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Aortendissektion: Symptome wie ein Herzinfarkt

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AortendissektionBerlin (idw) – Laut einer kürzlich vom Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) veröffentlichten Studie erkranken wahrscheinlich doppelt so viele Menschen wie bisher angenommen an einer akut lebensbedrohlichen Aortendissektion. Das DHZB geht davon aus, dass jährlich hunderte Patienten an der Erkrankung sterben, weil sie zu spät oder gar nicht erkannt wird.

Eine schnelle und sichere Diagnose der akuten Aortendissektion ist allerdings nicht einfach. Symptome wie ein heftiger Brustschmerz werden auch von erfahrenen Rettungskräften und Notärzten oft als Zeichen eines Herzinfarktes gedeutet – und falsch behandelt.

„Vereinfacht gesagt, ist ein Herzinfarkt die Folge eines Blutgerinnsels und wird deshalb mit Medikamenten behandelt, die das Blut verdünnen“, erläutert Stephan Kurz, Kardioanästhesist und Notarzt am DHZB. „Bei der Aortendissektion wird die Blutung dadurch noch beschleunigt und die weitere Versorgung erheblich erschwert“.

Eine Aortendissektion muss stattdessen so schnell wie möglich in einem spezialisierten Herzzentrum operiert werden. Andernfalls verläuft sie in einem Großteil der Fälle innerhalb von 48 Stunden tödlich.

Die neuen ERC Guidelines 2015 erklären alles Wichtige zur Reanimation. Leitlinien, die jeder Rettungsdienst-Mitarbeiter kennen muss.

Akute Aortendissektion: Was ist das?

Bei einer akuten Aortendissektion des Typs A reißt die innere Wandschicht der Hauptschlagader (Aorta) direkt am Herzen ein und löst sich ab. In den Zwischenraum fließt Blut und vergrößert ihn entlang der Aorta immer weiter. So können Abzweigungen – etwa zum Gehirn – verschlossen werden. Die größte Gefahr der Aortendissektion ist die Einblutung in den Herzbeutel, die rasch zum Herzstillstand führen kann. Häufig sorgt erst eine Untersuchung mit dem Computertomographen (CT) für Klarheit.

Studie: Aortendissektion kommt häufiger vor als gedacht

Ein Team der Klinik für Herz,-Thorax- und Gefäßchirurgie am DHZB (Direktor: Prof. Dr. med. Volkmar Falk) unter der Leitung von Stephan Kurz hat die Patientenakten und Notarztprotokolle von über 1.600 Patienten analysiert, die wegen einer akuten Typ-A-Dissektion am DHZB behandelt wurden. Zusätzlich wurden über 14.000 Autopsieberichte aus dem Institut für Rechtsmedizin der Charité und dem Fachbereich Pathologie des Vivantes-Netzwerks ausgewertet, um zu erfassen, wie viele Patienten in Berlin und Brandenburg an einer Aortendissektion verstorben sind.

Die Ergebnisse zeigen dringenden Handlungsbedarf:

• Die mittlere Zeit vom Auftreten der ersten Symptome bis zum Beginn der Operation liegt bei über 8 Stunden.

• Das Statistische Bundesamt geht von jährlich 4,6 Fällen auf 100.000 Einwohner aus, die Hochrechnung der in der Studie erhobenen Daten ergibt einen mehr als doppelt so hohen Wert (11,9 Fälle).

„Anhand unserer Daten müssen wir von einer Dunkelziffer von über 200 Menschen ausgehen, die in Berlin und Brandenburg jedes Jahr verstorben sind, weil eine akute Aortendissektion zu spät erkannt oder falsch behandelt wurde“, sagt Stephan Kurz.

Aortendissektion: Rettungsdienst und Notarzt sensibilisieren

Das DHZB hat deshalb bereits 2015 das Konzept eines „Aortentelefons“ ausgearbeitet: Eine medizinische Hotline, die allen Berliner und Brandenburger Ärzten rund um die Uhr koordinierend und beratend zur Seite steht. So soll die Zeit vom Ereignis bis zur OP nicht nur entscheidend verkürzt, sondern auch besser genutzt werden.

Im DHZB steht unter einer einheitlichen Nummer rund um die Uhr ein Facharzt für Anästhesie oder Herzchirurgie als Ansprechpartner für das Personal der regionalen Rettungsstellen zu Verfügung. Hierzu wurden Standardverfahren zur bildgebenden Diagnostik und Medikation erarbeitet und mit Rettungsdiensten, Notärzten und den Rettungsstellen der Kliniken in Berlin und Brandenburg abgestimmt. „Dabei ging es uns auch darum, die Kolleginnen und Kollegen weiter für eine Erkrankung zu sensibilisieren, die weit seltener, aber deshalb nicht weniger schwerwiegend ist als ein Herzinfarkt.“

(19.07.2017; Symbolfoto: Markus Brändli)[1451]

 


Rettungssanitäter: Ausbildung für Haupt- und Ehrenamt

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Symbolbild_Rettungssanitäter_BrändliBremen (rd_de) – Eine Rettungssanitäter-Ausbildung eröffnet einem derzeit gute Job-Perspektiven. Nach der Umstellung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter herrscht im Rettungsdienst vielerorts Personalnot (wir berichteten). Deshalb werden Rettungssanitäter aufgrund des Fachkräftemangels dringend gesucht. Wie aber läuft die Rettungssanitäter-Ausbildung? Die wichtigsten Punkte rund um die Ausbildung zum Rettungssanitäter für Haupt- und Ehrenamt.

Rettungssanitäter-Ausbildung: Was mache ich in diesem Beruf?

Rettungssanitäter gehören zum Rettungsdienst-Personal. Sie werden in der Notfallrettung, im Krankentransport und im Bevölkerungsschutz eingesetzt. Zusammen mit anderen Fachkräften in der Notfallrettung – wie Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Notärzten – stellen sie die medizinische Erstversorgung sicher und führen – falls erforderlich – lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Rettungssanitäter helfen mit, die Transportfähigkeit der Patienten herzustellen, und betreuen sie im Krankentransport.

Die Besetzungsvorgaben der Einsatzfahrzeuge richten sich nach dem jeweiligen Landesrettungsdienstgesetz. In der Regel werden Rettungssanitäter als Fahrer eines Rettungswagens (RTW) eingesetzt. Außerdem assistieren sie Notfallsanitätern im Einsatz und sind für die Dokumentation (Einsatzberichte und Notfallprotokolle) zuständig.

 

Ehrenamtlicher Rettungssanitäter: Welche Aufgaben habe ich im Ehrenamt?

Als ausgebildeter Rettungssanitäter kann auch in ehrenamtlichen Einheiten des Rettungsdienstes mitgearbeitet werden. Hierbei können die Aufgaben vielfältig sein:

  • Behandlung und Betreuung von Verletzten und Erkrankten
  • Planung und Vorbereitung von Einsätzen (zum Beispiel Sanitätsdienste)
  • Verstärkung / Erweiterung des öffentlichen Rettungsdienstes durch zusätzliche Kräfte
  • Regionale und überregionale Krankentransporte

 

Voraussetzungen: Wer kann Rettungssanitäter werden?

Rettungssanitäter sollte werden, wer gerne Menschen hilft, Stress aushält und keine Probleme mit unregelmäßigen Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Wochenendarbeit) hat.

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Bildungsträger legen eigene Zugangskriterien fest. In der Regel wird für die Ausbildung mindestens der Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Das Mindestalter liegt bei 17 Jahren.

 

Welche Eigenschaften sollte ich für die Ausbildung zum Rettungssanitäter mitbringen?

Bewerber sollten teamfähig und kontaktfreudig sein. Gerade im Umgang mit Patienten ist Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen gefragt. Grundsätzlich von Vorteil sind auch körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit. Für die Rettungssanitäter-Ausbildung wird ein ärztliches Attest erforderlich (nicht älter als drei Monate), das die physische und psychische Eignung für den Rettungsdienst bestätigt. Häufig wird auch die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe–Kurs verlangt.

 

Schulbildung: In welchen Schulfächern sollte ich gut sein, wenn ich Rettungssanitäter werden will?

Die klassischen Schulfächer spielen in der Rettungssanitäter-Ausbildung keine so große Rolle. Eine gute Note in Biologie ist mit Blick auf das Verständnis des menschlichen Körpers von Vorteil. Um Einsätze adäquat protokollieren zu können und die Kommunikation mit den Patienten sicherzustellen, sind fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sehr wichtig.

 

Ein Rettungsassistent beim Zwischengespräch während seiner Ausbildung. Foto: Markus BrändliAusbildungsinhalte: Wie läuft die Ausbildung zum Rettungssanitäter ab?

Rettungssanitäter besitzen im Gegensatz zu Notfallsanitätern keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist abhängig vom jeweiligen Bundesland geregelt. Die Rettungssanitäter-Ausbildung wird an Schulen der Hilfsorganisationen oder privater Anbieter (Rettungsdienstschulen) absolviert. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 520 Stunden mit schulischen und praktischen Anteilen. Sie gliedert sich in vier Teile:

  1. Die theoretische Ausbildung, die in manchen Bundesländern auch als Rettungshelfer-Kurs bezeichnet wird (160 Stunden).
  2. Das Klinik-Praktikum (160 Stunden).
  3. Das Rettungswachen-Praktikum (160 Stunden).
  4. Der Abschlusslehrgang (40 Stunden) mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.

Die Prüfung orientiert sich an den landesrechtlichen Vorgaben.

 

Ausbildungsdauer: Wie lange dauert die Rettungssanitäter-Ausbildung?

In der Vollzeitausbildung beträgt die Ausbildungsdauer zirka drei Monate, während die Teilzeitausbildung bis zu neun Monate dauern kann.

 

Ausbildungsstellen: An wen wende ich mich, um die Rettungssanitäter-Ausbildung zu absolvieren?

Wer an der Ausbildung zum Rettungssanitäter interessiert ist, sollte sich an die im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, Johanniter und Malteser) oder private Rettungsdienstschulen wenden.

Mehr zum Thema:

Rettungssanitäter: Gehalt – Was verdienen Rettungssanitäter während der Ausbildungszeit?

Für die Ausbildung wird kein Gehalt gezahlt. Dagegen können Kosten anfallen, zum Beispiel für Anmelde- und Lehrgangsgebühren sowie Fachliteratur und Arbeitsmittel. Je nach Anbieter kostet die Rettungssanitäter-Ausbildung zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Für ehrenamtliche Rettungssanitäter trägt in der Regel die Hilfsorganisation die Ausbildungskosten, sofern sich der ausgebildete Rettungssanitäter bereit erklärt, für die entsprechende Hilfsorganisation tätig zu werden.

Das Gehalt eines Rettungssanitäters liegt laut ausbildung.de zwischen 1.900 und 2.200 Euro (Brutto).

 

(Text: Ann-Christin Westphal; Quellen: ausbildung.de, Berufenet und Malteser Rettungsdienst; Symbolfotos: M. Brändli; zuletzt aktualisiert: 20.07.2017) [1259]

 

Anhänger fahren: Was es zu beachten gilt

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Anhaenger_580Bremen (rd_de) – Wer mit seinem Wagen einen Anhänger fahren bzw. einen Trailer ziehen möchte, muss einige Besonderheiten beachtet. Vor allem muss man sich mit den Gewichten und Lasten befassen und wissen, was man mit seinem Führerschein bewegen darf.

Beim Zugfahrzeug ist von der „zulässigen Gesamtmasse“ (früher: zulässiges Gesamtgewicht), von Anhänge- und Stützlast die Rede. Beim Bootstrailer kommt darüber hinaus die Achslast hinzu.

Anhänger fahren: Führerscheinklasse beachten

•    Klasse B: Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Fahrzeug Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse (Zugfahrzeug plus Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt.
•    B96: Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Kombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse bewegt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf aber 3,5 t nicht überschreiten.
•    Klasse BE: Mit dieser Klasse dürfen alle Einachsanhänger und Tandemachser bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gezogen werden.
•    Klasse 3: alle Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.

Unabhängig davon ist darauf zu achten, dass die Anhängelast des Kraftfahrzeugs nicht überschritten wird.

Anhänger fahren: Tipps für Wasserretter

Die zulässige Gesamtmasse beispielsweise eines Bootstrailers addiert sich aus dem Leergewicht (Eigengewicht) des Trailers und der Nutzlast (Bootsgewicht).

Es darf aber nicht nur das reine Bootsgewicht zugrunde gelegt werden, sondern vielmehr das Bootsgewicht im beladenen Zustand. Also beispielsweise einschließlich Motor, Batterien, Tankinhalt und Ausrüstung wie Anker, Leinen, Badeleiter und Werkzeugkasten. Alles zusammengerechnet dürfen Bootsgewicht und Ausrüstung die angegebene Nutzlast des Trailers nicht übersteigen.

Gerade das Gewicht der Ausrüstung wird häufig unterschätzt. Beim Eigengewicht des Trailers ist zu berücksichtigen, dass es auch mögliche Zusatzausrüstung wie Stützrad, Windenstand, Sliprollen, Kipprahmen oder Slipwagen umfasst. Die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse hat ernste Folgen: Die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt dann im Schadenfall nicht nur für den Bootstrailer, sondern für das gesamte Gespann.

Die Stützlast ist die vertikale Kraft, mit der das Gewicht des Trailers auf die Anhängevorrichtung – auch Kupplung genannt – des Zugfahrzeuges wirkt. Welche Stützlast maximal zulässig ist, steht in der allgemeinen Betriebserlaubnis des Trailers bzw. Anhängers.

