtsicherung droht Strafe!

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Gurtsicherung_580Bremen (rd_de) – Die Straßenverkehrsordnung besagt in Paragraph 21a, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Das gilt auch für den Rettungsdienst. Dabei ist beim Anschnallen des Patienten höchste Sorgfalt geboten.

Neben den Fuß-, Becken- und Brustgurten sind die oft vernachlässigten Schultergurte gerade auch vorgeschriebene Sicherheitsgurte, die angelegt werden müssen.

Die Patientensicherung spielt im Rettungsdienst aber nicht nur im Rettungswagen eine entscheidende Rolle. Bereits beim Transport des Patienten aus der Wohnung mittels Tragestuhl oder Schaufeltrage beginnt die Pflicht, Patienten mit entsprechenden Gurten zu sichern.

Jeder Mitarbeiter im Rettungsdienst ist angehalten, die Herstellervorgaben für die eingesetzten Medizinprodukte zu kennen und einzuhalten. Hierzu gehören auch Patiententrage und -tragestuhl. Wird bei der Sicherung der Patienten von den Herstellervorgaben abgewichen, kann dies schon als grob fahrlässig gewertet werden.

Zwar sind Rettungsdienst-Mitarbeiter normalerweise nach den Grundsätzen der Amtshaftung von Schadensersatzansprüchen befreit. Dies gilt aber nicht, wenn sie grob fahrlässig handeln.

Dieser Umstand gilt umso mehr beim Transport von Kindern. Es empfiehlt sich deshalb immer, junge Patienten mit speziellen Kinderrückhaltesystemen zu sichern.

Anders als bei erwachsenen Beifahrern ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass der Patient bei Fahrtbeginn ordnungsgemäß gesichert wird. Hier hat der Rettungsdienst-Mitarbeiter schon aus seinem Obhutsverhältnis heraus eine Garantenpflicht. Darüber zu wachen, dass der Patient auch während des Transports weiterhin angeschnallt bleibt, ist im Patientenraum die Aufgabe des betreuenden Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäters.

Und wie steht es mit einer Anschnallpflicht für das Rettungsfachpersonal? Für den Fahrer von Krankenkraftwagen besteht jederzeit die Pflicht, die Sicherheitsgurte anzulegen, auch bei Inanspruchnahme von Sonderrechten (Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung). Dasselbe gilt grundsätzlich auch für alle Personen im Patientenraum, also Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter, Notarzt und Praktikant. Lediglich für erforderliche Behandlungen des Patienten während der Fahrt sieht die Straßenverkehrsordnung eine Ausnahme vor (Paragraph 21a Abs.1 Nr. 5).

Darüber hinaus hat der Fahrer auch über die Zahl von Mitfahrern zu wachen. Die Mitfahrt ist nur so vielen Personen zu gestatten, wie im Krankenkraftwagen zugelassene Sitzplätze vorhanden sind. Stehen also nur drei, mit Sicherheitsgurten versehene Patientenbegleitsitze zur Verfügung, dürfen auch nur drei betreuende Personen im Patientenraum mitfahren. Stehplätze sind im Rettungs- und Krankenwagen nicht vorgesehen. Insofern liegt die korrekte Transportsicherung der Patienten im eigenen Interesse (nicht nur) des Fahrers.

Insofern ist klar zu empfehlen: Nicht nur bei widrigen Wetterlagen oder längeren Fahrten, sondern auch auf Kurzstrecken müssen alle vorhandenen Gurte und Rückhaltesysteme benutzt werden – sowohl für den Patienten, als auch vom Rettungsfachpersonal.

(Text: Bernd Spengler, Rettungssanitäter, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Johannes Treutlein, Rettungssanitäter und Rechtsanwalt; Symbolfoto: Markus Brändli; 09.03.2018) [2101]

Nadelstichverletzung: Vorgehen und Schutzmaßnahmen

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