Bremen (rd_de) – Einen besonderen Fall im Zusammenhang mit Hypovolämie stellen Verbrennungen bei Kindern dar. Präklinisch besteht leicht die Gefahr einer Überinfusion.
Als „schwer“-brandverletzt wird ein Patient mit einer verbrannten Körperoberfläche (VKOF) von über 20 Prozent bezeichnet. Wegen der erhöhten Thermo- und Hydrolabilität besteht bei Kindern jedoch bereits ab fünf bis acht Prozent VKOF Schockgefahr.
Um das Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche abzuschätzen, wird die so genannte „9er-Regel“ angewendet. Dabei wird bei der 9er-Regel zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden:
Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit, bei einem Notarzteinsatz auf einen Schwerbrandverletzten zu treffen, bei unter einem Promille. Entsprechend gering – speziell bei Kindern – ist meist die Erfahrung des Rettungsteams und umso größer die therapeutische Unsicherheit. Dabei wird der Handlungsdruck oft überschätzt und schlägt sich beispielsweise in einer oft zu beobachtenden Überinfusion nieder.
Es existieren zwar Formeln zur Berechnung des Flüssigkeitsbedarfs, diese werden aber in der Regel falsch angewandt. Auch der VKOF wird oftmals überschätzt.
Darüber hinaus ist die Anwendung derartiger Formeln aufgrund der kurzen Rettungszeit entbehrlich. Die Folgeerscheinungen der Verbrennung sind ohnehin erst nach mehreren Stunden voll ausgeprägt. Ein sich bereits am Unfallort abzeichnender Schock muss das Rettungsteam deshalb darauf aufmerksam machen, dass womöglich Begleitverletzungen vorliegen.
(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt; Symbolfoto: Markus Brändli; 29.06.2017) [1265]