Anhänger fahren: Vorsicht und Vorausschau erforderlich

•    Um abzubiegen, muss ein größerer Radius berücksichtigt werden.
•    Rückwärts läuft der Anhänger beim Einschlag des Zugfahrzeugs in die entgegengesetzte Richtung. Auf freier Fläche ist das schnell zu verstehen und die richtige Fahrweise zu erlernen.
•    Generell gilt für Anhänger und Trailer in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
•    Aufgrund ihrer Bauart dürfen unter bestimmten Voraussetzungen manche Anhänger und Trailer aber auch mit bis zu 100 km/h über deutsche Schnellstraßen und Autobahnen bewegt werden.

(Text: Jens Wolff, Lehrrettungsassistent, Dozent im Rettungsdienst, Verbandführer und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst; Symbolfoto: Michael Rüffer; 24.07.2017) [1499]

10 Dinge, die Sie zur Narkose bei Kindern wissen sollten

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Kindernarkose_580Bremen (rd_de) – Selbst erfahrene Anästhesisten in der Klinik sind angespannt, wenn sie eine Narkose bei Kindern durchführen müssen. Verständlich, denn die Sterblichkeit von Kindern durch eine Narkose ist weitaus höher als bei Erwachsenen. Schon die bloße Venenpunktion oder Intubation stellt oftmals eine echte Herausforderung dar.

 Narkose bei Kindern

Damit die Narkose bei Kindern an der Einsatzstelle oder zum Beispiel im Rettungswagen gelingt, hier unsere 10-Punkte-Liste:

  1. Das Kind muss mit dem Kopf achsengerecht und in Neutralstellung gelagert werden.
  2. Das Kind muss ausreichend lang präoxygeniert werden. Manchmal gelingen in dieser Phase spielerische Gespräche mit dem Kind. Der Notarzt hat Angst – das Kind und das gesamte Rettungsteam auch.
  3. Die Narkose wird eingeleitet.
  4. Bei kleinen Kindern muss in der Regel immer mit der Maske beatmet werden, auch wenn das Kind noch nicht intubiert ist. Diese Maskenbeatmung während der Narkose sollte schonend und möglichst ohne hohe Beatmungsdrucke erfolgen, um das Aspirationsrisiko klein zu halten.
  5. Wird das Kind während der Narkose bradykard, sollte zunächst kontrolliert werden, ob das Kind ausreichend mit Sauerstoff versorgt ist. Zeitgleich kann Atropin gegeben werden.
  6. Wenn die Narkose nicht tief genug ist, kann ein Stimmritzenkrampf (Stridor) oder ein Verschluss der tieferen Atemwege auftreten und die Beatmung unmöglich werden. In solchen Fällen muss die Narkose weiter vertieft werden, bis die Beatmung gut funktioniert.
  7. Nun kann intubiert werden. Der Intubationserfolg wird über die Bestimmung des Kohlendioxids in der Ausatemluft festgestellt.
  8. Trotz erfolgreicher Intubation fällt die Sauerstoffsättigung manchmal kräftig ab. Dies ist Ausdruck der geringen kindlichen Residualkapazität.
  9. Lässt sich das Kind nicht intubieren, muss es mit einem alternativen Beatmungsverfahren der Rückfallebene beatmet werden, zum Beispiel Larynxmaske oder -tubus.
  10. Die Lunge muss abgehorcht werden. Danach kann das Kind an das Beatmungsgerät angeschlossen oder von Hand mittels Beutel beatmet werden.

Noch ein Hinweis zum Schluss: Um Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden, sollten alle (Leitstelle, RTW-Team und Notarzt, Klinik) dieselbe Sprache sprechen: Von einem Neugeborenen (ca. 4 kg) spricht man zum Beispiel, wenn das Kind maximal vier Wochen alt ist. Danach ist das Kind bis zum Abschluss des ersten Lebensjahres ein Säugling (ca. 10 kg). Zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr handelt es sich um ein Kleinkind.

Kind in der Narkose. Symbolfoto: fotolia/Herjua

Kind in der Narkose. Symbolfoto: fotolia/Herjua

(Text: Dr. Gerald Bandemer, Anästhesist und Notarzt, LNA, Ärztlicher Leiter DRF-Luftrettungszentrum in Bremen; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 27.07.2017) [1555] 

Reanimation: ja oder nein?

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Shootong für RettMag , Thema Todesfeststellung, mit Gaby SchwarzBremen (rd_de) – Im Rettungsdienst stellt sich bei einer Reanimation häufig die Frage: Welchen Sinn macht die Fortführung der begonnenen Maßnahmen? Wann und unter welchen Voraussetzungen sollte eine Reanimation beendet werden?

Die Leitlinien des European Resuscitation Councils (ERC) empfehlen, dass nach Applikation einer Lyse noch eine Stunde und unterkühlte Patienten bis zur Wiedererwärmung weiter reanimiert werden sollten. Außerdem kann ein Reanimationsversuch bei über 20 Minuten persistierender Asystolie abgebrochen werden. Solange Kammerflimmern vorliegt, besteht aber prinzipiell Aussicht auf Erfolg.

Außer diesen Empfehlungen gibt es keinen definierten Zeitrahmen für die Aufrechterhaltung einer Reanimation. Es lässt sich aber sagen, dass sie abgebrochen werden kann, wenn sich innerhalb von 30 bis 40 Minuten keine Lebenszeichen wie Hustenreflex, Spontanatmung oder Herzaktionen einstellen.

Schlechte Voraussetzungen für das Überleben liegen zudem vor, wenn der Kreislaufstillstand unbeobachtet war, keine Laienreanimation erfolgte und die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes mehr als zwölf Minuten betrug.

Feststellung des Todes

Die Feststellung des Todes eines Menschen muss in Deutschland durch einen Arzt im Rahmen einer Leichenschau erfolgen. Die Rechtsgrundlage dazu ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer verankert, unterscheidet sich also in einigen Details von Land zu Land.

Die Todesfeststellung setzt voraus, dass sichere Todeszeichen vorhanden sind. Diese sind:

  • Totenflecke (Livores),
  • Totenstarre und
  • Fäulnis.
  • In manchen Bundesländern zählen nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen wie die Dekapitation ebenfalls zu den sicheren Todeszeichen.
Shootong für RettMag , Thema Todesfeststellung, mit Gaby Schwarz

Notärzte können sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken. Symbolfoto: Markus Brändli

Wird eine Reanimation nicht aufgenommen bzw. abgebrochen, sollte ein zehnminütiges Ableiten eines Nulllinien-EKG erfolgen. Damit kann eine Vita reducta relativ sicher ausgeschlossen werden. Definitive Sicherheit liegt aber erst nach Ausprägung sicherer Todeszeichen vor.

Mitunter wird dem anrückenden Notarzt durch die Leitstelle oder die bereits vor Ort befindliche Besatzung eines Rettungswagens gemeldet: „Patient verstorben, Sicherheit vor Schnelligkeit.“ Dieses Vorgehen ist problematisch, wenn noch keine – ohnehin nur von einem Arzt festzustellenden – sicheren Todeszeichen vorliegen oder beispielsweise Toten- mit Kältestarre verwechselt wird. Eine folglich unterlassene, aber eigentlich gebotene Reanimation würde dann zumindest den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach Paragraph 323c Strafgesetzbuch erfüllen.

Leichenschau

Die Veranlassung einer Leichenschau soll unverzüglich erfolgen und obliegt den Angehörigen, eventuell auch dem Haus- oder Wohnungseigentümer. Im öffentlichen Raum ist dafür in der Regel die Polizei zuständig.

Zur Durchführung der Leichenschau ist jeder approbierte Arzt berechtigt, so auch Notärzte. Sie haben außerhalb von Krankenhäusern die größte Routine bei einer Todesfeststellung, kennen jedoch im Gegensatz zu ihren niedergelassenen Kollegen meist die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht.

Notärzte können sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken, einer „abgespeckten“ Variante des Leichenschauscheins. Allerdings muss gesichert sein, dass ein weiterer (Haus-)Arzt die endgültige Leichenschau vornimmt.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt, Ltd. Notarzt Landkreis Unterallgäu; Symbolfotos: Markus Brändli; 31.07.2017)

Rettungsdienst: Patient und Gepäck korrekt sichern

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Transportsicherung-im-RTW_580Bremen (rd_de) – Ein Problem, das jeder im Rettungsdienst kennt: Wie sichere ich den Patienten korrekt? Und wohin mit dessen Gepäck? Hier die Antworten.

Die Straßenverkehrsordnung besagt in Paragraph 21a, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Beim Anschnallen des Patienten ist dabei höchste Sorgfalt geboten. Neben den Fuß-, Becken- und Brustgurten sind die oft vernachlässigten Schultergurte gerade auch vorgeschriebene Sicherheitsgurte, die angelegt werden müssen.

Transport zum Rettungsfahrzeug

Die Patientensicherung spielt im Rettungsdienst aber nicht nur im Rettungs- oder Krankenwagen eine entscheidende Rolle. Bereits beim Transport des Patienten aus der Wohnung mittels Tragestuhl oder Schaufeltrage zum Einsatzfahrzeug beginnt die Pflicht, Patienten mit entsprechenden Gurten zu sichern.

Jeder Mitarbeiter im Rettungsdienst ist deshalb angehalten, die Herstellervorgaben für die eingesetzten Medizinprodukte zu kennen und einzuhalten. Hierzu gehören auch Patiententrage und -tragestuhl. Wird bei der Sicherung der Patienten von den Herstellervorgaben abgewichen, kann dies schon als grob fahrlässig gewertet werden.

Zwar sind Rettungsdienst-Mitarbeiter normalerweise nach den Grundsätzen der Amtshaftung von Schadensersatzansprüchen befreit. Dies gilt aber nicht, wenn sie grob fahrlässig handeln.

Dieser Umstand gilt umso mehr beim Transport von Kindern. Es empfiehlt sich deshalb immer, junge Patienten mit speziellen Kinderrückhaltesystemen zu sichern.

Wer trägt die Verantwortung?

Patientensicherung-auf-Trage_580Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass die Patienten bei Fahrtbeginn ordnungsgemäß gesichert sind. Hier hat der Rettungsdienst-Mitarbeiter schon aus seinem Obhutsverhältnis heraus eine Garantenpflicht. Darüber zu wachen, dass der Patient auch während des Transports weiterhin angeschnallt bleibt, ist im Patientenraum die Aufgabe des betreuenden Rettungssanitäters bzw. Notfallsanitäters.

Und wie steht es mit einer Anschnallpflicht für das Rettungsfachpersonal? Für den Fahrer von Krankenkraftwagen besteht jederzeit die Pflicht, die Sicherheitsgurte anzulegen, auch bei Inanspruchnahme von Sonderrechten (Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung). Dasselbe gilt grundsätzlich auch für alle Personen im Patientenraum, also Rettungsassistent, Notarzt und Praktikant. Lediglich für erforderliche Behandlungen des Patienten während der Fahrt sieht die Straßenverkehrsordnung eine Ausnahme vor (Paragraph 21a Abs.1 Nr. 5).

Wie viele Personen dürfen mitfahren?

Darüber hinaus hat der Fahrer auch über die Zahl von Mitfahrern zu wachen. Die Mitfahrt ist nur so vielen Personen zu gestatten, wie im Krankenkraftwagen zugelassene Sitzplätze vorhanden sind. Stehen also nur drei, mit Sicherheitsgurten versehene Patientenbegleitsitze zur Verfügung, dürfen auch nur drei betreuende Personen im Patientenraum mitfahren. Stehplätze sind im Rettungs- und Krankenwagen nicht vorgesehen. Insofern liegt die korrekte Transportsicherung der Patienten im eigenen Interesse (nicht nur) des Fahrers.

Airline-Schine-im-RTW_580Sicherung des Patientengepäcks

Grundsätzlich müssen auch Koffer, Tüten und Taschen, Kartons, Rollstühle, Gehhilfen oder Heimbeatmungsgeräte während des Transports im Rettungsfahrzeug sicher verstaut werden. Andernfalls können sie bei einem Unfall zum tödlichen Geschoss werden. Deshalb gibt es mittlerweile zugelassene Gestelle für Heimbeatmungsgeräte, die auf eine Patiententrage aufgesetzt werden können.

Und das restliche Gepäck? Kann es nicht gesichert werden, darf es nicht mitgenommen werden. Deswegen sind einige Rettungsdienste dazu übergegangen, im Patientenraum Gurte, Ösen und/oder Airline-Schienen einzubauen, an denen sich Koffer und Taschen sicher fixieren lassen. Andere Rettungsdienste haben eine Art Gepäckfach in ihren Fahrzeugen eingerichtet. Um den dafür notwendigen Platz zur Verfügung zu haben, dürften aber entsprechend groß dimensionierte Fahrgestelle erforderlich sein – die im Krankentransport nicht die Regel sind.

Den Patientenkoffer ans Fußende des Tragentischs auf den Boden zu stellen oder die Tasche an den Holm der Trage zu hängen, ist jedenfalls keine zugelassene Lösung. Abgesehen davon, dass sich das Gepäck bei einem Unfall „selbstständig“ macht, versperrt es auch wichtige Lauf- und Rettungswege im Fahrzeug. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um schwere, scharfe oder spitze Gegenstände handelt.

Stehen die genannten Möglichkeiten zur Sicherung von Patientengepäck nicht zur Verfügung, muss es entweder von Angehörigen des Patienten oder zum Beispiel mit einem Taxi nachgeliefert werden.

