Bremen (rd_de) – Wer mit seinem Wagen einen Anhänger fahren bzw. einen Trailer ziehen möchte, muss einige Besonderheiten beachtet. Vor allem muss man sich mit den Gewichten und Lasten befassen und wissen, was man mit seinem Führerschein bewegen darf.
Beim Zugfahrzeug ist von der „zulässigen Gesamtmasse“ (früher: zulässiges Gesamtgewicht), von Anhänge- und Stützlast die Rede. Beim Bootstrailer kommt darüber hinaus die Achslast hinzu.
Anhänger fahren: Führerscheinklasse beachten
• Klasse B: Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Fahrzeug Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse (Zugfahrzeug plus Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt.
• B96: Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Kombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse bewegt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf aber 3,5 t nicht überschreiten.
• Klasse BE: Mit dieser Klasse dürfen alle Einachsanhänger und Tandemachser bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gezogen werden.
• Klasse 3: alle Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Unabhängig davon ist darauf zu achten, dass die Anhängelast des Kraftfahrzeugs nicht überschritten wird.
Anhänger fahren: Tipps für Wasserretter
Die zulässige Gesamtmasse beispielsweise eines Bootstrailers addiert sich aus dem Leergewicht (Eigengewicht) des Trailers und der Nutzlast (Bootsgewicht).
Es darf aber nicht nur das reine Bootsgewicht zugrunde gelegt werden, sondern vielmehr das Bootsgewicht im beladenen Zustand. Also beispielsweise einschließlich Motor, Batterien, Tankinhalt und Ausrüstung wie Anker, Leinen, Badeleiter und Werkzeugkasten. Alles zusammengerechnet dürfen Bootsgewicht und Ausrüstung die angegebene Nutzlast des Trailers nicht übersteigen.
Gerade das Gewicht der Ausrüstung wird häufig unterschätzt. Beim Eigengewicht des Trailers ist zu berücksichtigen, dass es auch mögliche Zusatzausrüstung wie Stützrad, Windenstand, Sliprollen, Kipprahmen oder Slipwagen umfasst. Die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse hat ernste Folgen: Die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt dann im Schadenfall nicht nur für den Bootstrailer, sondern für das gesamte Gespann.
Die Stützlast ist die vertikale Kraft, mit der das Gewicht des Trailers auf die Anhängevorrichtung – auch Kupplung genannt – des Zugfahrzeuges wirkt. Welche Stützlast maximal zulässig ist, steht in der allgemeinen Betriebserlaubnis des Trailers bzw. Anhängers.
Anhänger fahren: Vorsicht und Vorausschau erforderlich
• Um abzubiegen, muss ein größerer Radius berücksichtigt werden.
• Rückwärts läuft der Anhänger beim Einschlag des Zugfahrzeugs in die entgegengesetzte Richtung. Auf freier Fläche ist das schnell zu verstehen und die richtige Fahrweise zu erlernen.
• Generell gilt für Anhänger und Trailer in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
• Aufgrund ihrer Bauart dürfen unter bestimmten Voraussetzungen manche Anhänger und Trailer aber auch mit bis zu 100 km/h über deutsche Schnellstraßen und Autobahnen bewegt werden.
(Text: Jens Wolff, Lehrrettungsassistent, Dozent im Rettungsdienst, Verbandführer und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst; Symbolfoto: Michael Rüffer; 24.01.2017)