(Text: Bernd Spengler, Rechtsanwalt und Rettungssanitäter; Johannes Treutlein, Rechtsanwalt und Rettungssanitäter; Jens Wolff, Lehrrettungsassistent; Symbolfotos: Markus Brändli; 02.02.2017) [1577]

Kinder besuchen den Rettungsdienst: So wird’s ein Erfolg

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RDESNT Rewa Kirchheim Kazi PR-Arbeit ÖffentlichkeitsarbeitBremen (rd_de) – Rettungswagen haben auf viele Kinder eine faszinierende Wirkung. Die Mischung aus Neugierde und heimlicher Furcht führt dazu, dass sie sich von den „schnellen roten Autos mit dem Blaulicht“ angezogen fühlen. Kein Wunder, dass bei Kindern ein Besuch der örtlichen Rettungswache äußerst beliebt ist. Der bevorstehende Besuch junger Gäste konfrontiert die Verantwortlichen des Rettungsdienstes allerdings mit der Frage: Was, um Himmels willen, können wir den Kindern zeigen?

 

Welche Ziele verfolgt der Wachenbesuch?

Zunächst gilt es, sich zu fragen, was mit dem Besuch der Rettungswache bezweckt werden soll. Klar, die Kinder finden das Thema „spannend“ und möchten gerne mal „gefahrlos“ einen Rettungswagen von innen sehen.

Aus Sicht Erwachsener dürfte die Notfallpädagogik die wichtigere Rolle spielen. Die Kinder sollen unverkrampft an das Thema „Erste Hilfe“ herangeführt werden. Sie können sich bei solch einem Besuch mit dem Rettungsdienst vertraut machen, und man kann ihnen spielerisch die möglicherweise vorhandene Berührungsangst nehmen. Darüber hinaus gelingt es einem vielleicht, „Helfer von Morgen“ zu gewinnen und – je nach Alter – zur Gründung bzw. Mitarbeit in einem Schulsanitätsdienst zu motivieren. In jedem Fall bietet sich die Chance, sie schon frühzeitig für soziale Verantwortung zu sensibilisieren.

Vorbereitung, die sich lohnt

Ohne etwas Vorbereitung wird der Besuch einer Kindergartengruppe oder Schulklasse auf der Rettungswache kaum zum Highlight werden. Insofern ist etwas Planung erforderlich. Steht das Programm aber erst mal, lässt sich bei weiteren Besuchen anderer Kindergruppen darauf zurückgreifen.

Erfahrungsgemäß ist von einer Besuchsdauer auszugehen, die zwei bis drei Stunden beträgt. Der Rettungsdienst- oder Wachenleiter muss zwei Mitarbeiter bestimmen, die sich um die Gäste kümmern sollen – es sei denn, er übernimmt diese Aufgabe selbst. Die „Gästeführer“ sollten sich freiwillig zur Verfügung stellen und nicht nur Spaß, sondern auch etwas Erfahrung im Umgang mit Kindern haben. Je nach Konstellation kann es sinnvoll und hilfreich sein, Mitglieder der eigenen Jugendabteilung (zum Beispiel Jugendrotkreuz oder Malteser-Jugend) hinzuzuziehen.

Zu unterscheiden ist, von wem die Initiative für den Besuch ausgeht. Eine Hilfsorganisation oder ein privater Rettungsdienst hat die Möglichkeit, den Wachenbesuch im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses für Kinder oder als Aktion anlässlich des Sommerferienprogramms durchzuführen. Schulen oder Kindergärten können den Ausflug zur örtlichen Rettungswache ins Auge fassen, wenn sie das Thema „Erste Hilfe“ im Unterricht behandeln. In jedem Fall ist es wichtig, dass den Kindern zuvor altersgemäß in Theorie und Praxis die Erste Hilfe vermittelt wurde – sie also nicht gänzlich unvorbereitet zum Rettungsdienstbesuch aufbrechen.

Sollte ein Besuch der Wache nicht möglich sein, sich der Rettungsdienst aber dennoch den jüngsten Bürgern der Gemeinde gerne vorstellen wollen, besteht eventuell die Möglichkeit einer Kooperation. Sowohl Krankenhäuser als auch Feuerwehren empfangen immer wieder Kindergruppen, um ihnen ihre Räumlichkeiten und Geräte vorzustellen. In diesem Rahmen könnte sich der Rettungsdienst „einklinken“ und den Programmpunkt „Vorstellung eines Rettungswagens“ beisteuern.

Ablauf auf der Rettungswache

Kommt die Kindergruppe zur Rettungswache, steht als erster Programmpunkt die Begrüßung an. Man kann sich hierfür zum Beispiel im Unterrichtsraum der Wache in einem Stuhlkreis zusammensetzen. Um das Eis zu brechen, bietet es sich an, den Kindern Fragen zu stellen und sie erzählen zu lassen:

•    Was wisst ihr über den Rettungsdienst?
•    Habt ihr schon einmal Einsätze zum Beispiel in der Schule oder in der Familie erlebt?
•    Ist vielleicht einer von euch selbst schon einmal mit einem „Krankenwagen“ ins Krankenhaus gebracht worden? Wie war das für dich?

Der anschließende theoretische Teil – also zum Beispiel die Beschreibung des Zuständigkeitsgebietes und die unterschiedlichen Rettungsmittel – müssen dem Alter der Kinder angemessen erfolgen. Andernfalls droht schnell die Gefahr einer „Abstrafung“ in Form von Unruhe. Bei Kindern im Alter zwischen vier und sieben Jahren können zum Beispiel Modell- oder Spielzeugautos genutzt werden; zwischen acht und 16 Jahren darf es etwas abstrakter sein, beispielsweise in Form von Karten oder Bildern.

Nach der Begrüßungsrunde folgt die Kurzvorstellung der Rettungswache. Nicht alle Räume werden für Kinder „spannend“ sein. Lohnenswert sind aber unter anderem der Desinfektionsraum, das Materiallager und – sofern vorhanden – Vitrinen mit alten/historischen Rettungs- oder Funkgeräten. Den Abschluss des Rundgangs bildet die Fahrzeughalle. Hier wird ein Rettungswagen, der während der Zeit des Besuchs außer Dienst ist, als Vorführmodell herangezogen. Soweit möglich, kann dabei kurz auf die Unterschiede zu den anderen Einsatzfahrzeugen in der Halle hingewiesen werden.

Überraschend viele Ausrüstungsgegenstände in einem Rettungswagen lassen sich nutzen, um Kindern zu verdeutlichen, dass ein Großteil der Maßnahmen ohne Schmerzen durchgeführt wird:

•    EKG aufkleben lassen und ableiten,
•    auf der Trage festschnallen,
•    auf eine Vakuummatratze legen und von den anderen Kindern die Luft absaugen lassen,
•    ein Pulsoxymeter oder eine HWS-Schiene anlegen,
•    den Herzschlag mit einem Stethoskop hören.

Um die Arbeit des Rettungsdienstes kindgerecht vorzustellen, kann auf dem Gelände der Wache ein Einsatz simuliert werden. Dabei sollte ein harmloses Szenario gewählt werden, in das Kinder selbst geraten können, zum Beispiel der Sturz mit einem Fahrrad. Dieser Notfall kann mit den Kindern zusammen durchgespielt werden. Die jungen Besucher lernen dabei

•    wie sie am Telefon einen Notruf absetzen,
•    wie sie einen Erwachsenen zu Hilfe holen können,
•    wie sie das verletzte Kind betreuen können, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Je nachdem, wie die Leitstelle eingebunden werden kann, ist zum Beispiel auch die probeweise Auslösung eines Funkmelders denkbar.

Kinder besuchen Rettungswache_2_580

In allen Fällen sollten die Kinder die ihnen an die Hand gegebenen Geräte selbst ausprobieren dürfen. Symbolfoto: Michael Rüffer

Die Versorgung des Patienten können die Kinder unter Anleitung durchführen. Sie wenden dabei ihre zuvor im Kindergarten oder in der Schule erlernten Kenntnisse praktisch an. Größeren Kindern kann man anbieten, sich Wunden zu schminken und diese anschließend zu verbinden. Für kleinere Kinder (vier bis sieben Jahre) kann stattdessen ein „Teddy-Krankenhaus“ eingerichtet werden. Hier können die Kinder ihre von zuhause mitgebrachten Kuscheltiere oder Puppen selbst behandeln. In allen Fällen sollten die Kinder die ihnen an die Hand gegebenen Geräte selbst ausprobieren dürfen. Das baut ebenfalls Berührungsängste ab und ermutigt sie, anderen zu helfen.

Nicht vergessen: Feedback der Kinder

Nach zwei bis drei Stunden wird sich der Wachenbesuch dem Ende zuneigen. Zeit, die Kinder zu fragen, wie ihnen ihr Besuch gefallen hat. So lässt sich heraushören, wie das Programm unter Umständen vor der nächsten Gruppe nachjustiert werden muss. Die „Feedbackrunde“ kann bei Saft, Keksen und eventuell Eis stattfinden. Und ein Gruppenfoto vor dem Rettungswagen sowie eventuell ein Souvenir aus dem Marketingfundus der Hilfsorganisation (Pixi-Buch, Cap oder Ähnliches) werden dazu beitragen, dass die begeisterten Erzählungen der Kinder ihre Eltern daran erinnern, wie lange deren letzter Erste-Hilfe-Kurs schon zurückliegt.

(Text: Lars Schmitz-Eggen, Rettungsassistent, Chefredakteur Rettungs-Magazin und www.rettungsdienst.de; Symbolfotos: Markus Brändli und Michael Rüffer; 05.01.2017) [1603]

Anamnese: Rezeptfreie Medikamente nicht vergessen!

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Rezeptfreie Medikamente_580Bremen (rd_de) – Wer sich das Angebot von Internetapotheken anschaut, findet eine breite Palette an rezeptfreien Medikamenten. Zu den frei verkäuflichen Präparaten gehören zum Beispiel auch Blutdrucksenker sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel. Die angebotene Beratung beim Kauf wird vielfach nicht wahrgenommen. Zeigen sich Inkompatibilitäten oder gefährliche Nebenwirkungen, tritt der Rettungsdienst auf den Plan.

Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter lernen, Patienten grundsätzlich nach dem ABCDE-Schema zu beurteilen und zu behandeln. Hierzu gehört auch eine Kurzanamnese gemäß der SAMPLER-Regel. Das „M“ steht dabei für die Frage nach der Medikation. Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • Dauermedikation,
  • Bedarfsmedikamenten und
  • vorübergehender Medikation.

Wichtig ist, dass sich der Rettungsdienst nicht nur nach Medikamenten erkundigt, die von einem Arzt verschrieben worden sind. Rezeptfreie Medikamente dürfen nicht vergessen werden! Grundsätzlich gilt: Rezeptfreie Medikamente können – genauso wie rezeptpflichtige Präparate – einen Hinweis auf die Erkrankung bzw. das aktuelle gesundheitliche Problem des Patienten geben.

Weiterhin sollte auch nach Nahrungsergänzungsmitteln, rezeptfreien Getränken und Tees gefragt werden. Deren Inhaltstoffe können zu Inkompatibilitäten mit anderen, vom Patienten eingenommenen Wirkstoffen führen. Sie können aber auch der Auslöser für anaphylaktische Reaktionen sein.

Rezeptfreie Medikamente: Gefahr für Kinder

Nicht immer erhalten Kinder die Medikamente, die für sie geeignet sind. Dies gilt sowohl für rezeptpflichtige als auch für rezeptfreie Medikamente. Mögliche Folgen sind Intoxikationen.

Bei den meisten Vergiftungen im Kindesalter handelt es sich um Unfälle. Medikamente stellen hierbei die zweithäufigste Vergiftungsursache im Kindesalter dar. Medikamente, die normalerweise für einen Erwachsenen verschrieben wurden, sind dann zur Behandlung von kindlichen Beschwerden eingesetzt worden. Deshalb sollte bei der Anamnese-Erhebung immer danach gefragt werden, ob das verabreichte Medikament für den betreffenden Patienten (hier: das Kind) verordnet wurde.

Diphenhydramin, Dimenhydrinat und Doxylamin sind auch in rezeptfreien Medikamenten für Kinder enthalten. Diese Präparate werden als Schlafmittel, Antiemetika oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen als Husten- oder Erkältungsmittel eingesetzt. Die Präparate tragen so harmlose Namen wie „Halbmond“ oder „Sediat“. Doxylamin befindet sich zum Beispiel auch in dem Erkältungssirup „Wick MediNait“.

Neben der antihistaminischen und antiallergischen Wirkung kommt es durch diese Wirkstoffe zu zentralnervösen und anticholinergen Effekten. Die allergische Symptomatik wird durch die Blockade der peripheren Histamin-1-Rezeptoren hervorgerufen. Über eine Blockade der zerebralen Histamin-1-Rezeptoren kommt es möglicherweise zu zentralvenösen Symptomen. In therapeutischer Dosierung tritt bereits eine über 24 Stunden anhaltende Sedierung ein. Diese führt bei älteren Kindern unter anderem zu Benommenheit. Leichte Vergiftungen äußern sich in Form von:

  • Desorientiertheit,
  • Angst,
  • Halluzinationen,
  • weiten Pupillen,
  • Schwindel,
  • Muskelzittern,
  • leichter Tachykardie,
  • leichter Hypertension und
  • erhöhter Temperatur.

Bei einer schweren Vergiftung kommt es zu Bewusstseinsveränderungen bis hin zum Koma, Krampfanfällen, Blutdruckabfall oder -anstieg, Herzrhythmusstörungen, einer respiratorischen Insuffizienz und womöglich Atemstillstand.

(Text: Thomas Semmel, Dozent im Rettungsdienst, ERC Educator und ALS-Instruktor; Symbolfoto: ABDA; zuletzt aktualisiert: 07.08.2017) [1660]


Schmerzpflaster: Risiko einer Intoxikation

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ABDA-Arzneimittelpflaster_500Bremen (rd_de) – Schmerzpflaster können Wirkstoffe wie Fentanyl beinhalten. Werden sie unsachgemäß angewandt, besteht die Gefahr einer Opiat-Intoxikation. Der Rettungsdienst erfährt von dem Pflaster zum Teil erst im Rahmen der Untersuchung des Patienten.

Schmerzpflaster: Risiko einer Intoxikation

Neben oraler, subkutaner, intramuskulärer und intravenöser Opiat-Applikation findet die transdermale Anwendung als Schmerzpflaster immer häufiger Anwendung. Transdermales Fentanyl (Durogesic) ist seit 1995, Buprenorphin (Temgesic, Transtec) seit 2001 in Deutschland zugelassen. Die Pflaster enthalten eine große Menge an Substanz, die bei korrekter Anwendung über mehrere Tage abgegeben wird.

Bei Schmerzpflastern ist es wichtig, den Patienten vorab genau über die Handhabung aufzuklären: In der Literatur ist ein Fall beschrieben, bei dem sich ein Patient insgesamt fünf (!) Fentanyl-Pflaster auf die jeweils schmerzenden Körperregionen geklebt hatte.

Was einige Patienten nicht bedenken: Durch Zerschneiden derartiger Pflaster (Anpassung der Dosis) wird die Diffusionsmembran der Pflaster zerstört. Die Folge ist eine unkontrollierte Resorption mit entsprechender Intoxikationsgefahr.

Auch ein spontaner Gebrauch dieser Pflaster durch Partner des Patienten – Motto: „Mir hilft es auch…“ – führte in der Vergangenheit schon zu Intoxikationen. Ein weiterer Fallbericht beschreibt die nächtliche Translokation eines Opiatpflasters vom Patienten auf den im selben Bett liegenden Partner.

Opiat-Intoxikation: Zeichen erkennen

Eine Opiat-Intoxikation führt letztlich zu einer vitalen Gefährdung durch…

•    …Atemdepression bis zum Atemstillstand,
•    …Aspiration und
•    …Hypothermie.

Die Therapie im Rettungsdienst besteht folglich aus:

•    Sicherung der Oxygenierung (Maskenbeatmung),
•    Sicherung der Atemwege (Intubation) und
•    Antagonisierung der Opiat-Wirkung mit Naloxon.

Opiate: Was ist das?

Opiate sind natürliche und synthetisch hergestellte Substanzen, die vor allem eine starke Analgesie bewirken. Deshalb werden sie nicht zuletzt im Rettungsdienst bzw. in der Notfallmedizin eingesetzt.

Opiate haben aber auch einen sedierenden, angstlösenden, euphorisierenden und hustenstillenden Effekt. Ferner bewirken sie Miosis, Obstipation, Erbrechen, Bradykardie und Atemdepression. Je nach Dosis liegt mitunter eine so genannte Kommandoatmung vor.

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommen Opiate unterschiedlicher Potenz bei Schmerzen, die mit nichtsteroidalen Medikamenten nicht mehr beherrschbar sind, zum Einsatz.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt; Symbolfoto: ABDA 2014; zuletzt aktualisiert am 10.08.2017) [1691]

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Sanitätsdienst: 5 Alternativen zur Fußstreife

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Sanis auf Inline-Skates_580Bremen (rd_de) – Der durchschnittliche Sanitätsdienst besteht in der Regel aus Warten. Von Zeit zu Zeit wird der Notfallrucksack oder das Paramedic Bag geschultert, weil es auf Streife geht. Das kann dann einen mehr oder weniger langen Fußmarsch bedeuten. Bei großräumigen Veranstaltungen wird der Einsatzleiter seine Kräfte von Anfang an dezentral postieren – wohlwissend, dass er damit seinen Mitarbeiter-Pool in der zentralen Sanitätsstation ausdünnt. Dass es Alternativen zur traditionellen Fußstreife gibt, zeigen wir hier.

Ein Problem der besonderen Art ergibt sich, wenn die Veranstaltung nicht an einem Standort stattfindet, sondern sich räumlich verändert. Radrennen, Inline-Skate-Events und Laufveranstaltungen jeder Art sind hierfür typische Beispiele. Dann muss der Sanitätsdienst zusehen, wie er schritthalten kann.

Motorradstreife1. Motorräder

Motorräder sind schnell und wendig. Sie verfügen über eine hohe Zuladungsmöglichkeit. Im Fußgängerbereichen kommen sie vergleichsweise gut voran. Und zudem erfordern sie vom Helfer, der mit dem Motorrad unterwegs ist, einen geringen Grad an Fitness.

Gerade bei Lauf- und Radveranstaltungen, die zum Teil durch stille Parks und einsame Waldgebiete führen, erscheinen Motorräder aber oftmals als zu laut. Außerdem dürften sich einige Teilnehmer durch die Abgase belästigt fühlen.

2. E-Bikes/Pedelecs

Bei Pedelecs wird die Motorunterstützung nur bei Tretbewegungen freigegeben. Sie dürfen bis zu 25 km/h schnell sein. In der EU gelten sie als Fahrräder und sind dadurch zulassungsfrei. Im Gegensatz dazu wird beim E-Bike ähnlich wie beispielsweise beim Mofa die Motorleistung ausschließlich über einen Drehgriff geregelt.

Als „Light-Version“ zu Motorrädern können Fahrräder mit Elektromotor – so genannte E-Bikes oder Pedelecs – gesehen werden. Auch sie sind wendig, noch dazu schmal und gut im direkten Umfeld von Fußgängern einsetzbar. Zudem sind sie relativ schnell und setzen vom Helfer kaum Zusatzqualifikation voraus.

Nachteile dieser Gefährte: Ganz ohne Einweisung in die Technik geht’s nicht. Die Zulademöglichkeiten sind deutlich geringer als bei einem Motorrad, und sie sind nur bedingt geländegängig. Fällt die Wahl auf ein E-Bike, sind Führerschein und Zulassung erforderlich.

Fahrradstreife_5803. Fahrräder

Fahrräder im Rahmen eines Sanitätsdienstes einzusetzen, ist nun keine ganz neue Idee. Das heißt aber nicht, dass jeder Einsatzleiter diese Möglichkeit der Fortbewegung für seine Sanitätskräfte im Blick hat. Dabei weisen Fahrräder einige Vorteile auf: günstig in der Anschaffung und im Unterhalt, emissionsfrei, kaum Schutzausrüstung erforderlich, wendig und schmal.

Womit Fahrräder im Sanitätsdienst freilich nicht dienen können: Im wirklich dichten Gedränge kommen Fahrradstreifen kaum voran; die Mitnahmemöglichkeit von Ausrüstungsteilen ist sehr eingeschränkt; die Fahrer sollten leidlich fit sein; in der Regel sind die Räder nur mäßig fürs Gelände geeignet. Und die Diebstahlgefahr sollte auch nicht außer Acht gelassen werden.

Sanis mit Segway4. Segways

Ein Aspekt, der im Rettungs- und Sanitätsdienst eine größere Rolle spielt, ist der Aufmerksamkeitsfaktor. Und der dürfte einem mit dem Segway als Fortbewegungsmittel gesichert sein. Die einachsigen, motorbetriebenen Gefährte wurden bereits bei einigen Sanitätsdiensten eingesetzt und konnten offenbar – unter den jeweiligen individuellen Bedingungen – überzeugen.

Segways sind überraschend schnell, erfordern kaum Schutzausrüstung und keine Fitness von den Einsatzkräften. Zudem bieten sie ausreichend Platz, um notfallmedizinisches Equipment unterzubringen.

Doch auch diese Einachser weisen Nachteile auf. Insgesamt sind sie teuer – sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt; Geländegängigkeit ist kaum vorhanden, und ohne intensive Einweisung sollte keiner unbegleitet auf ein Segway steigen.

Reiterstaffel_5805. Pferde

Mit Pferden zum Sanitätsdienst? Warum nicht, wenn die Möglichkeit besteht! Ein normales Pferd erreicht locker 30 km/h im Galopp. Geländegängigkeit steht zudem außer Frage. Und bedingt können Sanitäter hoch zu Ross auch im Fußgängerbereich eingesetzt werden.

Unabdingbar sind allerdings neben hohem reiterlichem Können eine große Stressresistenz bei Ross und Reiter. Zudem ist die Verletzungsgefahr nicht zu unterschätzen. Ohne ausreichende Fitness wird diese Fortbewegungsmöglichkeit nicht infrage kommen. Und die Möglichkeiten, Equipment mitzunehmen, sind eingeschränkt.

Fazit

Es gibt durchaus Alternativen zur klassischen Fußstreife. Je nach Veranstaltung und Örtlichkeit, haben diese alternativen Fortbewegungsmittel unschlagbare Vorteile. Sie sind zum Teil deutlich schneller, können unter Umständen mehr an Ausrüstung mitnehmen und besitzen womöglich einen hohen/höheren Aufmerksamkeitsfaktor.

Doch auch Fußstreifen bieten Vorzüge, die kein Motorrad oder Segway erreicht: Sanitäter per Pedes können auch in der dichtesten Menschenmenge eingesetzt werden. Bei Distanzen bis zu zirka 500 Metern sind sie immens schnell vor Ort. Und je nach körperlicher Konstitution können sich Geländegängigkeit sowie „Materialzuladung“ durchaus sehen lassen. Und nicht zuletzt stellen sie die einzige Möglichkeit der hier genannten Alternativen dar, um einen Patienten über eine begrenzte Strecke fortzubewegen.

(Text: Helmut Stark, Rettungsassistent, Einsatzleiter Rettungsdienst, freier Journalist; 14.08.2017) [1717]

10 Tipps für Fortbildungen im Rettungsdienst

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Fortbildung_580Bremen (rd_de) – Fortbildungen im Rettungsdienst erinnern oft eher an ein trauriges Laienschauspiel als an eine zeitgemäße Trainingsveranstaltung. Woran liegt’s? Hier 10 Tipps, wie aus öder Pflicht eine interessante Kür werden kann.

1. Atmosphäre

Es kann keine produktive Lernatmosphäre geschaffen werden, wenn sich 40 Leute in einen kleinen Besprechungsraum zwängen. Das heißt, die Teilnehmeranzahl muss vorher bekannt sein, der Raum mit ausreichend Stühlen bereitgestellt werden. Kaffee und Wasser sind einfache Mittel, dass es mit der Zwischenmenschlichkeit klappt. Wer daran spart, sorgt schon am Anfang für Unmut.

2. Auftreten

Kennen sich der Dozent und die Kursteilnehmer persönlich, kann das ein Vorteil sein, wird aber oft zum Nachteil. Der Dozent muss seine Rolle neu definieren und behaupten. Er sollte souverän auftreten, aber zu Fehlern stehen. Tritt er hingegen zu herrschaftlich auf, wird die Gruppe motiviert, Fehler zu suchen. Die Fortbildung gerät dann schnell zu einem Machtkampf.

Bild1_eDossier2017_UebungenRettungsdienst: Übungen richtig planen, durchführen, auswertenjetzt als eDossier hier herunterladen!

 

3. Dozent

Der Dozent muss für seine Sache brennen, aber auch den Blickwinkel der Kollegen verstehen. Klassische Fehler des Dozenten sind, sich mit den Teilnehmern zu verbünden oder die oberflächliche „Kein Bock“-Mentalität zu bestätigen. Dies geschieht zum Beispiel, wenn der Dozent einräumt, eigentlich auch keinen Sinn in dieser oder jener Maßnahme zu sehen.

4. Geschäftsleitung

Der Impuls, die Struktur der Fortbildungen im eigenen Haus zu verbessern, muss in der Hierarchie von oben kommen und ehrlich sein. Aber: Pseudo-Initiativen mit dem Ziel, eine moderne Außendarstellung hinzubekommen, werden von den Mitarbeitern schnell durchschaut und dürften scheitern. Kommen Veränderungsinitiativen aus Reihen der Rettungskräfte, sollten diese ernsthaft geprüft und nicht mit klassischen Gewohnheitsargumenten („das haben wir noch nie gemacht…“) abgeräumt werden.

5. Methodik

Der Versuch, mit Moderationskärtchen im Sitzkreis zu arbeiten, führt im Rettungsdienst erfahrungsgemäß nicht zum Ziel. Dieser sehr moderative und pädagogische Ansatz ist bei dieser Zielgruppe selten erfolgreich. Dazu gehört auch die mentale Gängelung in Form von angedrohten Prüfungen für irgendwelche Rezertifizierungen.

6. Motivation

Der größte Fehler des Dozenten ist es, die Kollegen belehren und dominieren zu wollen. Dem Dozenten muss es klar sein, dass er im Normalfall auf eine unmotivierte Gruppe stoßen wird. Er darf dann aber nicht der Versuchung verfallen, das Verhalten der Teilnehmer zu spiegeln oder zu versuchen, dominant den Stoff durchzuprügeln.

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7. Organisation

Besonders in Zeiten des größer werdenden Personalmangels kann die hausinterne Fortbildung zu einem Aushängeschild des Rettungsdienstes werden. Das kann auf gute Fachkräfte attraktiv wirken. Voraussetzung: Die Fortbildung ist gut organisiert. Wenn aber der Ausbildungsleiter immer zu spät kommt und im Thema nicht sattelfest ist, der Beamer wieder mal nicht funktioniert und der Patientensimulator in Reparatur ist, werden alle froh sein, wenn nach zwei Stunden Schluss ist.

8. Teilnehmer

Die Motivation der Teilnehmer darf nicht die Aussicht auf das Nichtbestehen einer Rezertifizierung sein. Vielmehr muss der Dozent die einzelnen Persönlichkeiten der Gruppe erspüren: Wen gilt es zu motivieren? Wer muss in seiner Motivation gefördert und eingebunden werden? Wer ist gut in Theorie, wer in der Praxis? Wer ist ein Vorbild für andere Kollegen? Wen muss man in seiner Destruktivität ausbremsen und versuchen, seine Interessen zu treffen, um ihn damit „umzudrehen“?

9. Themen

Generell sollte bei der Auswahl der Themen auf die Verwertbarkeit im praktischen Alltag der Kollegen geachtet werden. Hier muss der Dozent seine eigenen Vorlieben hinter den thematischen Gesamterfolg der Fortbildung zurückstellen. Praxisnahe Elemente zu nutzen, ist besonders bei destruktiven Kollegen oft erfolgversprechend.

10. Ziele

Die Einheitlichkeit von Auftreten, Sprachregelungen und Lehraussagen sind Schlüsselfaktoren für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz bei den Teilnehmern. Deshalb muss neben der materiellen und personellen Ausstattung klar definiert werden, was erreicht werden soll, welche inhaltlichen Ziele verfolgt werden und wie das Personal angesprochen wird. Denn die motiviertesten Teilnehmer bringen nichts, wenn das Dozententeam gelangweilt und visionslos ist.

(Text: Jan C. Behmann, freier Journalist, Lehrrettungsassistent; Symbolfoto: Markus Brändli; 16.02.2017) [1730]

Port-Systeme und wie Retter sie nutzen können

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Portkatheter_580Bremen (rd_de) – Mitarbeiter im Rettungsdienst sehen sich gelegentlich mit Patienten konfrontiert, die ein Port-System besitzen. Solche Systeme werden immer dann implantiert, wenn abzusehen ist, dass ein Patient aufgrund seiner Erkrankung häufiger einen venösen Zugang benötigen wird. Werden ein paar Besonderheiten berücksichtigt, kann auch der Rettungsdienst das Port-System in einer Notfallsituation nutzen.

Die Verweildauer eines peripher-venösen Zugangs, wie er im Rettungsdienst Standard ist, beträgt maximal 72 Stunden. Wird der Zugang länger benötigt, bietet sich ein venöses, subkutan implantiertes Port-System an. Es dient als zuverlässiger und dauerhafter Zugang zum zentralvenösen Gefäßsystem. Das Portsystem besteht aus einem Port-Körper mit einer oder zwei voneinander unabhängigen Kammern. Jede Portkammer verfügt über einen röntgendichten Katheter und ein selbstverschließendes Septum. Über das Portsystem können unter anderem Medikamente in die Venen verabreicht und Blut entnommen werden.

Port-Katheter: 10 Tipps für den Rettungsdienst

Soll der Port im Rahmen der rettungsdienstlichen Versorgung eingesetzt werden, sind folgende Details zu beachten:

  • Für eine Port-Punktion dürfen nur Spezialnadeln mit „Löffelschliff“ verwendet werden. Alle anderen Nadeln würden die Silikon-Membran beschädigen.
  • Portnadeln gibt es in verschiedenen Stärken und Längen. Der Rettungsdienst hat sie in der Regel nicht an Bord. Oftmals besitzen jedoch die Patienten einen kleinen Vorrat an derartigen Nadeln.
  • Vor der Punktion muss die Punktionsstelle desinfiziert und der Katheterverlauf inspiziert werden. Scheint das System undicht zu sein oder gibt es Hinweise auf eine Entzündung an der Punktionsstelle, darf nicht punktiert werden.
  • Der Patient sollte für die Punktion eine bequeme Position einnehmen. Der Oberkörper ist möglichst flach zu lagern.
  • Auf aseptische Bedingungen achten. Das heißt zum Beispiel, die Punktionsstelle vor dem Eingriff desinfizieren und sterile Handschuhe tragen.
  • Um die Punktion durchzuführen, das Portgehäuse zwischen Daumen und Zeigefinger fixieren. Es bildet sich eine Wölbung, in deren Zentrum die zu punktierende Membran liegt. Der Patient sollte tief einatmen und die Luft anhalten. Dadurch wird der Brustkorb stabilisiert.
  • Portnadel mit 0,9% NaCl-Lösung entlüften, rechtwinklig zur Membran einführen und langsam vorschieben. Auf Widerstand achten! Bei zu starkem Druck kann die Spitze der Portnadel verbiegen und die Membran beschädigt werden.
  • NaCl und Heparin in der Kammer sowie im Schlauch müssen mit einer 10-ml-Spritze (nicht kleiner, sonst wird der Druck zu groß!) abgesogen werden. Andernfalls gelingt mögliches Heparin in den Körperkreislauf.
  • Nach der Punktion die Nadel bis zur Klinikübergabe im Port belassen. Wird sie gezogen, muss das System mit NaCl gespült werden.
  • Auf mögliche Komplikationen bei der Behandlung achten. Druckstellen, lokale Infektionen, Paravasate oder eine Okklusion sind denkbar. Entsprechende Beobachtungen bei der Klinikübergabe dem Arzt mitteilen.

(Text: Dr. Ingo Blank, Chirurg und Leitender Notarzt; Symbolfoto: Markus Brändli; 17.02.2017) [1738]

Naloxon: Wirkung in Sekundenschnelle

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Naloxon-Ampulle_580Bremen (rd_de) – Die Ursachen einer Opiat-Intoxikation sind vielfältig. Vor allem in Großstädten wird der Rettungsdienst häufig mit Drogenintoxikationen konfrontiert. Wird eine vigilanzgeminderte Person (GCS < 12) aufgefunden, bei der zusätzlich Miosis, Bradypnoe oder Hinweise auf einen Drogenkonsum vorliegen, kann die Diagnose „Opiat-Intoxikation“ mit relativ hoher Sensitivität gestellt werden.

In der Regel wird dann Naloxon als kompetitiver Opiat-Antagonist appliziert. Das heißt, er besetzt und blockiert Opiat-Rezeptoren, an die dann keine Opiate mehr binden und einen Effekt auslösen können. Naloxon hebt damit zentralnervöse Dämpfungszustände vollständig oder teilweise auf, die durch natürliche und synthetische Opiate verursacht wurden.

Naloxon: Indikationen für den Rettungsdienst

So ergeben sich für den Rettungsdienst folgende Indikationen zum Einsatz von Naloxon:

•    Therapie einer Opiat-Überdosierung, zum Beispiel bei Patienten, die erstmals Fentanyl-Pflaster (Schmerzpflaster) verordnet bekommen haben,
•    Therapie einer Atemdepression im Rahmen von Opiat-Drogenintoxikationen,
•    Diagnosefindung bei Verdacht auf Opiat-Überdosierung oder -intoxikation und
•    Therapie der Atemdepression und anderer zentralnervöser Dämpfungszustände beim Neugeborenen, wenn die Mutter Opiate erhalten hat.

Naloxon: Wirkung innerhalb von 60 Sekunden

Die Wirkung von Naloxon tritt innerhalb von 60 Sekunden ein. Daher sollte vorsichtig titriert werden. Die Halbwertszeit ist im Vergleich zu denen der Opiate mit 60 bis 90 Minuten relativ kurz. Es muss also mit einem Rebound-Phänomen der Intoxikationssymptomatik nach Abklingen der Naloxon-Wirkung gerechnet werden. Da Naloxon mancherorts als Drogennotfallprophylaxe Ersthelfern in die Hand gegeben wird, führen Kritiker dieser Projekte unter anderem diesen Aspekt als Gegenargument ins Feld.

Naloxon wird klassischerweise intravenös verabreicht, kann aber auch intramuskulär oder subkutan appliziert werden. Mit entsprechendem Applikator ist auch eine nasale Gabe möglich. Dies bietet sich vor allem bei Drogenabhängigen an, weil hier meist ein desolater Venenstatus vorliegt. Außerdem muss dann nicht mit Nadeln hantiert werden, was die potentielle Infektionsgefahr durch Nadelstichverletzungen minimiert.

Drogenintoxikation und Sucht_100Alles, was Sie über Drogennotfälle wissen müssen, finden Sie in unserem eDossier „Drogenintoxikation und Sucht“

Häufige Nebenwirkungen einer Naloxon-Gabe sind Übelkeit und Erbrechen sowie Blutdruckanstieg. Bei Patienten mit bekanntem Bluthochdruck muss dieser daher engmaschig kontrolliert werden. Ein großes Problem ist die nahezu schlagartige Aufhebung des „Kicks“ bei Heroinabhängigen. Das führt meist zu einem Erwachen des Patienten. Dieser ist aber erfahrungsgemäß meist höchst unkooperativ.

Auch ein akutes Entzugssyndrom kann mit Naloxon sowohl bei Abhängigen wie auch bei therapeutisch auf Opiate eingestellten Schmerzpatienten ausgelöst werden. Letztere entwickeln unter Naloxon dann auch akute und starke Schmerzen. Weitere mögliche Nebenwirkungen sind Herzrhythmusstörungen bis hin zum Kammerflimmern, allergische Reaktionen, Entwicklung eines Tremors und epileptische Anfälle.

Naloxon: Lungenödem als Nebenwirkung

Selten, aber gefürchtet ist die Ausbildung eines naloxoninduzierten Lungenödems (NLÖ). Dabei kommt es zu einer fulminanten Verschlechterung des alveolären Gasaustauschs. In den meisten Fällen kann das Lungenödem zwar erfolgreich intensivmedizinisch behandelt werden. Es sind jedoch auch letal verlaufende Fälle bekannt.

Die Ausbildung eines NLÖ scheint dosisunabhängig zu sein. Es existieren keine Daten zu einer „sicheren“ Naloxon-Dosis. Es sollte jedoch fraktioniert (0,1 bis 0,2 mg) verabreicht werden. Bei den in der Literatur beschriebenen Fälle eines NLÖ wurden Dosen zwischen 0,04 und 0,4 mg verabreicht. Die genaue Pathogenese des NLÖ ist unklar.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt; Symbolfoto: Markus Brändli; 18.08.2017) [1789]

Sauerstofftherapie: Nebenwirkungen beachten!

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Bremen (rd_de) – Wann und wie viel Sauerstoff benötigt ein Notfallpatient? War längere Zeit generell die hoch dosierte Sauerstoffgabe das Maß aller Dinge, hat mittlerweile ein Umdenken eingesetzt. Es wird ein differenzierteres Vorgehen empfohlen. Das Motto scheint zu lauten: Sauerstofftherapie? Nebenwirkungen beachten!

So scheint die hoch dosierte Sauerstoffgabe bei Patienten mit einem unkomplizierten Myokardinfarkt für den Patienten schädlich zu sein. Die Datenlage hierzu ist allerdings beschränkt. Dennoch empfiehlt das ERC bei Patienten mit unkompliziertem Myokardinfarkt eine Sauerstoffsättigung von 94 bis 98 Prozent oder 88 bis 92 Prozent Sauerstoffsättigung bei Patienten, bei denen das Risiko einer Atemdepression aufgrund eines zu hohen Kohlendioxidpartialdruckes (Hyperkapnie) besteht.

Sauerstofftherapie: Nebenwirkungen beachten!

Das bedeutet, dass nicht mehr umgehend bei jedem Patienten mit einem unkomplizierten Myokardinfarkt Sauerstoff appliziert werden sollte. Vielmehr ist zunächst die Sauerstoffsättigung zu messen und nur einem solchen Patienten ist dann Sauerstoff anzubieten, wenn seine Sättigung unter 94 Prozent liegt.

Im Rahmen der kardiopulmonalen Reanimation empfiehlt das ERC weiterhin die Beatmung mit hoch dosiertem Sauerstoff bei Erwachsenen. Sobald der Patient allerdings wieder einen Spontankreislauf erlangt, soll auch hier eine Überversorgung mit Sauerstoff vermieden werden.

Im Gegensatz dazu wird bei der Reanimation von Neugeborenen die Verwendung von Raumluft empfohlen. Erst wenn trotz optimaler Ventilation und Oxygenierung keine akzeptablen Werte erreicht werden, wird zur Verwendung von hoch dosiertem Sauerstoff geraten.

Die American Heart Association (AHA) empfiehlt zur Therapie des akuten Schlaganfalls die Sauerstoffgabe nur bei hypoxischen Patienten (Sauerstoffsättigung < 94 Prozent) oder wenn die Sauerstoffsättigung unbekannt und nicht zu ermitteln ist.

Und auf noch etwas sei hingewiesen: Der Rat, Patienten mit einer akuten Verschlechterung einer COPD oder einem Asthmaanfall nur wenig Sauerstoff zu verabreichen, da ansonsten die Gefahr eines Atemstillstandes droht, ist schon lange als Ammenmärchen entlarvt worden. Dennoch wird der Hinweis weiterhin in einigen Lehrbüchern aufgeführt.

(Text: Thomas Semmel, Dozent im Rettungsdienst, ERC ALS-Instruktor, PHTLS-Instruktor; Symbolfotos: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 22.02.2017) [1791]

SAMPLER-Anamnese: Dem Notfall auf den Grund gehen

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SAMPLER_Anamnese erhebenBremen (rd–de) – Dient das ABCDE-Schema der schnellen, strukturierten Beurteilung eines (Notfall-)Patienten, gehen Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter mit Hilfe der SAMPLER-Anamnese einen Schritt weiter. Sie versuchen – allein mit Fragen –, den Zustand des Betroffenen auszuloten. Deshalb wird das SAMPLER-Schema auch als Secondary Survey (zweite Übersicht) oder Assessment (Bewertung) bezeichnet.

Das SAMPLER-Schema ist also ein anderer Begriff für eine sehr gründliche Untersuchung des Patienten und stellt insofern die Ergänzung zum ABCDE-Schema dar. Primär wird das SAMPLER-Schema bei internistischen Patienten angewandt. Handelt es sich um einen Trauma-Patienten, kann die reduzierte Form des AMPLE-Algorithmus genutzt werden.

Bei dem Namen SAMPLE handelt es sich um ein so genanntes Akronym, also eine Abkürzung, die sich aus den Anfangsbuchstaben der einzelnen Kriterien bildet. Nebenbei lässt sich der englische Begriff (to sample = abfragen) leicht merken.

Aus Zeitgründen kann eine SAMPLER-Anamnese – anders als das ABCDE-Schema – nicht bei jedem Patienten durchgeführt werden. Mitunter hindern dringende, das heißt lebensrettende Maßnahmen das Rettungsteam daran, das SAMPLER-Schema anzuwenden. Sofern möglich, sollte aber daran gedacht und beispielsweise bei einem bewusstlosen Patienten als Fremdanamnese erhoben werden.

SAMPLER-Schema: S wie Signs and Symptoms (Befunde und Symptome)

Im ersten Schritt werden alle bereits festgestellten Befunde und Symptome zusammengefasst. Hierfür bietet sich wiederum das OPQRST-Schema an. Dabei können die subjektiven Beschwerden des Patienten nochmals genauer erfragt werden.

„Notfall kompakt“Serie Notfall kompakt nennt sich eine beliebte und erfolgreiche Serie im Rettungs-Magazin. In ihr werden alle klassischen Notfälle vorgestellt, mit denen sich Rettungskräfte im Einsatz konfrontiert sehen. Die Serie steht auch in elektronischer Version zur Verfügung. So lässt sich „Notfall kompakt“ als preiswertes Nachschlagewerk zum Beispiel auch auf dem Smartphone lesen.

SAMPLER-Schema: A wie Allergies (Allergien)

Leidet der Betroffene unter ihm bekannten Allergien? Diese relativ simple Frage zielt vor allem auf zwei Punkte ab: 1. muss eine Allergie bei der eventuell nachfolgenden Medikation berücksichtigt werden. 2. könnte die Allergie der (Mit-)Auslöser für den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten sein.

SAMPLER-Schema: M wie Medication (Medikation)

Die Frage nach der Medikation sollte sogfältig geschehen. Zum einen will der Notfallsanitäter erfahren, ob der Patient regelmäßig (verschreibungspflichtige) Medikamente einnimmt. Gerinnungshemmer, Schmerzmittel oder Blutdrucksenker lassen wichtige Rückschlüsse auf Vorerkrankungen zu. Außerdem wird geklärt, ob eventuell vergessen wurde, das Medikament zur vorgeschriebenen Zeit einzunehmen, oder ob es womöglich zu hoch dosiert worden ist. Handelt es sich wiederum um ein Antibiotikum, könnte eine Unverträglichkeitsreaktion die Ursache für den akuten Zustand sein.

Andererseits darf das Rettungsteam nicht nur an klassische Medikamente denken. Auch die Frage nach rezeptfreien Präparaten, Nahrungsergänzungsmitteln (Allergie-Risiko) oder Drogen gehört unter dem Punkt M im Rahmen des SAMPLER-Schemas abgeklärt.

SAMPLER-Schema: Past Medical History (Anamnese)

Der Notfallsanitäter erkundigt sich auch nach der medizinischen Vorgeschichte des Patienten. Das heißt, er möchte zum Beispiel wissen, ob und ggf. welche Vorerkrankungen bekannt sind, ob in letzter Zeit Operationen durchgeführt wurden und ob sich der Betroffene augenblicklich wegen einer akuten Erkrankung in ärztlicher Behandlung befindet.

Im Rahmen dessen sollte nicht vergessen werden, den Patienten zu fragen, ob er die gleichen oder sehr ähnliche Beschwerden wie jetzt auch früher bereits schon einmal hatte.

SAMPLER-Schema: L wie Last Meal (letzte Mahlzeit)

Genaugenommen geht es hier nicht um das letzte Essen, das der Patient eingenommen hat, sondern die letzte Nahrungsaufnahme insgesamt – also auch, wann und was er zum Beispiel getrunken hat. Bestimmte Nahrungsmittel können klassische Symptome auslösen, sodass das Rettungsteam über eine bestimmte Speise womöglich der Ursache von Beschwerden auf die Spur kommt (Koliken zum Beispiel).

Das ist der primäre Grund, weshalb man sich nach der letzten Nahrungsaufnahme erkundigt. Eher sekundär ist diese Information für eine mögliche Narkose. Heute werden Notfallpatienten in der Regel grundsätzlich als nicht-nüchtern behandelt.

SAMPLER-Schema: E wie Events Prior to Incident (Ereignisse vor den Notfall)

Welches Ereignis ist dem Notfall unmittelbar vorangegangen? Gab es unter Umständen einen auslösenden Faktor? Kann sich der Patient daran erinnern? All dies ist für die behandelnden Rettungsdienst-Mitarbeiter wichtig zu wissen. So lassen sich womöglich die Ursachen für einen Krampfanfall, Sturz oder Verkehrsunfall ergründen.

SAMPLER-Schema: R wie Risk Factors (Risikofaktoren)

Die Frage nach den Risikofaktoren zielt darauf ab, herauszufinden, ob der Patient einer bestimmten Risikogruppe zuzuordnen ist. Ist er zum Beispiel Diabetiker, Alkoholiker, schwanger, übergewichtig oder hat er einen zu hohen Blutdruck?

Tipp: Manche Erkrankungen sind vererbbar, sodass es Sinn macht, sich nach bekannten Krankheiten innerhalb der nächsten Verwandten zu erkundigen.

(Text: Lars Schmitz-Eggen, Rettungsassistent, Chefredakteur Rettungs-Magazin; Symbolfoto: Markus Brändli; 22.08.2017) [1719]


15 Praxistipps zur Kommunikation mit Hörbehinderten

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Lauf (rd_de) – In Deutschland leben rund 14 Millionen hörbehinderte Menschen. Wenn sie Unterstützung durch den Rettungsdienst brauchen, kommt es häufig zu Problemen: Die Retter sind in der Regel nicht auf die Behinderung vorbereitet – und die Hilfesuchenden werden nervös, wenn sie sich nicht verständlich machen können.

Als bundesweit eine der wenigen Einrichtungen ihrer Art bieten die ASB-Schulen Bayern gGmbH in Lauf an der Pegnitz (Mittelfranken) entsprechende Lehrgänge an. Hier haben Notärzte, Notfallsanitäter und Rettungssanitäter die Möglichkeit, die Kommunikation mit hörbehinderten und gehörlosen Patienten zu erlernen.

In den Kursen erhalten die Schüler zunächst Basisinformationen zum Thema Hörbehinderung. Dabei wird erklärt, welche Arten von Hörbehinderung es gibt. Was und wie können Schwerhörige, Gehörlose und CI-Träger (Cochlea Implantat) hören? Im Unterricht werden Hörhilfsmittel vorgeführt, die die Schüler selbst in die Hand nehmen und ausprobieren können. Sie erfahren, wie die Hilfsmittel zum Beispiel bei einer Kopfverletzung entfernt werden können. Zudem geht es darum, ob bei CI-Trägern Röntgenaufnahme oder MRT möglich sind – und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Kommunikation mit Hörbehinderten ohne Gebärdensprache

•    Nehmen Sie Blickkontakt zum Patienten auf.
•    Schreien bringt nichts und verzerrt nur Ihr Mundbild.
•    Erklären Sie vor der Untersuchung dem Patienten langsam und deutlich, was Sie machen werden.
•    Formulieren Sie einfache und kurze Sätze, vermeiden Sie Fremdwörter.
•    Sprechen Sie Hochdeutsch, Dialekt kann man schlecht ablesen.
•    Halten Sie Blickkontakt zum Patienten, während Sie reden.
•    Benutzen Sie eine deutliche Mimik und Gestik sowie eine natürliche Körpersprache.
•    Verwenden Sie möglichst keinen Mundschutz, denn dann ist die Kommunikation unterbrochen.
•    Statt lange zu reden, konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.
•    Achten Sie auf die Lichtverhältnisse – hat Ihr Mundbild genügend Licht?
•    Stellen Sie sich nicht vor die Lichtquelle/Sonne. Es blendet den Patienten, und er kann nicht ablesen.
•    Ein Kaugummi oder ein Bonbon im Mund erschweren das Ablesen.
•    Stehen Sie hinter dem Patienten, ist keine Kommunikation möglich (auf die Schulter tippen, zum Beispiel bei Atembefehlen).
•    Erklären Sie dem Patienten das Ergebnis der Untersuchung; komplexe Begriffe sollten aufgeschrieben werden.
•    Wenn Sie bemerken, dass der Patient Sie nicht verstanden hat, wiederholen Sie Ihren Satz. Bei der Wiederholung ist wichtig, dass der Satz unverändert wiederholt wird. Da der Patient vermutlich schon einen Teil ablesen konnte, müsste er wieder von vorne beginnen, wenn der Satz verändert wird.

(Text: Moritz Wohlrab, ASB-LV Bayern; Foto: Matthias Grübel/ASB; zuletzt aktualisiert am 28.08.2017)[1909]

Pilzvergiftung: Symptome erkennen und handeln

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Pilzvergiftung Symptome RettungsdienstMünchen/Göttingen (rd_de) –Die Pilzsaison hat begonnen: Wie jedes Jahr zieht es ab September viele Menschen in die Natur auf Pilzsuche. Pilzsammler werden jährlich vor möglichen Vergiftungen gewarnt. Experten des Giftinformationszentrums Nord erklären, wie man bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung die Symptome erkennen kann.

Pilzvergiftung: Symptome erkennen

Besteht der Verdacht auf eine Pilzvergiftung, sollte der Rettungsdienst alarmiert werden (Notruf 112). Die Experten des GIZ Nord (Notruf 0551/19240) benötigen anschließend zur Klärung der Situation Angaben auf folgende Punkten:

•    Welche Beschwerden bzw. Symptome liegen vor: Übelkeit? Erbrechen? Durchfall oder Bauchschmerzen? Herz-Kreislauf-Probleme? Halluzinationen?
•    Angaben zur betroffenen Person: Alter, Geschlecht und Gewicht.
•    Wann wurden die Pilze bzw. der Pilz) aufgenommen?
•    Seit wann bestehen die Beschwerden?
•    Wieviel wurde aufgenommen?
•    Sind die Pilze bzw. ist der Pilz bekannt? Falls nicht, Pilze, Pilzreste, Putzreste oder Erbrochenes aufheben und mit in die Klinik nehmen.

„Sofern die aufgenommenen Pilze (oder auch nur ein einzelner) nicht sicher identifiziert werden konnten oder möglicherweise eine toxische Dosis eines giftigen Pilzes aufgenommen wurde, wird ein Pilzsachverständiger eingeschaltet“, heißt es auf der Webseite des GIZ Nord. „Falls eine Identifizierung nicht möglich ist und der Verdacht einer Knollenblätterpilzvergiftung besteht, kann in unserem klinisch-toxikologischen Labor Amanitin gemessen werden.“

Das Amatoxin-Syndrom: Vergiftung durch den Knollenblätterpilz

Der Knollenblätterpilz ist einer der giftigsten Pilze in Deutschland und für 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen verantwortlich.

Der Knollenblätterpilz ist einer der giftigsten Pilze in Deutschland und für 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen verantwortlich.

Bayerns Gesundheitsministerin Huml riet von der Pilzbestimmung mit Büchern oder Apps ab. „Wer beim Pilze sammeln sicher gehen will, sollte sich unbedingt Rat durch erfahrene Pilzsammler einholen. Eine gute Möglichkeit ist, die gesammelten Pilze durch einen geprüften Pilzberater begutachten zu lassen. Dagegen reicht eine Bestimmung mit Büchern oder entsprechenden Apps nicht aus. Gerade bei jungen unerfahrenen Pilzsammlern kann es dann aufgrund von Verwechslungen zu“.

Besonders betroffen von Verwechslungen seien Migranten und Flüchtlinge. „Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass die Gefahr einer Pilzvergiftung auch Migranten betrifft. Grund dafür ist, dass Migranten immer wieder essbare Pilze aus ihren Herkunftsländern mit giftigen und ihnen unbekannten Doppelgängern hierzulande verwechseln. Ein Beispiel ist der Knollenblätterpilz, der schon in geringen Mengen zu einer tödlichen Vergiftung führen kann“, erläuterte Huml.

So schlugen Ende September 2015 Mediziner der Medizinischen Hochschule Hannover Alarm: Allein in einer Nacht wurden der MHH 17 Fälle bekannt, bei denen sich Flüchtlinge und Asylsuchende am Knollenblätterpilz vergiftet hatten. Innerhalb weniger Tage stieg die Zahl auf 30 Fälle. Die Patienten mit den schwersten Symptomen wurden in der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie der MHH behandelt. „Die meisten Patienten sind Flüchtlinge aus Syrien, dort scheint es einen essbaren Pilz zu geben, der dem Knollenblätterpilz zum Verwechseln ähnelt“, teilte Oberärztin Dr. Andrea Schneider mit.

Der Knollenblätterpilz (Amanita spec.) ist laut Angaben der Medizischen Hochschule Hannover einer der giftigsten Pilze in Deutschland und für 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen verantwortlich. Der Pilz sei gefährlich, da sein Gift erst mehrere Stunden nach dem Verzehr wirke. Der typische Verlauf einer Knollenblätterpilz-Vergiftung sieht so aus:

•    Zunächst treten Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auf, ähnlich einer Magen-Darm-Infektion.
•    Nach ein bis zwei Tagen kommt es zur Schädigung der Leber, die von Blutgerinnungs- und Nierenfunktionsstörungen begleitet werden kann.
•    Im schlimmsten Fall stellt die Leber ihre Funktion ein, sodass nur noch eine Lebertransplantation das Leben des Patienten retten kann.

Der Knollenblätterpilz wächst zwischen August und Oktober in Laub- und Laubmischwäldern. Zu erkennen ist er an einem 3 – 15 cm breiten Hut, der glockig bis schirmartig ausgebreitet ist. An der Unterseite befinden sich weiße Lamellen. Die Farbe des Giftpilzes ist grün, grün-gelb oder weiß.

(Quellen: Medizinische Hochschule Hannover und Giftinformationszentrum-Nord; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 30.08.2017) [1951]

Erste Hilfe: Notruf-Ortung über das Smartphone

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Erste Hilfe, Ersthelfer, Leitstelle, Notruf, RettungsdienstBremen (rd_de) – Tritt ein medizinischer Notfall ein, gilt in den meisten Ländern Europas: den Notruf 112 wählen. In der Leitstelle werden dann die fünf W’s abgefragt und die entsprechenden Rettungsmittel alarmiert. Häufig sind Ersthelfer aber in ihnen unbekannten Gebieten unterwegs und können nicht genau beschreiben, wo der Einsatzort sich befindet. Die Anrufer nehmen an, die Leitstelle könne sie genau orten. Doch dies ist ein Irrtum. Hier unsere Tipps, wie Sie in dieser Situation Ihre Position mit Ihrem Smartphone bestimmen können.

Ein Mountainbiker stürzt im Wald und bleibt regungslos liegen. Zufällig beobachtet ein Spaziergänger den Vorfall und setzt über die 112 einen Notruf ab. Doch als der Disponent ihn nach der Einsatzstelle fragt, muss der Spaziergänger passen. Der Mann weiß nicht, wo er sich befindet.

Situationen wie diese ereignen sich häufig. Was also tun, wenn der Standort nicht ermittelt werden kann?

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Notruf: Ortung über den Mobilfunksender

Zunächst ist es der Leitstelle möglich, die Funkzelle des Anrufers auszumachen. Die „Verordnung über Notruf Verbindungen“ (NotrufV) nimmt den Mobilfunk-Anbieter bei einem Notruf in die Pflicht, der Leitstelle den Mobilfunksender mitzuteilen, über den der Ersthelfer oder die verletzte Person anruft.

Diese Ortung via GSM (Global System for Mobile Communications) ist allerdings häufig ungenau. Grund: Außerorts kann die Funkzelle eines Mobilfunksenders mehrere Quadratkilometer betragen. Zur Erinnerung: Ein Quadratkilometer entspricht der Größe von etwa 140 Fußballfeldern! Weiterhin verfügen noch nicht alle Leitstellen über die Möglichkeiten, diese Daten direkt abzurufen.

Notruf: Ersthelfer muss GPS-Koordinaten selbst durchgeben

Gesetzlich nicht festgelegt, aber wesentlich genauer ist das Global Positioning System (GPS). Zudem ist in nahezu allen neueren Mobiltelefonen ein GPS-Empfänger verbaut, mit dessen Hilfe ein Ersthelfer der Leitstelle seinen Standort auf wenige Meter genau mitteilen kann.

Noch genauer kann eine Position bestimmt werden, wenn sich in der Nähe mehrere öffentliche WLAN-Spots befinden. Dann kann das Smartphone anhand der Signalstärke der verfügbaren kabellosen Netze und zusammen mit den GPS-Koordinaten eine so genannte „hybride Lokalisierung“ berechnen.

Wer Erste Hilfe leistet beziehungsweise sich in einer Notsituation befindet, muss seinen Standort jedoch selbst ermitteln und der Leitstelle durchgeben. Auch die Polizei kann lediglich eine GSM-Ortung beim Netzanbieter beantragen.

Erste Hilfe durch kostenlose GPS-Apps

Auf dem Markt existiert eine Vielzahl kostenloser Apps für diesen Zweck. Beispielhaft erwähnt werden hier die App „Einfach hier“ (iOS) oder die App „Standort“ (Android). Beim iPhone ist es ferner möglich, sich die GPS-Koordinaten über den integrierten Kompass anzeigen zu lassen.

Anleitung für iPhone:

Eigentlich als „Datenkrake“ in Verruf geraten, hat WhatsApp einen großen Vorteil: Mehr als 35 Millionen Menschen nutzen Medienberichten zufolge den Nachrichtendienst in Deutschland. Daher setzen einige Leitstellen die App auch ein, um Ersthelfer oder Hilfsbedürftige zu orten, die einen Notruf abgesetzt haben. Zum Beispiel die Leitstellen Düsseldorf und Brandenburg. Der Disponent hat dort ein Gerät zur Verfügung, auf dem WhatsApp installiert ist. Geht ein Notruf bei ihm ein, leitet er das Unfallopfer oder den Ersthelfer an, sein Smartphone richtig einzustellen und die Standortkoordinaten zu senden.

Anleitung für WhatsApp:

Es gibt sogar eine App speziell für Waldgebiete: „Hilfe im Wald“. Diese zeigt nicht nur die eigene GPS-Position an, sondern zusätzlich die in der Nähe befindlichen Rettungspunkte. Rettungspunkte sind Anfahrtsstellen für Rettungsfahrzeuge. Sie sind in vielen Wäldern Deutschlands vorhanden und durch Schilder mit einer speziellen Nummer markiert (wir berichteten). Allerdings weicht das optische Design der Schilder regional stark ab. In einigen Bundesländern sind zudem bislang keine Rettungspunkte vorhanden.

Anleitung für Hilfe im Wald

DGzRS: Sicherer Törn mit SafeTrx

Die Kreuzpeilung von Funkgeräten in Seenot geratener Personen ist in Zeiten von GPS-Plottern auf den meisten Schiffen selten geworden. Derweil verfügen kleinere Boote oder Wassersportler wie zum Beispiel Surfer, Kayakfahrer, Kiter oder auch Wattwanderer und Angler nicht über diese Geräte. Um diese Lücke zu schließen, gibt es seit Jahresbeginn 2017 die App „SafeTrx“ von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Die App ist kostenlos und für iOS sowie Android verfügbar.

Wie funktioniert die Software? Antke Reemts von der DGzRS: „SafeTrx ist eine App, mit der wir die Position von Menschen bestimmen können, die in Seenot geraten sind. Nutzer der App, also zum Beispiel Wassersportler, können im ‚Routenplan-Modus‘ eine Strecke vorgeben, die sie zurücklegen möchten. Unterwegs sendet die App dann regelmäßig GPS-Positionen an uns. Ist mal keine Mobilfunkanbindung vorhanden, werden die Daten auf dem Gerät gespeichert und bei der nächsten Netzverfügbarkeit gesendet.“

Monitoring Konsole des MRCC Bremen für SafeTrx. Für jeden Wegpunkt lassen sich die Koordinaten aufrufen. (Live-Bildausschnitt) Foto: DGzRS

Erreicht der Nutzer sein Ziel nicht in der vorher festgelegten Zeit, wird er selbst erinnert. Er kann dann eine neue Ankunftszeit angeben. Macht er dies nicht, wird 15 Minuten später eine SMS an eine Person geschickt, dessen Nummer der Nutzer für den Notfall hinterlegt hat. Dieser Notfall-Kontakt meldet sich dann beim Nutzer. Erreicht der Kontakt den Nutzer nicht, kann er daraufhin die Seenotleitung informieren.

„Wir können dann die festgelegte Route sowie die gesendeten GPS-Positionen nachvollziehen und uns auf die Suche machen“, so Reemts weiter. „Mithilfe der App kann man selbstverständlich auch selbst einen Notruf absetzen. Mit der Notruf-Funktion werden zeitgleich die GPS-Koordinaten sowie Kurs und Geschwindigkeit an die Seenotleitung übermittelt.“

Theoretisch funktioniert SafeTrx auch für Notfälle auf Binnengewässern oder bei Spaziergängen im Wald. Ein Notruf, der über die App bei der Seenotleitung ankommt, wird dann samt der Koordinaten an die zuständige Behörde beziehungsweise Leitstelle weitergeleitet.

Die App hat sich bereits als zuverlässig erwiesen. „Wir konnten mit SafeTrx einen Havaristen mit einem Motorschaden auf der Ostsee orten und sogar eine Suchaktion verhindern: Ein Augenzeuge hatte einen Kayakfahrer gesehen, der auf einer Sandbank festsaß, und setzte einen Notruf ab. Die Seenotleitung stellte daraufhin fest, dass der Wassersportler die App nutzte. Der Disponent konnte ihn direkt anrufen und feststellen, dass alles in Ordnung ist“, berichtet Antke Reemts. „Außerdem kann man die App überall auf der Welt nutzen.“

Anleitung SafeTrx

(Noch) Keine einheitliche Notruf App vom Bund

Eine für alle Situationen ideale und vor allem einheitliche Lösung existiert bislang nicht. Eine App für den „barrierefreien Notruf“, wie ursprünglich von SPD und CDU im Koalitionsvertrag 2013 vereinbart, fehlt bis heute. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind auf Grund dessen bislang auf kostenpflichtige Notruf-Apps angewiesen.

Allerdings ist eine Notruf-App vom Bund zumindest angedacht. Auf eine Anfrage der Grünen antwortete eine Regierungssprecherin im April 2017, dass ein Konzept für eine Notruf-App existiere. Die Pilotphase dieser App solle zirka sechs bis neun Monate dauern, müsste also theoretisch zum Jahreswechsel 2017/2018 zur Verfügung stehen.

Leitstelle Freiburg mit eigener Lösung

Grundsätzlich besteht der Nachteil einer App – einfach gesagt – darin, dass viele Nutzer sie nicht installiert haben. Für den Notruf setzt die Integrierte Leitstelle Freiburg daher auf eine hauseigene Lösung: Ist ein Ersthelfer während des Notrufs nicht in der Lage, seinen Standort exakt zu bestimmen, kann die Leitstelle ihm eine SMS schicken.

„Wenn der Notrufende auf den Link in der SMS klickt, öffnet sich der Webbrowser und versucht über die eingebaute Geolocation-Funktion – eventuell nach vorheriger Zustimmung beziehungsweise Sicherheitsabfrage – die aktuelle Position zu ermitteln“, erläutert Henning Schmidtpott, Disponent und Systemadministrator der Leitstelle sowie Entwickler des Systems. „Es ist lediglich ein handelsübliches Smartphone notwendig, und es muss keine App installiert werden“, so Schmidtpott weiter.

Bei zirka 110.000 Notrufen, die jährlich in der Leitstelle Freiburg eingehen, hat die Methode sich bewährt. Schmidtpott: „Wir konnten einen Fahrradfahrer lokalisieren, der in Freiburg gestürzt war. Er war auf dem Dreisamuferweg unterwegs und wusste nicht, auf welcher Höhe er sich befand. Die Straße zieht sich durch die komplette Stadt. Durch die Positionsbestimmung konnten wir ihn in kürzester Zeit auf 12 Meter genau verorten.“

Außerdem ist dem Disponent noch der Notruf einer Wandergruppe in Erinnerung. Einer der Wanderer hatte einen medizinischen Notfall erlitten, und die Gruppe war weit von jeglicher Straße entfernt. „Mit unserem System gaben die Ersthelfer ihren Standort durch, und wir konnten die nötige Hilfe alarmieren.“

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Doch auch hier gibt es Grenzen. „Die Datenübermittlung funktioniert nur, wenn eine Internetverbindung vorhanden ist und Notrufende in ihrem Smartphone die Geolokationsdienste aktiviert haben. Wenn die GPS-Funktion deaktiviert ist, muss sie im Notfall dann erst in den Einstellungen aktiviert werden. Für einige Smartphone-Nutzer ist dies eine unüberwindbare Hürde. In jedem Fall kostet es aber Zeit“, betont der Systemadministrator der Leitstelle.

In der Integrierten Leitstelle Allgäu denkt man ebenfalls über ein GPS-basiertes Ortungssystem nach. Aus den knapp 92.000 Rettungsdiensteinsätzen im Jahr 2014 waren über 7.000 der Bergrettung und Wasserrettung zuzuschreiben. Einsätze, in denen die Lokalisierung der Patienten sich häufig schwierig gestaltet. Marco Arhelger, Leiter der Leitstelle: „Wir sind noch in der Markterkundung für ein geeignetes System. Ende 2017 wollen wir aber auch dementsprechend ausgerüstet sein.“

Nicht nur Rettungsleitstellen nutzen die technischen Möglichkeiten. Auch Leitstellen der Polizei rüsten auf. Die Polizei Bayern beispielsweise verfügt seit Anfang 2017 über ein ähnliches System wie die Leitstelle Freiburg.

AML: Die Zukunft heißt „Advanced Mobile Location“

Bei der Björn-Steiger-Stiftung hofft man indes auf eine ganz andere Technologie: AML (Advanced Mobile Location). „AML ist momentan auf nahezu allen Android-Geräten implementiert“, erläutert Manolito Leyeza, Projektmanager für Notruf-Informationssysteme bei der Björn-Steiger-Stiftung. Die Funktionsweise ist simpel. „Das Handy erkennt, dass jemand die nationale Notruf Nummer wählt. Automatisch werden daraufhin alle Standort-Funktionen aktiviert. Noch während ein Erste-Hilfe-Leistender oder eine verletzte Person mit dem Disponenten spricht, sammelt sein Gerät für etwa 20 Sekunden alle Informationen über GPS-Koordinaten, Mobilfunkzellen und umliegende WLAN-Netze. Dann werden die gesammelten Daten an eine zentrale Stelle einer Notrufzentrale geschickt“, erklärt Leyeza.

Die Daten können per SMS oder als Datenpaket an die jeweilige Stelle (etwa den Server einer zentralen Leitstelle) verschickt werden. Anhand der Mobilfunknummer des Anrufers kann dann der Disponent auf diese Daten zugreifen und somit seinen Standort – ohne dessen Zutun – ermitteln.

„Und AML ist dabei auch noch sehr kostengünstig und einfach umsetzbar“, so der Projektmanager weiter. „Litauen beispielsweise hat das System für das gesamte Land innerhalb von vier Monaten in seine Leitstellen integrieren können. Kostenpunkt: 50.000 Euro!“

Sogar in Sachen Datenschutz kann die Software punkten, die Google zusammen mit Smartphone-Herstellern entwickelt hat. Die über AML gesendeten Daten gehen nur an die Leitstelle und werden nicht auf dem Gerät gespeichert oder gar an Dritte übertragen.

Zudem sei AML dafür konzipiert, um Zusatzfunktionen erweitert zu werden. Leyeza: „Man könnte zum Beispiel Dinge wie einen elektronischen Notfallpass ohne Weiteres implementieren.“

Der Ortungsdienst für den Notruf wird bereits unter anderem in Großbritannien, Litauen, Estland und einigen österreichischen Bundesländern verwendet.

In Deutschland ist man hingegen noch nicht soweit. „Die Leitstellen in Deutschland sind noch nicht einmal dazu verpflichtet, ein System zu haben, womit sie GSM-Daten erfassen können“, kommentiert Manolito Leyeza. „Im Gesetz ist nur geregelt, dass eine Leitstelle telefonisch und per Fax erreichbar sein muss. Ich sehe es daher in allernächster Zukunft noch nicht, dass über AML im Bundestag diskutiert wird.“

„Dabei wäre datenschutzmäßig alles auf der sicheren Seite, wenn man die Verwendung von AML in der Notruf-Verordnung festlegen würde“, appelliert der Projektmanager für Notruf-Informationssysteme. Doch das ist noch Zukunftsmusik.

(Text und Screenshots: Nils Sander, rettungsdienst.de; 31.08.2017; Symbolfoto: Falko Siewert/DRK )[1203]

eCall-Notrufsystem: Erfahrungen der Leitstellen

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ecall_notrufknopf_adacBremen (rd_de) – Das Notrufsystem eCall wird ab April 2018 für alle neuen Fahrzeugmodelle in der EU Pflicht. Das eCall-Notrufsystem informiert bei einem Unfall automatisch die nächstgelegene Rettungsleitstelle und übermittelt den Unfallort per GPS. Damit sollen jährlich bis zu 2.500 Menschen gerettet und die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr reduziert werden. Welche Erfahrungen haben die Leitstellen bisher mit eCall gemacht? Wir haben uns umgehört.

eCall: Wie funktioniert es?

eCall („emergency call“) steht für ein satellitengestütztes, automatisches Notfallsystem für Kraftfahrzeuge. Es verständigt bei einem Verkehrsunfall die Rettungsleitstelle. Die automatische Alarmierung erfolgt über eingebaute Crash-Sensoren via GSM-Antenne. Nachdem die Crash-Sensoren den Aufprall des Fahrzeugs registriert haben, wird der automatische Notruf ausgelöst.

grafik ecall

So funktioniert das eCall-Notrufsystem. Bild: obs/ADAC

Gleichzeitig stellt ein integrierter GPS-Empfänger die Fahrzeugposition zum Zeitpunkt des Unfalls fest. Die GPS-Position ist Teil des Minimal-Datensatzes (MDS), der an die Rettungsleitstelle übermittelt wird. Konkret besteht der MDS aus:

  • Fahrzeug-Identifikationsnummer,
  • Uhrzeit,
  • GPS-Position,
  • Fahrtrichtung,
  • eCall-Status,
  • Antriebsart,
  • Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte.

Außerdem verfügt das eCall-Notrufsystem über Mikrofon und Lautsprecher. So kann der Leitstellen-Disponent ggf. mit der verunfallten Person sprechen. Der Disponent erkundigt sich zum Beispiel über die Anzahl der Verletzten.

Mittels eines eingebauten Notfallknopfs kann der Fahrer auch manuell einen eCall auslösen – etwa beim Auftreten einer plötzlichen Krankheit.

eCall: Stand der Dinge

Ab April 2018 müssen sämtliche Neufahrzeuge in der Europäischen Union mit dem Notrufsystem eCall ausgestattet sein. Das haben die EU-Gremien im Dezember 2014 beschlossen. Da eCall nur in Neufahrzeugen eingebaut wird, steigt die Ausstattungsquote nur langsam – erst 2030 wird mit einer Ausstattungsquote von mehr als 90 Prozent gerechnet.

Schon jetzt gibt es einige Fahrzeuge, die mit eCall ausgerüstet sind. Allerdings meldet das bisherige eCall-Notrufsystem den Notruf nur an die Zentrale des jeweiligen Automobilherstellers. Das heißt: eCall tritt noch nicht direkt mit der jeweiligen Rettungsleitstelle in Kontakt, sondern über den Umweg des Fahrzeugherstellers. Dabei gelangen die Anrufe zunächst in ein Callcenter und werden dann – falls dringend – an die Leitstelle weitergegeben. Üblicherweise ist dieser Service kostenpflichtig.

Integrierte Leitstelle Stuttgart: eCall-Erfahrungen

Die Integrierte Leitstelle Stuttgart hat bislang (Stand: Februar 2017) wenig Erfahrungen mit dem jetzigen Notrufsystem eCall gemacht. „Wir hatten bisher nur zwei Einsätze, die über eCall ausgelöst wurden“, erläuterte Fabian Müller, Leiter der ILS Stuttgart, gegenüber rettungsdienst.de. „Einer davon war ein Fehlalarm.“

Der zweite eCall-Einsatz ereignete sich am 28.12.2016: Die Sicherheitszentrale eines Automobilherstellers meldete über den Notruf einen Verkehrsunfall. Aufgrund der eCall-Meldung und der für diesen Fall in Stuttgart festgelegten Alarm- und Ausrückeordnung alarmierte die Leitstelle Kräfte der Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes.

Mit der eCall-Pflicht für Neuwagen im kommenden Jahr erwartet Müller mehr „reale“ Einsätze über das Notrufsystem, aber auch mehr Fehlalarme. „Schließlich läuft der Notruf dann direkt über eCall bei uns.“ Die Mitarbeiter des Automobilherstellers fallen somit als vermittelnde Instanz weg.

Die ILS Stuttgart wird gemeinsam vom DRK-Kreisverband Stuttgart und der Berufsfeuerwehr betrieben. Sie ist Teil der „Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart“ (SIMOS). Zu SIMOS gehören drei weitere Leitstellen.

Integrierte Leitstelle Düsseldorf: eCall-Erfahrungen

Die Disponenten der ILS Düsseldorf haben bislang ausschließlich positive Erfahrungen mit dem Notrufsystem gemacht. „Einzelne Meldungen, die uns über eCall in der Vergangenheit erreichten, konnten ohne Probleme disponiert werden“, berichtet Christopher Schuster, Pressesprecher der Feuerwehr Düsseldorf.

Die Fehlalarm-Quote über eCall sei in Düsseldorf nicht höher als die gängiger Notrufmeldungen über 112.

Die ILS Düsseldorf plant aktuell die Beschaffung eines neuen Einsatzleitsystems. „Dieses System soll hinsichtlich der eCall-Pflicht für Neufahrzeuge ab April 2018 natürlich auch das automatische Notrufsystem integriert haben“, erläuterte Schuster.

Integrierte Leitstelle Hamburg: eCall-Erfahrungen

Auch in Hamburg will die ILS ihr Einsatzleitsystem bis zum Frühjahr 2018 technisch anpassen. Damit soll die Entgegennahme und Weiterverarbeitung von Daten aus eCall ermöglicht werden.

„Wir freuen uns auf die Einführung dieser technischen Entwicklung, da wir durch die Daten eine eindeutige Einsatzortidentifizierung bekommen werden. Inwieweit die Daten ausreichend für eine qualifizierte Disposition der notwendigen Rettungsmittel sein werden, bleibt abzuwarten“, zeigte sich Jan Ole Unger, Pressesprecher der Feuerwehr Hamburg, gespannt.

(Text: Ann-Christin Westphal; Symbolfotos: ADAC und M. Brändli; zuletzt aktualisiert am 05.09.2017) [2026]

Rettungswagen: Ohne Gurtsicherung droht Strafe!

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Gurtsicherung_580Bremen (rd_de) – Die Straßenverkehrsordnung besagt in Paragraph 21a, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Das gilt auch für den Rettungsdienst. Dabei ist beim Anschnallen des Patienten höchste Sorgfalt geboten.

Neben den Fuß-, Becken- und Brustgurten sind die oft vernachlässigten Schultergurte gerade auch vorgeschriebene Sicherheitsgurte, die angelegt werden müssen.

Die Patientensicherung spielt im Rettungsdienst aber nicht nur im Rettungswagen eine entscheidende Rolle. Bereits beim Transport des Patienten aus der Wohnung mittels Tragestuhl oder Schaufeltrage beginnt die Pflicht, Patienten mit entsprechenden Gurten zu sichern.

Blaulicht und Martinshorn im Strafrecht - bearbeitetLesen Sie zu diesem Thema auch „Blaulicht und Martinshorn im Strafrecht“.

 

 

Jeder Mitarbeiter im Rettungsdienst ist angehalten, die Herstellervorgaben für die eingesetzten Medizinprodukte zu kennen und einzuhalten. Hierzu gehören auch Patiententrage und -tragestuhl. Wird bei der Sicherung der Patienten von den Herstellervorgaben abgewichen, kann dies schon als grob fahrlässig gewertet werden.

Zwar sind Rettungsdienst-Mitarbeiter normalerweise nach den Grundsätzen der Amtshaftung von Schadensersatzansprüchen befreit. Dies gilt aber nicht, wenn sie grob fahrlässig handeln.

Dieser Umstand gilt umso mehr beim Transport von Kindern. Es empfiehlt sich deshalb immer, junge Patienten mit speziellen Kinderrückhaltesystemen zu sichern.

Anders als bei erwachsenen Beifahrern ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass der Patient bei Fahrtbeginn ordnungsgemäß gesichert wird. Hier hat der Rettungsdienst-Mitarbeiter schon aus seinem Obhutsverhältnis heraus eine Garantenpflicht. Darüber zu wachen, dass der Patient auch während des Transports weiterhin angeschnallt bleibt, ist im Patientenraum die Aufgabe des betreuenden Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäters.

Und wie steht es mit einer Anschnallpflicht für das Rettungsfachpersonal? Für den Fahrer von Krankenkraftwagen besteht jederzeit die Pflicht, die Sicherheitsgurte anzulegen, auch bei Inanspruchnahme von Sonderrechten (Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung). Dasselbe gilt grundsätzlich auch für alle Personen im Patientenraum, also Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter, Notarzt und Praktikant. Lediglich für erforderliche Behandlungen des Patienten während der Fahrt sieht die Straßenverkehrsordnung eine Ausnahme vor (Paragraph 21a Abs.1 Nr. 5).

Darüber hinaus hat der Fahrer auch über die Zahl von Mitfahrern zu wachen. Die Mitfahrt ist nur so vielen Personen zu gestatten, wie im Krankenkraftwagen zugelassene Sitzplätze vorhanden sind. Stehen also nur drei, mit Sicherheitsgurten versehene Patientenbegleitsitze zur Verfügung, dürfen auch nur drei betreuende Personen im Patientenraum mitfahren. Stehplätze sind im Rettungs- und Krankenwagen nicht vorgesehen. Insofern liegt die korrekte Transportsicherung der Patienten im eigenen Interesse (nicht nur) des Fahrers.

Insofern ist klar zu empfehlen: Nicht nur bei widrigen Wetterlagen oder längeren Fahrten, sondern auch auf Kurzstrecken müssen alle vorhandenen Gurte und Rückhaltesysteme benutzt werden – sowohl für den Patienten, als auch vom Rettungsfachpersonal.

(Text: Bernd Spengler, Rettungssanitäter, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Johannes Treutlein, Rettungssanitäter und Rechtsanwalt; Symbolfoto: Markus Brändli; 07.09.2017) [2101]

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